Volle Miete bei Auszug mitte des Monats?

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Was denn nun? Entweder ist der Mietaufhebungsvertrag zum 31.12. geschlossen, dann schuldest du deinem Vermieter auch die volle Dezembermiete :-O

Ob die Übergabe bereits am 20.12. erfolgt, wäre dafür belanglos, dass der Nachmieter gleich einziehen würde, ebenso. Entweder lässt du den Nachmieter nur dann, wenn er dir 12/31 deiner vorbezahlten Miete erstattet rein oder du behälst die Schlüssel bis zum Neujahrsmorgen noch ein.

Oder der Aufhebungsvertrg lautet auf den 20.12, dann muss der Vermieter dir 12/31 der Miete erstatten.

"mit dem Vermieter wurde ein Mietaufhebungsvertrag zum 20.12. geschlossen"

Dann endet das Mietverhältnis am 20.12.2019. Die Miete ist einschließlich des 20.12.2019 an den Vermieter zu zahlen. Was steht konkret darüber im Aufhebungsvertrag? Warum kommt hier der 31.12. 19 ins Spiel?

MrPlayers101 
Fragesteller
 18.12.2019, 20:41

Ja sorry habe es falsch geschrieben. Der Mietaufhebungsvertrag beendet das Mietverhältnis zum 31.12. Der Mietaufhebungsvertrag beinhaltet jedoch ebenfalls das Übergabe Datum am 20.12.

Jetzt wollten die Vermieter, meine Nachmieterin bereits am 20. in die Wohnung lassen. da ich ja bereits die Übergabe gemacht habe am 20.12.

Gerhart  18.12.2019, 23:30
@MrPlayers101

Dann lass dir vom Vermieter bestätigen, dass du aus dem Mietverhältnis am 20.12.2019 entlassen wurdest. Wenn du das schriftlich hast, dann forderst du die Miete vom 21. - 31.12.19 vom Vermieter zurück. Protokoll über die Herausgabe der Mietsache an den Vermieter unbedingt anfertigen in 2- facher Ausfertigung , Zeugen dazu holen und fotografieren was das Zeug hält....

Da hier das Mietverhältnis nicht nach Kündigung sondern mit Aufhebungsvertrag beendet wird, musst du auch nur bis max. 20. Dezember Miete zahlen.

Wenn der Mietvertrag per Aufhebungsvertrag am 20.12. endet muß auch nur anteilig bis 20.12. Miete gezahlt werden.

MrPlayers101 
Fragesteller
 17.12.2019, 15:49

Und wenn im Aufhebungsvertrag drin steht, das das Mietverhältnis am 31.12. endet, die übergabe jedoch am 20.12. erfolgen muss, ist das rechtmäßig?

anitari  17.12.2019, 16:07
@MrPlayers101

Zahlung bis 31.12. und Übergabe am 20.12. wäre in Ordnung. Aber dann dürfte der neue Mieter nicht schon am 20.12. einziehen.

MrPlayers101 
Fragesteller
 17.12.2019, 16:51
@anitari

da hast du nicht zufällig ein Paragraphen parat?

anitari  17.12.2019, 17:09
@MrPlayers101

Wozu da einen Paragrafen? Der Vertrag endet mit dem Ende der Kündigungsfrist, dem Datum zu dem ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde oder wenn die Mietsache an jemand anderen übergeben wurde.

albatros  17.12.2019, 19:54
@MrPlayers101

Ab Einzug des neuen Mieters entfällt die Mietzahlungspflicht, mit oder ohne Aufhebungsvertrag.

Von Rechts wegen bräuchtest du bei Ablauf KF 31.12. die Wohnung erst am 2. Januar zurückgeben.

Auweh, hier will wohl jemand doppelt Miete kassieren.

Grundsätzlich isses so, dass du Miete nur für die Zeit bezahlen musst, in der sie dir auch zur Verfügung steht. Oder umgekehrt: solange du zahlst hast du auch das nutzungsrecht.

Schwierig wird es aber, wenn du etwas anderes vereinbarst, was du ja scheinbar getan hast. Wenn du das so unterschrieben hast, haste wohl pech gehabt. Ob du dem Vermieter jetzt noch eine arglistige Täuschung anhängen kannst oder sonstwie aus der Nummer raus kommst kann dir nur ein Anwalt mit Einsicht in die Verträge und etwaige weitere Vereinbarungen sagen.

MrPlayers101 
Fragesteller
 18.12.2019, 20:39

Nein also es ist so, dass ich damit einverstanden war am 20. Auszuziehen und dies auch unterschrieben habe. Vertragsende ist jedoch erst 31.12.

Ich will nicht auf eine Arglistige Täuschung hinaus. Es geht nur darum, dass es nicht fair ist, dass die Nachmieterin vor 01.01. einzieht.