Ins benachbarte Ausland auswandern aber Jugendamt am Hals

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mein Fachgebeit als Journalist und Sachbuch-Autor ist zwar das Thema "Auswandern" und "Deutsche im Ausland", aber bei deiner Frage halte ich mich mit einem Rat lieber zurück, denn es geht in deiner Frage weniger um die "praktischen Aspekte von Auswandern" (also z.B. Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung, Jobfindung, Wohnungsfragen, Versicherungsfragen im Ausland), sondern in erster Linie um psychologische Zusammenhänge und Verwaltungsfragen deutscher Ämter, außerdem über ungeklärt private Familienfragen. Das überlasse ich lieber anderen "Experten".

Aber wenn du etwas über die "praktischen" Aspekte des "Auswanderns" und über das Leben in einem anderen EU-Land erfahren möchtest, dann schau doch mal auf meine verschiedenen "Tipps" hier bei GF. Und auf die webseite www.eu.eu

Allerdings kann ich dir jetzt schon sagen, dass du kein Kindergeld und auch keine anderen Beihilfen (z.B. Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe) von Deutschland bekommst, wenn du im Ausland fest mit Erstwohnsitz wohnst. Deutsche Beihilfen werden nur bei Wohnsitz in Deutschland bezahlt.

Ich kann dich verstehen, dass du von dem ganzen Wirrwarr nur noch die Nase voll hast und einfach weg willst, am liebsten ins Ausland. Aber man kann leider nicht einfach seinen Koffer packen und abhauen, denn hinter einem solchen Umzug stecken enorm viele Punkte zu beachten. Die EU gibt dir zwar das Recht, innerhalb der EU-Länder frei deinen Wohnsitz und deine Arbeit zu wählen, aber trotzdem musst du selbst dafür sorgen, dass du in dem anderen Land Arbeit und Wohnung bekommst, und die Frage klären, von was du dort leben willst. Denn die gute Sozialfürsorge wie in Deutschland findest du nur in Deutschland, in keinem anderen Land. Und leider kann man seine deutschen "Ansprüche" auch nicht mit ins Ausland nehmen.

Du möchtest deinen momentanen Problemen zwar entrinnen, aber man kann seinen Problemen nicht einfach davonlaufen. Erst müssen die Details geklärt werden, sonst kommst du schnell vom Regen in die Traufe.

Danke fürs Sternchen. Ich bemühe mich um einigermaßen ausführliche Antworten und freue mich natürlich, wenn dies Anerkennung findet. Ich hoffe, ich konnte dir ein Stückchen weiterhelfen.

Warte doch erst einmal die Entscheidung des Jugendamts und das Resultat des psychologischen Gutachtens ab. Vorher kannst Du sowieso nichts machen.

Wenn das Sorgerecht bei Dir bleibt, kannst Du auch auswandern, solange Du keine anderslautenden Auflagen bekommst.

Und wenn der Vater das Sorgerecht bekommt, kann sie natürlich auch auswandern. Könnte das Kind dann ja immer noch alle zwei Wochen sehen, ist ja nicht so weit weg.

@klafidd

es geht ´nicht darum, wer das Sorgerecht bekommt. Wir haben sowieso ein geteiltes aber er käme niemals in Frage ein alleiniges Sorgerecht zu haben weil er nicht in der Lage wäre für sein Kind zu sorgen

Ja das Gutachten warte ich so oder so ab. Es geht mir ja nicht drum wegen "dem Gutachten zu entfliehen". Aber da ich durch diese Familienhilfe generell das Jugendamt am Hals habe...ist meine Frage nur ob die mir wegen meinen Plänen dazwischenfunken können? Nicht das ich denen von meinen Plänen erzähle und prompt kriege ich deswegen irgendwelche Auflagen damit ich das Land nicht verlassen darf, weil die sich Einwände aufgrund meines Sohnes einfallen lassen  -.-

@chichimama

Man hat niemals das Jugendamt so völlig grundlos "am Hals". Wo Rauch ist, ist auch Feuer. Wenn es um das Wohl des Kindes geht, kann man  Dir so einige Steine in den Weg legen.

@turalo

In meinem Fall kann ich sagen, ich hab es schon "grundlos" am Hals!! Ich hab mich bisher an alle Termine und Sac´hen was verlangt wurde gehalten und bin in der Zeit seitdem die Familienhelferin bei mir ist, nicht negativ aufgefallen. Nur weil irgendeine dahergelaufene einen Kommentar abgibt ohne Beleg oder Beweis und etwas sagt was nicht stimmt, wird es trotzdem höher gewichtet als alles andere.

