Vollmacht vom geschiedenen Kindsvater
Hallo,
Ich bin seit 2009 von meinem Mann geschieden, wir haben zwei Kinder (12und15 Jahre). Ich lebe mit den Mäusen in Berlin und er in München, das Sorgerecht teilen wir uns. Mein Problem ist nun, immer wenn ich zu irgendwelchen Ämtern (Personalausweis beantragen usw.), oder Schulummeldung vornehmen muss, wollen die eine beglaubigte Vollmacht vom Kindsvater. Kann mir hier bitte jemand helfen, wie ich eine solche Vollmacht mit allem drum und drann aufsetzen kann, so das er nur noch einmal unterschreiben und zu einem Amt gehen und es beglaubigen lassen muss.
Ich sage schon mal DANKE im Vorraus
4 Antworten
Geh zumJugendamt und schildere das Problem. Die sollen den Kindsvater kontaktieren udn fragen, ob er mit der Übertragung des Sorgerechtes einverstanden ist.
wir wollen ja weiter das gemeinsame Sorgerecht beibehalten. Es geht ja darum, das ich ständig für alles und jeden eine beglaubigte Vollmacht benötige.
Und warum sollte man in dem Fall das Sorgerecht auf eine Person übertragen???
also JA kann evtl. bei der Abfassung der Vollmacht helfen. Aber das ist kein Grund das KV die elterliche Sorge abgibt !!
hy "i.", so oft wirst Du keinen Ausweis beantragen oder die Kinder die Schule wechseln.
eine allgemeine Vollmacht ist auch nicht zu raten, damit würde er ja Dir alles erlauben.
es sollte heutzutage kein Problem sein, den Vordruck einer Anmeldung o.ä. einzuscannen oder gleich als Datei an KV zu senden, die er dann mit seiner Unterschrift versehen und zurück schicken kann.
Übrigends, Ihr "teilt" Euch die elterliche Sorge nicht, sondern habt beide die gleichen Sorgerechte.
mfg "der Wolf"
Du kannst Dir einen Teil der elterlichen Sorge - nämlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht - das Du in der Praxis ja eigentlich schon ausübst, formell übertragen lassen. Dann brauchst Du die Zustimmung des Kindvaters für diese Angelegenheiten (Kinderausweis, Schulwechsel) nicht mehr.
Beantragen musst Du dies bei Deinem zuständigen Familiengericht (Anwalt brauchst Du dafür keinen) Das Jugendamt hilft bei solchen Sachen bzw. hat entsprechende Merkblätter vorliegen.
Die Vollmacht kann ja auch Dein Ex-Mann aufsetzen , wenn er einverstanden ist, wobei dies keiner großen fachlichen Spezialität bedarf. Auf dem "Pamphlet" muss auf alle Fälle das Wort "Vollmacht" stehen, für wen (Frau für die bei ihr wohnenden Kinder, namentlich aufführen mit Geburtsdatum) diese gelten soll, und für die Fälle, für die diese Vollmacht gelten soll.
Vielleicht hilft Dir das hier weiter:
http://www.schure.de/nschg/sorge/eltsorgc.htm#a2 (Anlage 2)
Liebe Grüße Katrin
Danke Katrin, das hilft mir schon mal für die Schulanmeldungen.
Liebe Grüße Grid