Von der Rente des Ehemann 1300 Euro, wieviel würde eine Ehefrau nach Trennung siebenvierzig Jahre erhalten, wird die Dreimonatige Zusatzrente mit einberechnet?

3 Antworten

... hier also der Versorgungsausgleich....

  • Dabei werden die "Rentenanwartschaften" (die sog. "Rentenpunkte") ermittelt, die die Eheleute während der Ehe erworben haben.
  • Diese werden zusammen in einen Topf geworfen und auf beide je zur Hälfte aufgeteilt.
  • Danach werden dann die "neuen" Renten berechnet.

Rechenbeispiel

Mal angenommen, ein "Rentenpunkt" entspricht einem Geldwert von rund 28 Euro.....

  • Die Frau hat vor der Ehe z.B. nur wenige Jahre gearbeitet und somit nur 8,5 Rentenpunkte erzielt, während der Ehe gar nicht... daraus ergibt sich eine derzeitige Rente von (8,5 x 28 Euro) rund 240 Euro.
  • Der Mann hingegen hat vor der Ehe 22,5 Rentenpunkte erarbeitet, während der Ehe nochmal 24,0 (zusammen also 46,5) und erhält deshalb momentan eine Rente von (46,5 x 28 Euro) rund 1300 Euro.

Während der Ehe haben beide gemeinsam also 24 Rentenpunkte erworben (Frau 0, Mann 24), die geteilt werden, jeder erhält davon 12 Punkte.

  • Nun ergeben sich ab der Scheidung für die Frau 8,5 + 12 = 20,5 Punkte, ihre "neue" Rente liegt bei rund (20,5 x 28 Euro) 574 Euro.
  • Dem Mann bleiben nur noch seine "eigenen" 22,5 Punkte + die 12 aus der Ehe, zusammen also 34,5 Punkte, seine "neue Rente " sinkt auf rund 966 Euro (34,5 x 28 Euro).

Zwar muss die Frau ggf. trotzdem noch "aufstocken" durch "Grundsicherung", aber Unterhalt müsste der Mann keinen mehr zahlen, da er weniger als 1200 Euro (Selbstbehalt) erhält...

Bis zur Scheidung stünde dem Ehepartner mit dem geringeren Einkommen ggf. ein "Trennungsunterhalt" vom anderen Ehepartner zu, der sich folgendermaßen berechnet:

  • Es wird die Differenz ermittelt aus den "unterhaltsrelevanten Einkommen" beider Eheleute.
  • Von dieser Differenz stünden dem Ehepartner mit dem geringeren Einkommen dann 3/7 zu.

Allerdings hat der "zahlende Ehepartner" einen "Selbstbehalt" von derzeit 1200 Euro.

  • Dies ist der Betrag, der ihm von seinem eigenen "unterhaltsrelevanten Einkommen" in jedem Fall verbleiben muss - selbst wenn er dann nicht die eigentlichen 3/7 der Differenz zahlen könnte.

In diesem Fall würde das also bedeuten: der Mann müsste einen "Trennungsunterhalt" von maximal 100 Euro an die Frau zahlen...

"Nachehelicher Unterhalt" (ab der Scheidung) wird nur noch im Ausnahmefall zugesprochen.....

DFgen  11.02.2016, 10:04

Da die Zusatzrente noch anrechenbar wäre, würde sich der Betrag entsprechend erhöhen...

Da wird nicht viel zu holen sein.

Bluetenkelch 
Fragesteller
 10.02.2016, 20:07

...möchte wissen wieviel  in € der Ehefrau zu steht.

