Kaufvertrag bei Höffner- Rücktritt?

3 Antworten

Sollte die Finanzierung auch ueber das Kuechenhaus laufen oder von diesem vermittelt werden? Dann wuerde es sich um ein sog. "verbundenes Geschaeft" handeln. Der Kuechenkauf waere also an ein Verbraucherdarlehen gekoppelt. Bei einem Verbraucherdarlehen hat man aber ein Ruecktrittsrecht. Dieses wirkt sich auch auf den damit verbundenen Kaufvertrag aus. Wenn die ueber das Kuechenhasu vermittelte Finanzierung also nicht genehmigt wird, ist auch der Kaufvertrag selbst hinfaellig. Wird sie genehmigt, kannst du zuruecktreten.

Handelt es sich aber um eine Finanzierung, die mit dem Kuechenhaus selbst nichts zu tun hat, hast du keine Chance. In dem Fall waeren 10% wohl auch noch ziemlich guenstig. Ueblicherweise werden in dieser Branche wohl 20 bis 25% vom Kaufpreis als ein angemessener Schadensersatz betrachtet,

Der Verkäufer hat Recht. Du wirst die 10% zahlen müssen.

Grundsätzlich ist der Vertrag gültig. Es gibt kein Vertragsrücktrittsrecht. Die Konditionen hast du mit der Unterschrift anerkannt, also sind die 10% ok.