@chichimama

Wahrscheinlich wird dir die Behörde auch nicht verbieten, Deutschland zu verlassen (dafür bräuchte jedes Amt einen Gerichtsbeschluss und der kann nur durch sehr stichhaltige Argumente nach einer Straftat und einer Passsperre erwirkt werden). Was ja auf dich nicht zutrifft. Aber das "Amt" sperrt dir einfach deine "Sozialleistungen", denn die bekommst du nur bei Wohnsitz im Inland. Sobald du im Ausland wohnst, ist kein deutsches Amt mehr für dich zuständig. Dann unterliegst du den Gesetzen deines neuen Gastlandes und musst selbst für dich sorgen, also Wohnung, Arbeit, Verdienst, Versicherung, Lebenshaltungskosten. Außer der Altersrente sind keine anderen deutschen Sozialleistungen ins Ausland transferierbar! Wenn das anders wäre, dann würden fast alle Arbeitslose und Hartz-Empfänger bereits unter Spaniens Sonne oder sonst wo im Ausland leben.

@SetzKuss

danke für die Antwort, ich mein abgesehen dass ich von alldem einfach nur wegmöchte, interessieren mich die praktischen Aspekte natürlich auch...und ich weiß auch dass ich die Sozialleistungen von mir praktisch nicht einfach "mitnehmen kann" Aber da der Vater meines Sohns ja kein Unterhalt zahlt und ich deswegen den Unterhaltsvorschuss vom Amt bekomme, was er ja auch den Amt irgendwann zurückzahlen muss, war das für mich fragwürdig. Da ich gerne nach Holland oder evtl Belgien gehen würde, würde es mich auch interessieren wie die Lage dort aussieht..Jobfindung etc oder eben Sozialansprüche, da mein kleiner auch irgendwo betreut werden muss, wenn ich dort arbeiten würde, und Kindergartenplatz o.ä. auch gegeben sein muss...

Zunächst danke fürs Sternchen. Ich hoffe, ich konnte ein bisschen helfen, deine Situation aufzuklären.

Siehst du, nun kommst du den "praktischen" Fragen schon näher. Dann schau dir doch erstmal meine Tipps an, die ich unter den GuteFrage-Tipps zum Thema "In einem anderen Land leben und arbeiten" bereits publiziert habe. Dann gibt es die EU-Webseite www.eu.eu, dort werden die einzelnen Schritte in den einzelnen EU-Mitgliedsländern erläutert, unter anderem auch die sozialen Aspekte in Belgien und den Niederlanden. Die Seite erscheint dir zunächst ein bisschen unübersichtlich, aber wenn du dich durchklickst, findest du alles. Außerdem kann man dort bei einer "persönlichen Beratungsstelle der EU-Kommission" auch anrufen und seine ganz persönlichen, konkreten Fragen stellen. UND du kannst dich kostenlos vom "Europaberater" des Arbeitsamtes beraten lassen, wenn es um praktische Fragen (wie Arbeitsplatzbeschaffung, Sozialleistungen, Krankenversicherung, usw.) geht. Alle großen Arbeitsämter haben speziell ausgebildete Auslands- und Europaberater, die auch mit den Computern ausländischer Arbeitsämter verbunden sind. Aber die helfen erst, wenn deine anderen Angelegenheiten zu Hause familiär und mit den Ämtern geklärt sind und du konkret weißt, welchen Beruf du an welchem Ort ergreifen möchtest.

Das sind eine ganze Menge Vorbereitungen, aber das muss sein, denn du beginnst ja praktisch ein "neues Leben in einem anderen Land". Obwohl es duch die EU-Gesetze schon sehr vereinfacht ist, ohne große Bürokratie in einem anderen EU-Land zu wohnen und zu arbeiten. Wenn du dich durch diese vielen Informationen durchgearbeitet und noch immer Einzelfragen hast, dann stelle sie hier konkret und sachlich bei GF und dann sehen wir weiter.

Allerdings muss ich dich warnen: Du kannst weder von den belgischen noch von den niederländischen Behörden erwarten, dass sie dir einen Kindergartenplatz oder eine Wohnung oder Arbeit besorgen. Da musst du vorher selbst hinfahren (oder andere Kontakte nutzen). Oder du hättest dort jemand, der das für dich erledigt. Wenn du z.B. von Hamburg nach München ziehst, dann musst du auch vorher dein neues Nest in München bauen, bevor du dein altes Nest in Hamburg verlässt. Mit dem Ausland ist das genauso. Die EU-Gesetze erlauben dir zwar, dich innerhalb aller EU-Länder frei zu bewegen und dich niederzulassen, aber das Finden von Wohnung, Kindergarten- und Arbeitsplatz ist deine Angelegenheit. Allerdings hast du, nachdem du dort legal wohnst und arbeitest, auch die landesüblichen Rechte auf Kranken- und Sozialversicherung, Arbeitslosengeld, Familienbeihilfen, genau wie die jeweiligen Inländer. Aber die davorliegende Bürokratie ist in anderen Ländern nicht anders als in Deutschland. Und denke daran: In Belgien spricht man entweder (im Süden) Französisch, oder (im Norden) Flämisch, also Niederländisch. Nur in einem sehr kleinen Teil von Ost-Belgien (bei Eupen) sprechen etwa 60 000 Belgier Deutsch. Und in den Niederlanden versteht man zwar Deutsch, aber auf den niederländischen Behörden solltest du lieber Niederländisch sprechen, sonst hast du gleich zu Anfang schlechte Karten.