Darf der Verkäufer eines Hauses eine Hebebühne entfernen?

5 Antworten

Die Hebebühne gehört nicht zum Haus. Zu einer Werkstatt- kommt auch auf den Vertrag an. (Oder Vertragspartner privat oder Kaufmann).

Deine Gespräche mit dem Verkäufer sind Schall und Rauch: du hättest nur eine Möglichkeit, wenn der Besitzübergang der Hebebühne im Kaufvertrag ausdrücklich erwähnt wäre, alternative Formulierung die vorhandene Werkstatt samt Inventar.

Wenn nicht, hat der Verkäufer die bessere Karten, dann gehört die Beseitigung der Bühne zur vereinbarten, geräumten Übergabe.

In dem Moment als du die fehlende Bühne bereits vor Beurkundung festgestellt hast, hättest du nur noch den Kaufpreis runter handeln können.

Die Hebebühne gehört zur Einrichtung und deshalb unabhängig
vom Haus.
Es sei denn ihr habt die Bühne im Vertrag mit gekauft ?  

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Der Kauf ist erst in trockenen Tüchern wenn ihr beide beim Notar den Kaufvertrag unterschreibt. Bedeutet also für dich ganz klar, keine Bühne für dich. Oder habt ihr einen Kaufvertrag für das Werkstattinventar ?

Solange kein notarieller Kaufvertrag vorliegt, kann alles noch geändert werden.

Lesen Sei mal Ihren Kaufvertrag!

Da steht alles Zubehör drin, was mit verkauft wird.