HSB66691  10.02.2016, 20:14
@Bluetenkelch

Im Groben wird das ja so gehandhabt, dass man das Geld nach der Scheidung ausgleicht. D.h. wenn er 2000 verdient hat und sie 1000, dann würde Ihnen 500 zustehen, so dass es auf 50/50 ausgeglichen ist. Bis zum Lebensende wird nur in wenigen Fällen bezahlt. Aber das kommt ja drauf an wie alt man ist und wie lange man verheiratet war. Aber es gibt auch ne Grenze: z.B. kann man ihm jetzt nicht einfach 650 abknüpfen oder so, weil er dann zu wenig hat zum existieren. Er muss noch seine eigene Existenzgrundlage finanzieren können.

Bluetenkelch 
Fragesteller
 10.02.2016, 20:38
@HSB66691

verh. 47 Jahre Ehemann1300€ netto  Rente und Zusatzsrente alle drei Monate 246€ netto  Ehefrau Rente. ca 280 €netto

HSB66691  10.02.2016, 20:44
@Bluetenkelch

Man kann das nicht genau sagen. Ist ja unterschiedlich wo man lebt, wie viel man zum Leben braucht usw. Das wird dann nach dem Ermessen des Gesetzes und des Familiengerichts entschieden.

DFgen  11.02.2016, 09:21
@Bluetenkelch

verh. 47 Jahre Ehemann1300€ netto  Rente und Zusatzsrente alle drei Monate 246€ netto  Ehefrau Rente. ca 280 €netto

.... nur grob berechnet:

Einkommen des Mannes:. 1300 + 246/3 =  1382 Euro / Einkommen der Frau: 280 Euro / Differenz zwischen den Einkommen: 1102 Euro, 3/7 der Differenz: 472 Euro

Zwar stünden der Frau "eigentlich" 472 Euro an "Trennungsunterhalt" zu, aber  da der Mann einen "Selbstbehalt" von derzeit 1200 Euro hat, bräuchte er tatsächlich nur 182 Euro (1382-1200) an die Frau zahlen.

Bluetenkelch 
Fragesteller
 11.02.2016, 14:37
@DFgen

ups! kaum zu glauben. das der Ehefrau nur 182€ bleibt. da würde sie noch nicht einmal eine Wohnung bezahlen von können.

DFgen  12.02.2016, 06:42
@Bluetenkelch

Ja, der Trennungsunterhalt bis zur Scheidung wäre hier sehr gering, die Frau müsste zusätzlich ggf. noch "Grundsicherung" beanspruchen.

Allerdings:

Dass die Frau selbst nur so eine kleine Rente bezieht, resultiert aus ihren geringen Beiträgen in die Rentenversicherung, im Gegensatz dazu hat der Mann sehr viel eingezahlt.

Da im Rahmen des Scheidungsverfahrens nun aber ein "Versorgungsausgleich" erfolgt, werden sich die Renten beider Eheleute ab der Scheidung entsprechend verändern - zugunsten der Frau..., die des Mannes wird entsprechend sinken....

Bluetenkelch 
Fragesteller
 12.02.2016, 12:39
@DFgen

..."hmmmmh" weiß zwar immer noch nichts konkreteres  in welcher Höhe in etwa der Ehefrau Unterhalt  zu stehen würde. Alter: Ehefrau 65 Ehemann 67 .verh. 47 Jahre . In NRW lebend Raum RE . 

DFgen  12.02.2016, 13:42
@Bluetenkelch

Das Alter der Eheleute spielt keine Rolle.

Trennungsunterhalt ist der Anspruch, den der mit der geringeren Rente an den mit der höheren Rente hat und wird wie oben beschrieben berechnet (danach stünden der Frau ca. 182 Euro vom mann zu). Diesen Unterhalt gibt es aber eh nur bis zur Scheidung.

Ob es danach noch Unterhalt gibt, der sich dann "nachehelicher Unterhalt" nennt, hängt vom Urteil des Richters ab, denn diesen Unterhalt gibt es nur noch im Ausnahmefall....

Der "Versorgungsausgleich" hat mit Unterhalt nichts zu tun,

- Das erläutere ich dir in einem neuen Antwortkästchen, sonst ist das nicht mehr lesbar....