Unterhalt genauso viel wie unterhaltsvorschuss,kann das sein?

5 Antworten

Auch wenn es vielleicht schon zu spät ist:

Wenn du Unterhaltsvorschuss beantragt hast, versucht die Unterhaltsvorschussstelle die ausgezahlten Beträge im Rahmen der Leistungsfähigkeit unter Beachtung eventueller Unterhaltstitel wieder zurückzufordern. Da aber nur der Betrag, der als Unterhaltsvorschuss ausgezahlt wird, auf das jeweilige Bundesland übergeht, das die Unterhaltsvorschussstelle vertritt, kann diese auch nur maximal diesen Betrag gegen den Unterhaltspflichtigen geltend machen (§ 7 UVG).

In deinem Fall heißt das: Wenn du 212,00 € Unterhaltsvorschuss bewilligt bekommen hast, kann die Unterhaltsvorschussstelle gegenüber den Unterhaltspflichtigen auch nicht mehr zurückfordern, da keine weitere Forderung von deinem Kind übergegangen ist, als dieser Betrag.

Es kann also sein, dass der Unterhaltspflichtige Auskunft über sein Einkommen gegeben hat und im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit 212,00 € oder mehr Unterhalt zahlen könnte. Die Behörde kann aber nur diese 212,00 € geltend machen. Es kann ebenso gut sein, dass er keine Auskunft gegeben hat und man von fiktiver Leistungsfähigkeit ausgeht. Im Rahmen eines vereinfachtes Unterhaltsfestsetungsverfahrens (§ 249 ff FamFG) kann auch die Unterhaltsvorschussstelle einen Titel erwirken. Dieser bezieht sich aber auch nur maximal auf die Unterhaltsvorschusshöhe und kann mangels weitergehenden Anspruchs- und Forderungsübergang nicht höher gehen. Da der Unterhaltspflichtige in diesem Verfahren Post vom Familiengericht erhält, kann dabei auch Angst mitspielen und auf einmal wird Unterhalt gezahlt.

Das sind nur Spekulationen, die aber zumindest auf den geschilderten Fall zutreffen könnten.

Eine Nachfrage beim Jugendamt, insbesondere bei der Unterhaltsvorschussstelle, sollte schnell Klarheit schaffen. Sollte dies so sein, wie oben beschrieben (oder so ähnlich), dann wird dringend eine Beistandschaft angeraten, da diese weitergehende Ansprüche verfolgen kann. Alternativ würde dies natürlich auch über einen Rechtsanwalt klappen.

Unwahrscheinlich, aber auch möglich: Der Unterhaltspflichtige ist wirklich nur im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit zur Zahlung von genau 212,00 € möglich.

Normalerweise reicht diese Unterhaltszahlung nicht aus. Laut Düsseldorfer Tabelle müsste der Kindesvater mehr an Unterhalt zahlen.

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2019/Duesseldorfer-Tabelle-2019.pdf

Geh zum Jugendamt und beantrage dort eine Beistandschaft. Man wird dort anhand des Einkommens berechnen, welcher Unterhalt zu zahlen ist.

Von dort kann auch ein Unterhaltstitel erwirkt werden und eventuell auch gepfändet werden.

…..

Der Beistand vertritt bei Unterhaltsstreitigkeiten rein das Kind: Er ermittelt das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, errechnet auf dieser Grundlage, was dem Kind zusteht und versucht durch Gespräche und Schriftwechsel eine Einigung zwischen den Eltern herbeizuführen. "Bei uns landet, wer mit seinem Ex-Partner schon solch große Probleme hat, dass keine Einigung erzielt werden kann. Viele dieser Väter versuchen, sich irgendwie aus ihrer Unterhaltsverpflichtung rauszuwinden", weiß die Mitarbeiterin des Jugendamts Dachau, die aufgrund ihrer Schweigepflicht anonym bleiben muss.werden.https://www.t-online.de/leben/familie/erziehung/id_55137742/wenn-vater-keinen-unterhalt-zahlt-beistandschaft-hilft.html

Für den Fall, dass Du Unterhaltsvorschussleistungen bekommst, dann ist es möglich, dass die UV-Stelle einen Titel erwirkt hat für die auf das Land übergegangenen Unterhaltsansprüche. Darüber musst Du nicht informiert werden, weil es sich um einen Titel auf das Land handelt.

Das heißt aber nicht, dass der Kindesvater nur diese Beträge zahlen müsste, sobald kein Unterhaltsvorschuss mehr gezahlt wird.

