Bußgeld mit Kindesunterhalt abgedeckt?

7 Antworten

Ich sehe das ähnlich wie der Kindsvater. Wenn ein Minderjähriger ein Bußgeld zahlen soll, steckt dahinter ein erzieherischer Gedanke. Es ist dem Minderjährigen nicht damit geholfen und auch nicht Sinn der Sache, dass die Eltern die Buße zahlen. Dein Sohn hat eine Ordnungswidrigkeit begangen und er muss zusehen, wie er das bezahlt. Kann er das Bußgeld nicht aus eigenen (z. B. Taschengeld, Ratenzahlung) bezahlen, kann er gem. Par. 98 OwiG beantragen, dass er das Bußgeld abarbeitet.

§ 98 Vollstreckung gegen Jugendliche und Heranwachsende

(1) Wird die gegen einen Jugendlichen festgesetzte Geldbuße auch nach Ablauf der in § 95 Abs. 1 bestimmten Frist nicht gezahlt, so kann der Jugendrichter auf Antrag der Vollstreckungsbehörde oder, wenn ihm selbst die Vollstreckung obliegt, von Amts wegen dem Jugendlichen auferlegen, an Stelle der Geldbuße

1.Arbeitsleistungen zu erbringen,2.nach Kräften den durch die Handlung verursachten Schaden wiedergutzumachen,3.bei einer Verletzung von Verkehrsvorschriften an einem Verkehrsunterricht teilzunehmen,4.sonst eine bestimmte Leistung zu erbringen,

wenn die Bewilligung einer Zahlungserleichterung, die Beitreibung der Geldbuße oder die Anordnung der Erzwingungshaft nicht möglich oder angebracht erscheint. Der Jugendrichter kann die Anordnungen nach Satz 1 nebeneinander treffen und nachträglich ändern.

(2) Kommt der Jugendliche einer Anordnung nach Absatz 1 schuldhaft nicht nach und zahlt er auch nicht die Geldbuße, so kann Jugendarrest (§  16 Jugendgerichtsgesetz) gegen ihn verhängt werden, wenn er entsprechend belehrt worden ist. Hiernach verhängter Jugendarrest darf bei einer Bußgeldentscheidung eine Woche nicht übersteigen. Vor der Verhängung von Jugendarrest ist dem Jugendlichen Gelegenheit zur mündlichen Äußerung vor dem Richter zu geben.

(3) Wegen desselben Betrags darf Jugendarrest nicht wiederholt angeordnet werden. Der Richter sieht von der Vollstreckung des Jugendarrests ab, wenn der Jugendliche nach Verhängung der Weisung nachkommt oder die Geldbuße zahlt. Ist Jugendarrest vollstreckt worden, so kann der Jugendrichter die Vollstreckung der Geldbuße ganz oder zum Teil für erledigt erklären.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für die Vollstreckung der gegen einen Heranwachsenden festgesetzten Geldbuße.

der erzieherische zweck der geldstrafe wäre ja vollkommen daneben ... wenn der vater diese bezahlen müßte

@DieFeeLebt

Hab ich ja auch so geschrieben.

Wenn die Eltern das Bußgeld zahlen würden, wäre der Zweck verfehlt. Das soll der Täter selber tun. Vom Taschengeld oder vom Ersparten. Sonst tuts nicht weh.

Ein Bußgeld ist eine "Strafzahlung" für eine begangene Ordnungswidrigkeit - also kein Sonderbedarf, sondern aus dem laufenden Unterhalt zu decken ...

Dafür ist der Unterhalt nicht da.

Die Eltern sollen dieses Bußgeld nicht bezahlen, dass soll der Jugendliche selbst stemmen. Das ist eine Strafe für den Jugendlichen. Dem Staat da so in die Parade zu fahren - das ist schon bitter. Erst selbst nicht erziehen und dann auch keine anderen den Job machen lassen.

Wenn er das nicht kann, bekommt er Sozialstunden mit denen er das Bußgeld abarbeiten kann.

Der Vater kann in keinem Fall für die Sünden des Jugendlichen verpflichtet werden.

Dein Sohn hat eine Straftat begangen also muss er dafür gerade stehen. Da hat der Vater doch nichts mit zu tun. Du könntest Deinen Sohn arbeiten schicken, Ferienjob zum Beispiel, dann könnte er seine Schulden ab bezahlen.

Keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit.

@miboki

Dafür muss dein Sohn geradestehen und nicht sein Vater.