Darf man selbst hergestellte Lebensmittel einmalig verkaufen?

4 Antworten

auf einem vereinsfest oder kirchenbasar dürftest du ihn vermutlich verkaufen - weil es eine privatveranstaltung ist.  dasselbe gilt für strassenfeste (wobei das gewissermassen eine ausnahme von den allgemeinen bestimmungen ist). das müsstest du mit dem veranstalter regeln.

es müssen alle inhaltsstoffe, herstellungsdatum, ein spätestverbrauchsdatum und der hersteller (mit ort und strasse) angegeben sein..

für den gewerblichen verkauf von speisen, getränken, lebens- und genussmitteln benötigst du eine genehmigung vom gewerbeamt, sowie eine sonderzulassung für den verkauf von lebensmitteln. du musst einen sachkundenachweis über hygienemassnahmen für die herstellung und lagerung von lebensmitteln beibringen - und darfst die zum verkauf bestimmten waren nicht in deiner privaten küche herstellen, sondern musst einen separaten raum benutzen, der den hygienevorschriften entspricht (beispielsweise vollkachelung, desinfektionsmöglichkeiten etc...)

ein trödelmarkt ist eine öffentliche veranstaltung auf öffentlichem grund. jeder hat zugang. der veranstalter ist in der regel ebenfalls öffentlich - z.b. die stadt...

ich denke, wenn du die gewerbeverordnung und die entsprechenden gesetze für lebensmittelhandel und gastronomie liest, wird dir alles klar. auch die gesetzlichen hygieneverordnung für lebensmittel kannst du nachlesen... gibt sowas wie ein lebensmittelgesetz, in dem alles geregelt ist.

die antwort auf deine frage lautet also:

nein.

Fredde324 
Fragesteller
 13.06.2015, 13:18

Der Flohmarkt findet auf einem Gutshof statt. Der Besitzer ist auch der Veranstalter nicht die Stadt. Öffentlich ist es ja aber das sind Straßenfeste doch auch ?! Und es soll nicht gewerblich sein. Wie gesagt einmalig. Bezüglich des Sachkundenachweises steht auf der Seite des Tüv Süd das diese seit 2005 entfällt bei einmaligen Verkäufen. Somit bliebe nur noch das richtige Auszeichnen der Ware, was ja kein Problem wäre. Ich denke ich spreche am Montag einfach mal mit dem Veranstalter. Vielleicht hat der ja noch nähere Infos. Aber danke schonmal.

So einfach darf man keine selbst hergestellten Lebensmittel verkaufen, schon gar nicht öffentlich.

Erfrage am besten bei deiner Zuständigen Gemeinde die Richtlinien, denn die schwanken teils. Es gibt mehrere Auflagen zu erfüllen.

LG Pummelweib :-)

Fredde324 
Fragesteller
 13.06.2015, 16:06

Okay danke. Werde ich am Montag tun :)

Pummelweib  13.06.2015, 16:14
@Fredde324

Bitte..ja mach das *daumendrück*...LG Pummelweib :-)

Erst einmal: Dein Eindruck von Straßen- oder Landfrauenfesten ist verkehrt. Die unterliegen jedenfalls in Niedersachsen zwar besonderen Erleichterungen, aber auch nicht wirklich.

Wenn Lebensmittel in den öffentlichen Verkauf gehen, dann werden die je nach Bundesland zuständigen Ämter sehr hellhörig.

Es mag sein, dass keine Kontrolle stattfindet. Es sind auch ganz weitreichende Sonderregeln vorstellbar. Ich würde bei uns das Veterinäramt anrufen. In BaWü ist der WKD dafür zuständig. Gewerbeämter dürfte es überall geben. Ruf dort an und frage Dich durch.

verkaufe diese dann auch auf dem Trödelmarkt.

Lebensmittel haben auf einem Trödelmarkt nichts zu suchen, denn sie sind schließlich Neuware !

mache dieses Jahr ein paar Flaschen mehr und verkaufe diese dann..

Deine Küche wird kaum die Voraussetzungen für die gewerbliche Herstellung von Lebensmitteln erfüllen.

Ich meine es ist ja einmalig...

Nein, ist es nicht, weil du ja mehrere Stück zum Verkauf herstellst und anbietest. Daher ist es Gewerbe !

nen Kleingewerbe anmelden

Man kann weder ein Groß- noch ein Kleingewerbe anmelden. Nur ein Gewerbe anmelden oder eine Reisegewerbekarte erwerben. Für den Verkauf auf Märkten wäre eh die Reisegewerbekarte das Richtige.

Fredde324 
Fragesteller
 13.06.2015, 14:55

Ob es dort was zu suchen hat ist Sache des Veranstalters und nicht Ihre. Mir geht es um Gesetzliche Vorschriften. Ob eine oder mehrere ist nicht der entscheidende Punkt bei einem Gewerbe. Um ein Gewerbe anzumelden müssen Voraussetzungen erfüllt sein. Ein wichtiger Punkt ist die Fortführung des Gewerbes. Also dauerhaft eine Gewinnabsicht zu erzielen. Wie gesagt ich glaube kaum, dass jedes Straßenfest mit Waffelstand extra ein Gewerbe anmeldet. Dass es keine Rechtsform Klein und Großgewerbe gibt ist mir klar. Dennoch werden Betriebe die einer vereinfachten Umsatzsteuerabrechnung unterliegen im Volksmund als Kleingewerbe bezeichnet. ;)

Griesuh  13.06.2015, 16:05
@Fredde324

Fredde324, komm mal wieder runter. Du fragst hier und bekommst Antworten.

