Unterhalt bei volljährigem Kind - welcher Anspruch?

11 Antworten

So lange er keine Ausbildungsstelle hat, ist ihm wirklich zuzumuten, sich eine Arbeit zu suchen und selbst zu unter halten. Ab 18 müsste er auch selbst tätig werden und zum Anwalt gehen. Er könnte sich einen Beratungsschein holen beim Amtsgericht. DerUnterhalt ist ja nun von beiden Elternteilen zu zahlen und muss neu berechnet werden.

Zu seinen Bewerbungsbemühungen. Klar ist es nichr immer leicht, seine Wunschstelle zu kriegen. Aber in der Pflege oder im Handwerk kriegt man was, da wird immer gesucht.

Eine Bekannte hat mit 30 noch nie gearbeitet, ist alleinerziehende Mutter mit 4 kleinen Kindern. Selbst sie bekam sofort eine Ausbildungsstelle und nehmen jeden.

und Minijobs kriegt man auch, ständig wird gesucht, Tankstellen, Discounter, Auffüller, da sollte doch was zu finden sein.

Kann es vielleicht auch sein, dass er da was falsch macht bei den Bewerbungen? Er ist ja beim Arbeutsamt gemeldet, da kann man auch Berwerbungstraining machen. Im Moment kann das wegen Corona schwierig sein, das ist mir klar. Aber in der Bewerbungsmappe dürfen keine Fehler sein und es muss gut geschrieben und vollständig sein mit nettem Bild. Auch das Auftreten muss stimmen, das kann man auch zu Hause üben. Vielleicht liegt es irgendwo daran. An den Noten lässt sich halt nichts ändern.

Es gibt aber auch Schulen und Organisationen, wo man viele Praktika machen kann. Alles ist besser als nur zu Hause rumzuhängen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja, das ist absolut rechtens!

Der Sohn muss sich zur Not bundesweit um einen Job / einen Ausbildungsplatz bemühen. Und mit der Volljährigkeit sieht es auch ganz anders aus im Unterhaltsrecht.

Nun sind BEIDE Eltern unterhaltsverpflichtet (wenn das Kind in Ausbildung ist bzw. in einer angemessenen Übergangszeit zwischen 2 Ausbildungsabschnitten) und das Kindergeld wird voll angerechnet.

Und das Kind muss sich nun selbst um seinen Unterhaltsanspruch kümmern, da nun auch der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, Unterhalt zahlen muss.

Aber in eurem Fall liegt kein Unterhaltsanspruch vor. Um den Kindergeldanspruch nicht zu verlieren muss sich das Kind arbeitslos melden (bis 21) oder Ausbildungsplatz suchend und / oder seine Bemühungen nachweisen! Also schön jede Bewerbung und JEDE Absage aufbewahren.

Erst wenn das Kind tatsächlich keinen Job findet in der gesamten Bundesrepublik, greift wieder die Unterhaltspflicht der Eltern nach dem Sozialgesetzbuch.

Dein Ex hätte die Zahlungen auch punktgenau zum 18.ten Geburtstag einstellen können...

Das Gesetz ist da auch recht eindeutig und so bitter es auch erscheinen mag, aber der Kindsvater ist derzeit aus der Unterhaltspflicht raus!

Mit der Volljährigkeit des Kindes sind BEIDE Elternteile barunterhaltspflichtig (also auch du), vorausgesetzt, das Kind hat überhauot einen Unterhaltsanspruch. Das ist nur der Fall, wenn es sich in Schule, Ausbildung oer Studium befindet (eine Übergangszeit von 4 Monaten zwischen Schule und Ausbildung eingeschlossen). Dies ist bei deinem Sohn nicht der Fall.

Des Weiteren muss dein Sohn seinen Unterhaltsanspruch nun selbst einfordern.

Auch kindergeldberechtigt bleibt er nur, wenn er sich beim Arbeitsamt ausbildungssuchend meldet (hat er ja hoffentlich bereits seit einem Jahr).

Wo lebt ihr, dass er seit einem Jahr nicht einmal einen albernen Nebenjob findet?

Da er sich nicht in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder studiert und es sich nicht um einen Zeitraum von bis zu 4 Monaten zwischen 2 Ausbildungsabschnitten handelt. handelt der Vater richtig.

Er soll sich einen Minijob suchen, für Regale einräumen etc. wird immer jemand gesucht. Alternativ ein freiwilliges soziales Jahr, da bekommt er wenigstens ein Taschengeld.

Ja, solange er keiner schulischen oder beruflichen Ausbildung nachgeht besteht Erwerbsobliegenheit. Erst mit Beginn einer beruflichen Erstausbildung wäre er wieder unterhaltsberechtigt.

und wie soll in der Zwischenzeit sein Unterhalt gewährleistet werden? - Arbeitsamt?

@veronic3

Wie wäre es mit "einen Job suchen"?

@DasNeueProfil

und wer zahlt in der Zeit bis der Job zahlt die Rechnungen? er sucht ja verzweifelt... bewirbt sich wie ein irrer auf alles mögliche

@veronic3

Wenn er alleine lebt hat er natürlich Anspruch auf ALGII.