Erpressung NACH Wohnungsübergabe?

8 Antworten

Ihr habt doch sicher ein Übergabeprotokoll erstellt.

Nach dem die Übergabe stattgefunden hat und ein Vermieter nichts zu beanstanden hatte, kann er im Nachhinein nicht kommen und dich belangen.

Vielleicht hat der neue Mieter diese Sauerei gemacht.

Kleinere Mängel sind durch den Mieter zu beheben, grosse durch den Vermieter. Der Tonfall ist etwas übertrieben, aber nicht illegal, oder so.

Wenn du das Vorliegen der Mängel nicht bestreitest, wirst du sie beheben müssen.

Kleinere Mängel sind durch den Mieter zu beheben, grosse durch den Vermieter. 

So pauschal geschrieben ist das falsch.

1. Kleinere Mängel sind vom Mieter nur zu beheben wenn es eine wirksame Kleinreparaturklausel gibt und die Mängel darunter fallen.

2. Kommt es darauf an, ob es ein Übergabeprotokoll gibt und es vom Vermieter unterschrieben wurde. Wenn ja, können nur noch verdeckte Mängel geltend gemacht werden.

Wenn du das Vorliegen der Mängel nicht bestreitest, wirst du sie beheben müssen.

Da nenne mir bitte mal eine Rechtsgrundlage.

@johnnymcmuff

1. Beim Bad hätte bereits reinigen gereicht. Das eine Wohnung gereinigt zurückgegeben wird, ist normal. Da braucht es auch keine zusätzliche Klausel, das hätte er machen müssen. 

Was den zweiten Mangel betrifft, das Fehlen der Dichtung, hier ist davon auszugehen, dass der Mieter dies verursacht hat, war von Anfang an keine Dichtung drin, so hat sich die Sache natürlich erledigt (Quelle: http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html)

2. Das Fehlen der Dichtung könnte ein versteckter sein. Das mit der Verschmutzung ist eh lächerlich, niemand kann beweisen, dass diese zum Zeitpunkt der Übergabe schon bestand.

Gut - die Wannenarmaturen waren schmutzig. Das ist sichtbar und hätte vom Vermieter bereits bei der Abnahme beanstandet werden müssen. Allerdings ist es eigentlich normal, dass man eine Wohnung sauber übergibt - das schließt für mich die Armaturen mit ein. Einne fehlende Dichtung ist aber nicht auf den ersten Blick sichtbar. Auch nicht, ob sich der Schlauch abschrauben lässt oder nicht. Hast du den Brauseschlauch selbst angebracht? Wenn dieser Mangel dir zuzurechnen ist, dann wirst du ihn beseitigen müssen. Dazu hat der Vermieter dich aufgefordert.
Was ist denn an dem "Ton" zu beanstanden? Auch eine Erpressung kann ich nicht erkennen.  Er hat dir die Wahl gelassen: Du kannst die Mängel selbst beseitigen. Möchtest du das nicht, würde er einen Handwerker beauftragen. Mehr steht da nicht drin.

Ich würde meinen, dass es die Aufgabe des Vermieters gewesen wäre, alle Details vor der Neuvermietung in der Wohnung zu überprüfen. Mit der Übergabe und der abschließenden Besichtigung der Wohnung durch den Vermieter oder seines Vertreters ist normalerweise alles erledigt, außer man einigt sich darauf, dass vor einer Neuvermietung nochmal alles überprüft wird.

Eine verdreckte Armatur hätte der Vermieter ganz leicht vor der Neuvermietung erkennen können. Jetzt hat er wohl keine Lust, wegen seines Versäumnis die Kosten zu übernehmen und versucht, sich an dich schadlos zu halten.

Also der Ton ist doch nicht übertrieben, er bittet um Beseitigung.......

Wenn ihr die Übergabe per Protokoll abgewickelt habt, musst du nix mehr machen, würde ihm das aber mitteilen. 

Solltest du verpflichtet ein, kannst froh sein, ansonsten kann er wirklich eine Firma beauftragen.