Hauskauf, ab wann bin ich Eigentümer?
Hallo zusammen!
Wir haben ein Haus gekauft. Der Notariell festgelegte Übergabetermin war der 16.10.. Wir haber zwar die Schlüssel bekommen aber eine richtige fand nicht statt, da die Alteigentümer nicht ausgezogen sind. Wir haben Ihnen noch bis zum 19.10. Zeit gegeben alles bereitzustellen (Trennen was Müll und was noch in die neue Wohnung soll) und zu räumen, was nicht geschehen war. Die Räumungsfima hat gestern auch angefangen zu räumen (in Zustimmung des Alteigentümers, welcher aber nicht vor Ort war), neue Wohnung haben Sie auch schon.
Wem gehört nun das Haus, wer darf rein und welche Rechte müssen wir dem Alteigentümer einräumen? Wem gehören die Sachen die sich noch im Haus befinden?
5 Antworten
Meines Wissens wird die Eigentumsübertragung mit Eintragung im Grundbuch wirksam.
Die Sachen vom Alteigentümer, die sich noch im Haus befinden, bleiben so lange im Eigentum des Vorbesitzers, bis er sein Eigentumsrecht daran aufgeben hat. Beispielsweise hätte er sein Eigentum dann aufgegeben, wenn er Möbel für den Sperrmüll auf die Straße stellt.
Ich vermute du hast den Kaufpreis auch bezahlt. Dann ist es euer Haus, obwohl ihr noch nicht im Grundbuch eingetragen seid. Das dauert immer etwas länger. Wenn er nicht Räumt könnt ihr eine Miete verlanden, eine sogenannte Nutzungsentschädigung. Sprich nochmal mit dem Notar darüber. Die Sachen die sich im Haus befinden, stelle auf den Hof und decke sie ab.
Sofern der Kaufpreis gezahlt wurde und Sie im Grundbuch als Eigentümer vermerkt wurden, gehört das Haus nun Ihnen. Der Besitzübergang mit Schlüsselübergabe haben ja gemäß den Vereinbarungen im Kaufvertag bereits stattgefunden.
Soweit hinsichtlich im haus verbliebener Sachen des Verkäufers keine Regelung getroffen wurde, können Sie damit verfahren wie Sie möchten.
Die Räumungsfima hat gestern auch angefangen zu räumen (in Zustimmung des Alteigentümers, welcher aber nicht vor Ort war),
Ich lese da etwas von Einvernhemlichkeit!?! - was lesen Ssie?
Eigentümer bist du, wenn das Haus auf deinem Namen eingetragen ist. Unabhängig von Bezahlung. Besitzer sind momentan noch die Voreigentümer, weil sie noch in dem Haus leben. Die Sachen gehören meiner Erkenntnis nach den Voreigentümern, da du ja "nur" das Haus erworben hast.
Hallo,
Eigentümer bist du erst, wenn du im Grundbuch eingetragen bist.
Das sehe ich anders. Das Eigentum an den Gegenständen behält der Vorbesitzer, bis er es aufgibt. Die Eigentumsaufgabe ist jedoch nicht damit erfolgt, weil er das Haus bisher nicht komplett geräumt hat.
Es sei denn, das Haus wurde inklusive dieser Möbel gekauft. Dann gehören sie dem Fragesteller.
Wenn der Fragesteller über die Möbel verfügt und diese beschädigt werden, kann der Alteigentümer sogar Schadenersatzansprüche geltend machen.