Pflegestufe beantragen für meine Mutter, Vollmacht?
Ich habe gehört man muss eine Vollmacht von demjenigen haben, für den eine Pflegestufe beantragt werden soll. Wie sieht denn so eine Vollmacht aus?Was muss da drin stehen? "Hiermit bevollmächtige ich meine Tochter eine Pflegestufe für mich zu beantragen"? Oder wie? Bitte um Hilfe.
9 Antworten
Hallo,
am besten bei der Krankenkasse anrufen und nach einem Vordruck fragen.
Sinnvoll ist es, wenn man dann alle Angelegenheiten mit der Pflegekasse (und ggf. Krankenkasse) regeln darf. Telefonische bzw. persönliche Auskunft, Zusendung des Gutachtens und ggf. Recht, Widerspruch einzulegen, können sehr hilfreich sein.
Gruß
RHW
Einfach einen Zettel unterschreiben lassen: "Hiermit bevollmächtige ich meine Tochter ..... für mich die Pflegeeinstufung zu veranlassen. Eine Vorsorgevollmacht ist dazu nicht nötig.
Aber ihr solltet Euch informieren. Es gibt Beratungsstellen, die kostenlos unterstützen.
Da deine Mutter anscheinend ja noch Unterschreiben kann, denn das muss sie bei einer Vollmacht auch, so kann sie auch selbst den Antrag auf einen Pflegegrad unterschreiben dazu benötigt man keine Vollmachten.
Den Antrag auf einen Pflegegrad stellt man bei der Pflegekasse, ein Anruf genügt. Deine Mutter bekommt dann einen Fragebogen, der ausgefüllt an die Pflegekasse zurück geht.
Diese Beauftragt dann den MDK zur Begutachtung. Spätestens 5 Wochen nach Antragstellung sollte der Pflegegradbescheid bei euch eingegangen sein.
Im übrigen sind Vorsorgevollmachten immer eine gute Sache. Dafür gibt es Formulare.
Gut wäre es eine Vorsorgevollmacht zu erteilen, oder bei der Krankenkasse ein Formular anzufordern, welches dich bevollmächtigt, die Interessen deiner Mutter in allen Sachen der Kranken- und Pflegeversicherung zu vertreten.
Manchmal können sie das schneller nicht mehr, als man denkt und dann musst du dir eine Betreuungsvollmacht über das Amtsgericht besorgen.
Der Antrag auf einen Pflegegrad (es heißt nicht mehr Pflegestufe) ist ein einfaches Formular, das deine Mutter auch selbst unterschrieben kann. Dazu braucht ihr keine Vollmacht.
Wendet euch an eure Krankenkasse oder an einen Pflegestützpunkt in eurer Nähe.