Der Unterhaltsanspruch wird nach der Düsseldorfer Tabelle bemessen. Wenn es das einzige Kind ist deines Mannes und er z.B. ein bereinigtes Nettogehalt von 1700,- Euro hat, dann zahlt er dennoch nach Stufe 2 der Tabelle. Bei einem 11 jährigen würde das 427,- Euro ausmachen. Davon geht die Hälfte des Kindergeldes ab. Das sind zur Zeit 97 Euro und ab Juli 102 Euro.

Du solltest, wenn es eine Beistandschaft beim Jugendamt gibt, dort darauf drängen, dass der Mindestunterhalt zu zahlen ist und er einen entsprechenden unbefristeten Titel unterschreibt. Das Jugendamt fordert in der Regel alle 2 Jahre die Einkommensnachweise an. Stellt sich dabei raus, dass er z.B. nur wenig über dem Selbstbehalt in Höhe von 1080,- Euro liegt (wenn er arbeitet), dann soll das Jugendamt dennoch den Mindestsatz fordern! Wenn die nicht richtig mitziehen oder es verschleppen, dann kündige die Beistandschaft und gehe zum Amtsgericht um dir einen Beratungsschein zu holen. Damit dann zum Anwalt. Der Anwalt soll vor Gericht gehen (Prozesskostenhilfe vorab klären) und darauf drängen, dass es einen Beschluss / Vergleich gibt, der den Kindsvater zum Mindestunterhalt auffordert. Ein Richter wird anders agieren als oft das Jugendamt... Dem Kindsvater kann u.U. ein fiktives Gehalt zugerechnet werden, das er durch einen Nebenjob, Überstunden, Mehrarbeit erreichen könnte... Auch wenn er mit einer neuen Partnerin zusammenlebt, kann das den Selbstbehalt reduzieren. Oft rechnet sich ein Gericht die Sache so schön, dass der Mindestunterhalt zu zahlen ist. Wichtig für dich ist auf jeden Fall der unbefristete Titel! So hast du was in der Hand und kannst ggf. die Pfändung durchführen lassen.

Er meinte letzte Woche er hat ein Brief vom Gericht bekommen wegen Unterhalt und heute meinte er ich bekomme bald ein Brief das er das jetzt zahlt .Fand es auch sehr merkwürdig. Hab ihn auch gefragt ob er das nicht erstmal anfangen muss zurück zu zahlen ,er meinte Nein. Er arbeitet ja schon seit Jahren da .

??? Hat das Jugendamt ihn verklagt? Und du wusstest davon nichts? Hast du je Einkommensnachweise gesehen? Hier scheint irgendwas wirr durcheinander geraten zu sein! Die laufende Zahlung geht der Rückzahlung vor. Und wenn er aufgelaufene Unterhaltsschulden hat, dann beim Jugendamt??? Wenn er die bei dir hat: hast du darüber einen Titel und versucht regelmäßig zu pfänden?

Wenn das Jugendamt ihn vor Gericht gezerrt hat, dann heißt es ja noch lange nicht, dass es auch dem tatsächlich zu zahlenden Unterhalt entspricht. Die wollen ja nur ihren Unterhaltsvorschuss zurück! Kläre das umgehend mit einem Anwalt! Dir steht der volle Satz zu und das sind mehr als das Jugendamt an Unterhaltsvorschuss zahlt.

@Kessie1

Ja anscheind hat das Jugendamt ihn verklagt ,das hat er letzte woche erzählt und heut halt das er ab Mai zahlt und ich dann noch Post bon Ja kriege .Ich weiß von nichts Krieg ja schon immer unterhaltsvorschuss und er arbeitete da auch schon immer .Nein hab noch nie einkommsnachweise gesehen .Er hat auch noch nie was zurück gezahlt ans JA . Es kommt mir halt komisch vor das es genau die gleiche Summe sein soll .

@Susen31

Du bekommst Unterhaltsvorschuss in Höhe von Summe x. Das ist genau die Summe, die das Jugendamt einklagen kann. Denn mehr haben sie ja nicht bezahlt... Das ist aber nicht die Summe, die dir zustehen würde!

Den der Unterhaltsvorschuss ist geringer als der Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle.

Jugendämter neigen dazu sich mit dem zufrieden zu geben was der Unterhaltsschuldner ihnen vorlegt. Die wollen "ihr" Geld einsparen... Hättest du dort eine Beistandschaft, dann würde sie sich ggf. darum kümmern, dass du eben den vollen Unterhalt bekommst.

