Kindergeld nach dem 21. Lebensjahr?
Hallo zusammen :-)
Ich hab eine Frage zum Thema Kindergeld: Wenn das Kind vor Vollenden des 21. Lebensjahres eine Ausbildung anfängt, ist klar, dass die Eltern dann für die Zeit der Ausbildung Kindergeld erhalten. Aber nehmen wir mal Folgendes an: Das Kind hat mit 20 Jahren seinen Ausbildungsvertrag unterschrieben und hätte ebenfalls mit 20 die Ausbildung beginnen sollen. Jedoch haben z.B. gesundheitliche oder persönliche Gründe davon abgehalten. Deshalb muss das Kind nun die Ausbildung 5 Monate später beginnen als geplant. Zu diesem Zeitpunkt wird das Kind jedoch schon 21 sein, also das 21. Lebensjahr vollendet haben. Besteht dann immer noch Anspruch auf Kindergeld? Wenn ja, unter welchem Voraussetzungen? Muss man z.B. ein ärztliches Attest vorlegen, dass man die Ausbildung tatsächlich nicht zu dem geplanten Zeitpunkt beginnen konnte?
Falls ihr eine Antwort auf meine Frage wisst, wäre ich euch sehr dankbar, wenn ihr bei eurer Antwort eine Quelle angebt, wo ich das, was ihr mir schreibt, nachlesen kann.
LG und danke euch im Voraus, Nastia2014
6 Antworten
Gleichgültig wann jemand eine Ausbildung beginnt - es besteht während einer Ausbildung Anspruch auf Kindergeld, soweit der/die Auszubildende jünger als 25 ist.
https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html
Ansonsten - Frage stellen bei der zuständigen Familienkasse:
Suchbegriff: Ortsnamen + Familienkasse + Kontakt
Hi Nastia2014,
isomatte hat dir ja schon ausführlich geantwortet! Nachlesen kannst du dies alles im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse z.B. auf Seite 15:
Suchst du weitere Beispiele, dann google einfach mal nach da-kg 2018
(Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz) unter:
A 15.10 Beginn, Ende und Unterbrechung der Ausbildung
PS: Woher bitte hast du denn die Grenze mit 21 Jahren???
Wenn das Kind vor Vollenden des 21. Lebensjahres eine Ausbildung anfängt, ist klar, dass die Eltern dann für die Zeit der Ausbildung Kindergeld erhalten.
jedoch schon 21 sein, also das 21. Lebensjahr vollendet haben.
Wie kommst du auf 21. Kindergeldanspruch hast du bis 25, sofern noch in Ausbildung etc
Ja klar, wenn man in einer Ausbildung ist, stimmt das natürlich. Aber ich lese überall, dass man OHNE Ausbildung bis zum 21. Lebensjahr Kindergeld bekommt. Deswegen machen sich meine Eltern Sorgen, dass das Kindergeld gestrichen wird, wenn ich die Ausbildung mit 21 beginne, statt jetzt mit 20... :-/
Kindergeld bis 25. Dann ist Ende. Nachlesen auf der Kindergeld Seite der Agentur für Arbeit
Kindergeld gibts bis max. 25 Lebensjahr, aber .....
zig Bedingungen sind zu erfüllen.
Welche genau?
Es muss eine Ausbildung oder Studium sein und der Zögling muss noch bei Mami und Papi wohnen und sowas alle.
Für faul auf der Couch liegen gibts kein Kindergeld.
Danke für deine Antwort. Könntest du vllt noch schreiben, wo man das nachlesen kann? Meine Eltern machen sich Sorgen, dass das Kindergeld gestrichen wird, wenn ich die Ausbildung mit 21 anfange statt jetzt mit 20 und ich möchte ihnen schwarz auf weiß zeigen, dass das nicht der Fall ist...