Vollmacht für anwalt / Rechtsanwalt??

3 Antworten

Der Anwalt benötigt für sein Tätigwerden eine Vollmacht. Diese enthält aber meistens auch Diverses, das erst viel später relevant werden kann und dann vielleicht auch nicht erwünscht sein kann.

Dazu gehört u. a., wenn der Anwalt gleichzeitig bevollmächtigt werden möchte, Vergleichen zuzustimmen oder sonstiges vorzunehmen, das nicht zu den ersten Schritten eines Verfahrens gehört.

Es empfiehlt sich, die Vollmacht gründlich durchzulesen und alles, was gegenwärtig noch nicht nötig oder noch nicht beurteilbar ist, zu streichen. Falls es notwenig wird, kann man späterhin immer noch die Vollmacht entsprechend erweitern.

Wenn der Anwalt für ihn tätig werden soll, muss er ihm die Vollmacht erteilen.

Will er das nicht, muss er eben sehen, wie er ohne Anwalt klarkommt.

Ohne Vollmacht darf kein Anwalt eine rechtliche Vertretung vornehmen