Zählt ein PKW/Motorrad das von einem Ehegatten gekauft und finanziert wurde in die Zugewinngemeinschaft bei Trennung?

5 Antworten

Natürlich zählen auch die Fahrzeuge zum „Zugewinn“

Habe gerade einen Bericht gelesen der das Gegenteil behauptet.

Das kommt drauf an.

Wurde das Moped für gemeinschaftliche familiäre Zwecke genutzt, dann ist es Zugewinn. Stichwort dürfte hier das "gemeinschaftlich" sein.

Habe doch geschrieben, daß es nur von ihm genutzt wurde. Sie hatte ihr eigenes Auto. Mit dem Motorrad hatte sie nichts zu tun.

Sie hat natürlich ab und zu eine Runde mit ihm gedreht indem sie hintern drauf saß.

@christl10

Na dann....Danke für deinen freundlichen Kommentar.

Wende dich an einen Anwalt für Scheidungsrecht.

@qugart

Bin immer freundlich. Was hast Du denn erwartet?

Auch wenn einer der Partner eine Ratenzahlung von "seinem" Konto geleistet hat, waren ja die Einnahmen beider Partner das Familieneinkommen, wenn nichts anderes vereinbart war.

Diese Ratenzahlung hat ja dieses Familieneinkommen reduziert.

Ich versteh leider nicht worauf Du hinaus willst.

Könntest Du nicht einfach eine Antwort auf meine Frage geben?

@christl10

Beide Einkommen bilden zusammen das Familieneinkommen.

Etwas anderes wäre es, wenn das Krad aus bereits vorher vorhandenem Vermögen angeschafft worden wärw.

@DerHans

Habe aber gelesen, daß wenn es nur vom Ehemann angeschafft worden ist und nur für seine Verwendung es auch nur ihm zuzurechnen ist.

@christl10

Aber wovon hat er es angeschafft? Eben aus dem gemeinsamen Einkommen. Oder hatte er dieses Geld bereits vorher? Wieso musste er es dann finanzieren?

@DerHans

Wer er für das Fahrzeug Schulden aufgenommen hat.

@christl10

Wenn er jetzt diese Schulden alleine abbezahlt (nach der Trennung), wird das natürlich verrechnet.

Was aus dem gemeinsam erwirtschafteten Einkommen während der Ehe gekauft worden ist, rechnet zum Zugewinn dazu.

Ausnahmen:

  1. Er hat sich die Maschine aus seinem vorher vorhandenen Vermögen oder aus einem ihm zugefallenen Erbe gekauft (dann hätte er es allerdings nicht finanzieren müssen).
  2. Die beiden haben einen Ehevertrag, der eine Gütertrennung vorsieht.

Alles in der Ehe angeschafft fällt automatisch in den Zugewinnausgleich. Sollte sich deine Frau ein Auto gekauft und selbst finanziert haben....würde dies auch in den Zugewinnausgleich zwischen euch fallen.....