Du solltest dringend! einen Anwalt aufsuchen. Du solltest zudem den Kindsvater auffordern dir die letzten 12 Gehaltsnachweise vorzulegen, sowie den letzten Steuerbescheid. Per Einschreiben!

Der Unterhaltsanspruch liegt in Stufe 2 bei 330,- Euro. Vom Jugendamt bekommst du nur 212,- Euro. Und genau diese 212,- Euro fordern sie vom Kindsvater. Sie haben ihn verklagt im eigenen Namen und nicht für dich. Und genau das solltest du schleunigst nachholen.

Ist es sein einziges Kind? Dann fordere ihn auf dir umgehend ab diesem Monat die 330,- Euro (325,- ab Juli) zu überweisen und ab dem 12.ten Lebensjahr dann 374,- Euro. Sollte er sich quer stellen, dann drohe ruhig mit Anwalt und Prozess. Er arbeitet, du musst wissen was er verdient. Er muss dir die Belege vorlegen! Dir oder deinem Anwalt oder dem Gericht... ganz wie er will. Und dann zahlt er die Gerichtskosten obendrauf.

Also:

  • Schreiben per Einschreiben (mit Rückantwort) raus oder unter Zeugen persönlich abgeben
  • Unterhalt in Höhe nach Düsseldorfer Tabelle fordern
  • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate anfordern
  • letzten Steuerbescheid
  • Sonstige Einkünfte vorhanden?
  • Zusammenleben mit neuem Partner? Verdient der?
  • Frist maximal 2 Wochen
  • danach ab zum Anwalt (Beratungsschein vorab holen) - Klage einreichen

Moin

Da wir nicht wissen, wieviel der Vater verdient, können wir nicht beurteilen, wieviel er bezahlen muss.

Prinzipiell geht Unterhalt vor Rückzahlung, denn die Rückzahlung kann in Raten stattfinden oder sonstige. Da er die Rückzahlung wenn aber an da Amt leisten muss, brauchst du dir darum keine Gedanken machen.

Hast du für das Kind eine Beistandschaft einrichten lassen?

Rede mal mit dem zuständigen MA vom Jugendamt. Prinzipiell ist es bei unzuverlässigen Vätern besser, wenn sie den Unterhalt ans Amt zahlen, und das Amt monatlich zum festen Termin das Geld an die Mutter überweist, damit diese planungssicherheit hat

Was ist eine Beistandschaft? 🤔

Er meinte er muss genau 212 Euro bezahlen so wie der Unterhaltsvorschuss auch ist .

@Susen31

Beistandschaft ist, wenn das Jugendamt sich um den Unterhalt kümmert. Sprich am besten mit dem Amt.

Das wäre mehr als Zufall, wenn sein verdienst exakt so ist, dass er die 212,- bezahlen muss.

Würde das gerichtlich geklärt?

@KirstenSe

Nein kam aufeinmal. Danke für die Antworten

@Susen31

Dann würde ich definitiv erstmal in Erfahrung bringen, wer den Unterhalt festgelegt hat, wer das berechnet hat.

Hast du noch nie Unterhalt eingeklagt?

@KirstenSe

Nein noch nie

@Susen31

Puh

Warum nicht, wenn er doch Einkommen hat?

Lass dir definitiv Einkomensnavhweise zeigen. Da hast du alle 2 Jahre und zusätzlich bei berechtigter Vermutung, dass sich sein Verdienst verbessert hat, Anspruch drauf

@KirstenSe

Er meinte immer er hat nicht soviel und dachte das JA wird das schon kontrollieren anscheind naiv von mir .Danke für die Hilfe

@Susen31

Immer gern

Und ja, nicht glauben sondern kontrollieren 😉

Wie hat er das denn begründet?

Das ist doch Blödsinn.

Wahrscheinlich ist das Unterhaltssicherungsamt an ihn heran getreten wegen Erstattung.

Er meinte letzte Woche er hat ein Brief vom Gericht bekommen wegen Unterhalt und heute meinte er ich bekomme bald ein Brief das er das jetzt zahlt .Fand es auch sehr merkwürdig. Hab ihn auch gefragt ob er das nicht erstmal anfangen muss zurück zu zahlen ,er meinte Nein. Er arbeitet ja schon seit Jahren da .

@Susen31

Ich würde das an deiner Stelle erst einmal mit dem Jugendamt klären.

@DerHans

Ja denke ich auch ,danke für die schnelle Antwort