Wasserschaden Unterbringung

4 Antworten

Das mußt Ihr mit der Versicherung verhandeln.Sie muß das Einlagern der Möbel bezahlen.und Die Ferienwohnung auch,solange Ihr nicht in die Wohnung könnt.

es gilt immer der Grundsatz der Schadenminderungspflicht. Wenn die Kosten für die Möbeleinlagerung höher wären, als die Miete für die neue Wohnung, wird der Versicherer die Miete übernehmen. Andererseits spart Ihr ja vermutlich die Miete für die alte Wohnung, wenn die noch unbewohnbar ist, insofern entsteht Euch ja kein Schaden. Die Renovierungskosten der neuen Wohnung wird der Versicherer nur übernehmen, wenn er dadurch die Kosten für die Ferienwohnung spart. Dabei ist zu berücksichtigen, dass er die ja nur maximal bis zur Sanierung der alten Wohung übernehmen müßte. Außerdem kann es dafür eine zeitliche Begrenzung (z.B. 100 Tage ab Schadenfall o.ä.) geben.

Die Renovierung könnte auf Kulanz übernommen werden: wenn ihr dadurch schneller aus der Ferienwohnung rauskommen könnt, was ja die Kosten reduziert.

Die Miete für die neue Wohnung wird in der Übergangszeit wahrscheinlich übernommen werden, wenn ihr die Möbel umgehend dort gelagert habt, wenn Euch keine andere Lagermöglichkeit eröffnet wurde.

Meine Tochter hatte auch einen Wasserschaden,und die Wohnung war unbewohnbar. Nun kommt es darauf an,wie ihre Versicherung abgeschlosen ist. Sie hat 2 Wochen in einem Hotel gewohnt,die Möbel mußten bei einer Spedition untergestellt werden. Hat alles die Versicherung bezahlt. Sogar die Reinigung der Wohnung,nachdem der schaden behoben wurde. Ich denke ihr könnt weiterhin in der ferienwohnung bleiben.