Vollküche / Teilküche was ist die rechtliche definition?

4 Antworten

Aus dem Netz:

In der Teilküche darf hier in Niedersachsen nichts auf dem Herd produziert werden, sondern nur Convienence in der Mikrowelle aufbereitet, Salate, Baguettes etc. zubereitet werden, eine Vollküche braucht hier mindestens 16 Quadratmeter, einen Dunstabzug bis über das Dach, einen Fettabscheider, mehrere getrennte Arbeitsplätze, mehrere Becken:reiner/unreiner Bereich, und so weiter, genaue Auskunft bekommt man bei der Gaststättenstelle

winterzauber72 
Beitragsersteller
 15.11.2007, 16:05

danke, damit kann ich endlich mal was anfangen! gibt es im internet irgenwo eine seite die alle informationen zu solchen fragen bündelt?

demosthenes  15.11.2007, 17:03
@winterzauber72

Das wüsste ich nicht und ich fürchte auch, dass die Regeln sich hier je nach Bundesland unterscheiden.

Da solltest Du mal "bei Dir" die Gewebeaufsicht fragen.

In einer Teilküche dürfen nur Speisen erwärmt werden.Man spricht auch von Bierbegleiteten Speisen.Also fertige Produkte werden verarbeitet.

In der Vollküche dürfen Speisen hergestellt(also gekocht und gebraten)werden.

das ist ein küchenblock den man teilen kann

winterzauber72 
Beitragsersteller
 15.11.2007, 12:56

Ich meine das eher in Bezug darauf, was ich zum Beispiel in einer Espresso Bar an kleinigkeiten zu Essen zubereiten darf wenn dort kein Fettabscheider vorhanden ist

Hallo Winterzauber 72,

Ihre Frage liegt jetzt schon 8 Jahre zurück, vielleicht können Sie mir sagen was Sie herausgefunden haben.. was in einer Café-Bar ohne Vollküche an Essen angeboten werden darf?

Danke im voraus :)