Teilzahlung bei Vollstreckungsbescheid
Ich habe einen Vollstreckungsbescheid erwirkt und diesem dem zuständigen Gerichtsvollzieher weitergeleitet. Der Schuldner zahlt nun die Hauptforderung, die Kosten + Zinsen nicht. Ist diese Zahlung zuerst auf die Kosten + Zinsen anzurechnen oder auf die Hauptforderung? Muss ich diese Teilzahlung dem Gerichtsvollzieher mitteilen?
3 Antworten
die vollstreckung bezieht sich auf die gesamtsumme,die im mahnbescheid aufgeführt ist. wenn noch was offen ist, wird eben gepfändet.ja und das sollte gv erfahren
setz dich bitte mit dem oder deinem anwalt in verbindung
der gv ist mir leider noch nicht bekannt. der bescheid wurde ende mai zugestellt und gestern war die zahlung auf meinem konto. den zuständigen gv kann ich bei dem gericht erfragen?!
Die Kosten, die angefallenen Zinsen und der Rest auf die Forderung. Natürlich muß der GV informiert werden, denn er hat ja geleistet, der Schuldner, und nur der Rest ist vom GV noch herein zu holen.
gv muss ich erst ausfindig machen, ist mir noch nicht bekannt. dem teile ich dann mit was bezahlt wurde und was dann noch offen ist treibt er ein. richtig so?
Das verstehe ich nun nicht. Der VB wurde dem zust. GV weitergeleitet, so jedenfalls die Frage, und das alles ohne zu Wissen wer das ist und wo er/sie wohnt? Wie bitte geht denn das?
Du kannst alle Zahlungen, wenn nichts angegeben ist erst auf die Zinsen ansetzen. Klar musst du Zahlungen dem GF sagen, sonst pfändet der doppelt.
übernimmt der gv dann die eintreibung des restbetrags (mit zinsen) ?