Vollendung eines Lebensjahres!?
Hallo :)Ich möchte mich wo anmelden, dort steht. Man muss um sich anmelden zu können das 15te Lebensjahr vollenden.Nun war mir ganz klar, da ich in einer Woche 15 werde dass ich mich auch in einer Woche anmelden kann. Meine Freundin sagt hingegen ich muss 16 sein um mein 15tes Lebensjahr zu vollenden. Heute haben wir meinen Lehrer gefragt und der war der gleichen Meinung wie meine Freundin. Ich finde das ist totaler Quatsch. Wenn ich 15 bin habe ich auch das 15te Lebensjahr vollendet, oder?Habe ich Recht oder nicht?
Vielen Dank im Vorraus.
20 Antworten
Wenn ein Kind geboren ist, dann ist es doch nicht gleich ein Jahr alt. Es ist in seinem 1. Lebensjahr und vollendet dieses an seinem 1. Geburtstag.
Wenn du also deinen 15. Geburtstag feierst (eigentlich den 15. Jahrestag deiner Geburt), dann hast du auch das 15. Lebensjahr vollendet.
Du hast also Recht!
Ja. Wenn du 15 bist, hast du das 15. Lebensjahr vollendet.
Denn überleg mal: Du kommst auf die Welt. und bist direkt in deinem ersten Lebensjahr. WEnn du 1 wirst, hast du das erste Lebensjahr vollendet.
Wenn du 1 Jahr alt wirst, hast du dein erstes Lebensjahr vollendet.Wenn du 15 Jahre alt bist, hast du dein 15. Lebensjahr vollendet.So einfach ist das :)
Wenn du 15 wirst, hast du ja noch lange nicht dein 15. Lebensjahr vollendet. Dein 15. Lebensjahr hast du dann vollendet, wenn du 16 wirst und dein 15. Jahr somit zu ende ist.
Man feiert den Geburtstag aber am Ende eines Lebensjahres, um zu feiern, dass man es vollendet hat. Sonst müsste man ja gleich am Tag der Geburt den ersten Geburtstag feiern, denn es beginnt ja das erste Lebensjahr.
Schwachsinn.Ein baby welches 12 Monate alt ist, hat sein 0. Jahr vollendet?Denkt mal nach!
Falsch, an deinem 16. Geburtstag wirst du 16 Jahre alt, hast also 16 Lebensjahre hinter dir und sie somit vollendet.
Ja, du hast mit 15 das 15. Lebensjahr vollendet, schließlich lebst du dann auch schon 15 Jahre, da der Geburtstag immer am Ende eines Lebensjahres kommt.
Es gibt auch weitere Beispiele, zB steht im Grundgesetz, dann man die Volljährigkeit mit Vollendung des 18. Lebensjahres erlangt.