Vollständige Räumung?
Nach Hauskauf zieht der ehemalige Besitzer jetzt aus. Im notariell beglaubigten Vertrag, den alle Beteiligten natürlich unterschrieben haben steht, das bei Auszug die Garagen, Keller und Wohnung vollständig geräumt sein müssen.
Dies bedeutet doch auch sämtlicher Schrott, Unrat, alte Möbel vom Vor-Vorbesitzer, den meine Verkäufer damals übernommen haben.
In den Garagen lagert noch ganz viel aus derer Renovierung. Z.b. Möbel der alten Küche, Holz, alte Badewanne usw.
Mein Verkäufer meint nun, das ganze klar war das noch vieles da bleiben wird. Es ist aber Niemand auf mich zugekommen und hat gefragt, ob was da bleiben darf.Ist er dazu berechtigt viele Sachen ( Müll )einfach stehen zu lassen?
5 Antworten
Wenn eine vollständige Räumung vertraglich vereinbart war, dann muss der Verkäufer das auch leisten.
Am besten einen Anwalt beauftragen, das durchzusetzen. Bei so einer Müllentsorgung kann es u.U. zu hohen Kosten kommen, wenn z.B. auf einmal Sondermüll entdeckt wird. Auch ansonsten ist Müllentsorgung sehr teuer, weil das alles teurer "Mischabfall" ist ....
ja natürlich - vollständige Räumung ist vollständige Räumung - er hat ja die Sachen vom Vorbesitzer übernommen ....
Vollständige Räumung = Alles muss weg. Ist doch klar geregelt. Von wem die Sachen sind ist dabei völlig egal. Er ist der Verkäufer und hat das unterschrieben.
Mein Verkäufer meint nun, das ganze klar war das noch vieles da bleiben wird.
Es gilt natürlich der notarielle Kaufvertrag.
Ist er dazu berechtigt viele Sachen ( Müll )einfach stehen zu lassen?
Wenn im Kaufvertrag vereinbart wird, das er räumt, Nein.
Im Gegensatz zu Mieter haben sie aber noch Glück, weil der Räumungspflichtige wahrscheinlich pfändbares Vermögen hat, so das Sie sich schadlos halten können.
Es ist also der Mieter, der alles stehen lässt. Dann wurde ja der MV mitgekauft, und der Käufer darf sich kümmern. Wenn er denn schon im Grundbuch eingeschrieben wurde.
Was ist denn mit den anderen Wohnungen?
Viel Glück.
Nein, der Hausverkäufer bewohnt noch eine Wohnung in meinem Haus.
Er durfte dort noch wohnen bleiben, bis er eine Wohnung gefunden hat
Er zieht jetzt nach 6 Monaten aus.
Ok, dann ist es aber der Eigentümer, nicht der Besitzer.
Dann bitte hin zum Notar und prüfen, wer hier geschlafen hat.
Bei uns wird bei solchen Auflagen 20.000 EUR für Beräumung/Sperrmüll einbehalten, und fällig, wenn auch diese Auflage/Zusage erfüllt wurde.
Wir haben den vollen Kaufpreis bezahlt und der Verkäufer durfte dann noch gegen eine Nutzungsentschädigung und Nebenkostenbeteiligung die Erdgeschosswohnung weiter bewohnen.
Bei Auszug muss er laut Vertrag vollständig räumen
Das hört sich ja wieder gut an, dann kommt wenigstens Geld in die Kasse, so lange nicht geräumt wurde.
Was steht denn dazu genau im Kaufvertrag?
Der Verkäufer verpflichtet sich die Erdgeschosswohnung, Garagen und Keller vollständig zu räumen....
..... wegen seiner Verpflichtung zur Räumung unterwirft sich der Verkäufer der sofortigen Zwangsvollstreckung...
Schöner geht´s doch nicht!
Setzen Sie dem Verkäufer ein kurze Frist.
Der Kaufvertag wird für vom Notar ohne Anrufung der Gerichte vollstreckbar erklärt und Sie pfänden, begleitett von einem teuren Rechtsanwalt munter in die Konten des Verkäufers und den Kaufpreis.
Ok, das hört sich schonmal gut und beruhigend an.
Sie waren immer freundlich zu uns, bis jetzt zum schluß, nachdem ich dann mal gefragt habe, wann sie anfangen wollen die Garagen leer zu räumen.
Wir haben schon einige Sachen von ihnen in unsere Mulde geschmissen aber den Rest sehe ich nicht ein.
Jetzt zahlen sie keine Nebenkosten und Nutzungsentschädigung mehr für Januar, einfach weil sie sauer sind und nicht verstehen wollen, das wir uns an den Vertrag halten.
Bei Geld hört leider oft die Freundschaft auf!
Sie können ja zunächst einmal mit der Möglichkeit "winken"!
Also er muss auch den ganzen Unrat von seinem Vorbesitzer entsorgen?