Wie läuft es mit dem Unterhalt wenn das Kind (ich) volljährig ist?

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Dir stehen pro Monat 735 € inklusive Kindergeld an Unterhalt zu.

Dein Gehalt wird bis auf 90€ auf den Unterhalt angerechnet.

Der Unterhalt ist von Vater und Mutter zu leisten, nach Gehaltshöhe gequotelt.

BAB ist vorrangig Unterhalt zu beantragen.

Grundsätzlich sind Deine Eltern immer noch unterhaltspflichtig. Das endet erst dann, wenn Du einen Berufsabschluß "in der Tasche hast".

Während der Studienzeiten oder der Berufsausbildung als Auszubildender kannst Du noch von Deinen Eltern verlangen, dass sie Dir weiterhin Geld zum normalen Lebensunterhalt geben. Das endet mit dem Bachelor-Abschluß oder dem Gesellenbrief.

Sobald Du volljährig bist ist neben Deinem Vater auch Deine Mutter zum Unterhalt verpflichtet, das wird dann nach deren finanzieller Leistungsfähigkeit berechnet.

Wichtig ist aber erstmal die Frage: Was machst Du? Gehst Du noch zur Schule? Machst Du eine Ausbildung?

Ich gehe bis August noch zur Schule. Danach mache ich eine Ausbildung als Fachinformatiker und kriege im ersten Jahr ca. 600 Brutto. Kannst du mir sagen wie man das genau berechnet?

@FileXRT

Ab August wird das dann so sein, dass Dein Einkommen angerechnet wird.

Also Dein Netto-Einkommen wird um einen kleinen Betrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen (90€/Monat) reduziert. Dazu kommt dann das Kindergeld.

Sollte danach noch ein Unterhaltsbedarf bestehen, müsste anhand der Einkommensverhältnisse Deiner Eltern der Restbedarf entsprechend geteilt werden.

also er bekommt netto 517€ ab august, kindergeld 190€ und jetzt im moment 355€ unterhalt bis august. ab da wirds wieder geändert. wieviel bekommt mein sohn dann ? ich blick da nicht durch

@RomanianSugar

Ich bitte um Verständnis, dass ich keine verbindliche Unterhaltsberechnung vornehmen kann. Ich kann jetzt hier nur überschlagen und eine Orientierung geben:

Nach den genannten Zahlen hat er zusammen mit dem Kindergeld ein anrechenbares Monatseinkommen von 617 €. Danach dürfte sich nur noch ein geringer Unterhaltsbedarf ergeben (Größenordnung ca. 100€). Diesen Betrag müssten Vater und Mutter - errechnet nach ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit - erbringen.

Am Besten ist es natürlich immer, wenn man sich da gemeinsam verständigt und einigt.

Hilft das?

ja das war sehr hilfreich. danke. sein vater hat bis jetzt immer problemlos bezahlt in den ganzen 18 jahren. dafür mein vollstes respekt. aber dafür gibts leider andere sachen wo er als vater nicht macht. jetzt abwarten bis august und wenn was ist dann denk ich es wäre besser wenn unsere anwältin es noch mal ausrechnet. wünsche ein schönen tag.

google mal die düsseldorfer tabelle :)

Wir haben da schon nachgeschaut aber irgendwie blicken wir da nicht durch. Aber ich ziehe auch im nächsten Monat um. Muss ich meinen Eltern, speziell meinem Vater den Mietvertrag vorlegen oder nur die Anmeldebescheinigung.