Hier geht es nicht um das Gewerbe, das ist nicht das Problem. Der Gewerbeschein kostet 20-50€ und ist in 2 min. beantragt.

Sondern das Problem ist, dass  in der normalen Haushaltsküche selbst hergestellte Lebensmittel nicht gewerblich verkauft werden dürfen. Die Herstellung  gewerblich zu verkaufender Lebensmittel unter liegen sehr strengen Hygieneschutzbestimmungen und Lebensmittelauflagen die du nicht einhalten und erfüllen kannst.

Klar meldet jeder Waffelstand ein Gewerbe an, zwar nicht extra für jedes Straßenfest, aber diese Budenbesitzer und Betreiber haben Gewerbescheine.

Geochelone  13.06.2015, 18:39
@Fredde324

Ob es dort was zu suchen hat ist Sache des Veranstalters

Nicht unbedingt ! Die meisten Trödesmärkte finden sonntags statt. Und da gelten die örtlichen Ladenschlussregeln. Für "Trödel" gibt es in vielen Ladenschlussgesetzen Ausnahmeregelungen. Die gelten aber nicht für Neuware. Da kann auch der Veranstalter nicht helfen. Im Gegenteil: Er kann sogar - neben Dir - ein Bußgeld für die Beteiligung an einer Ordnungswidrigkeit (Verstoß gegen das Ladenschlussgesetz) bekommen.

Ob eine oder mehrere ist nicht der entscheidende Punkt bei einem Gewerbe.

Aber sicher ! Wer mehrere Dinge zum Verkauf herstellt und mit Gewinnerzielungsabsicht anbietet, handelt gewerbsmäßig.

ich glaube kaum, dass jedes Straßenfest mit Waffelstand extra ein Gewerbe anmeldet.

Straßenfeste sind doch auch etwas ganz anderes ! Die sind nach § 69 GewO festgesetzt. Im Rahmen des Festsetzungsverfahrens meldet der Veranstalter eine Teilnehmerliste. Damit weiß die Gemeinde, wer da was anbietet. Dann ist weder eine Gewerbeanmeldung noch eine Reisegewerbekarte erforderlich.

im Volksmund als Kleingewerbe bezeichnet.

Ob ein Unternehmer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nimmt oder nicht, hat doch mit der Gewerbeanmeldung nichts zu tun. Das interessiert doch das Gewerbeamt nicht. Dementsprechend kann man kein "Kleingewerbe" anmelden !

ist Sache des Veranstalters und nicht Ihre.

Sie haben gefragt und ich habe rechtlich korrekt geantwortet. Ich weiß nicht, warum Sie so rumzicken ?

Dirk-D. Hansmann  14.06.2015, 07:03
@Fredde324

Was dieser Volksmund so alles erzählt. Schaut man näher hin stimmt nicht mehr viel. Spätere Kommentare die sich auf Härteausgleich und sonstige Einkünfte beziehen, die sind ja ganz gut und schön. Nur nutzt eine vielleicht korrekte steuerliche Betrachtung nichts, wenn man seinen Sirup gar nicht in Umlauf bringen darf. Das geht sogar so weit, dass Erträge aus verbotenen Geschäften versteuert werden müssen.

Kristall08  13.06.2015, 14:58

....denn sie sind schließlich Neuware !

Das ist zumindest zu hoffen. ;-)

Fredde324 
Fragesteller
 13.06.2015, 15:45

Habe in einem Rechtsforum mal noch die gleiche Frage gestellt. Gewerbe ist auf jedenfall nicht nötig. Das wären Einkünfte nach §22 abs 3 Einkommenssteuergesetz. Bis zu einem Betrag von 256€ im Jahr dürfte ich es ohne Gewerbeanmeldung. Bleiben noch die Hygienevorschriften. Ich frag einfach bei der Gemeinde nach am Montag. Denke dann weiß ich mehr :)

Geochelone  13.06.2015, 18:27
@Fredde324

Gewerbe ist auf jedenfall nicht nötig. Das wären Einkünfte nach §22 abs 3 Einkommenssteuergesetz. 

Diese Auskunft ist definitiv falsch. Da bist du in deinem "Rechtsforum" wohl an Halbwissende geraten. Das EkStG hat für das Gewerberecht keinerlei Bedeutung. Daher auch nicht in Bezug auf die Notwenidigkeit einer Gewerbeanzeige !

Bis zu einem Betrag von 256€ im Jahr dürfte ich es ohne Gewerbeanmeldung.

Das Gewerberecht kennt weder Gewinn- noch Umsatzfreibeträge ! Das Gewerbe ist gemäß § 14 Abs. 1 GewO gleichzeitig mit dem Beginn der gewerblichen Tätigkeit anzumelden. Ob du tatsächlich jemals Einnahmen erzielst, wird das Gewerbeamt niemals erfragen.

Ich frag einfach bei der Gemeinde nach am Montag.

Gite Idee ! Dafür gibt es das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt.