Virtuelles Büro erlaubt? Imprint?

1 Antwort

Ein virtuelles Büro ist dann legitim, wenn sich dort tatsächlich ein Mitarbeiter befindet um beispielsweise Postsendungen mit der von dir erteilten Vollmacht entgegen nehmen zu können.

"Ladungsfähig" ist eine Adresse dann nicht, wenn sich dort vereinfacht gesagt nur ein Briefkasten befindet. Denn manche Sendungen können den quittierten Empfang durch einen Gerichtsvollzieher erfordern. Und das wäre dann nicht möglich, wenn sich niemand dort befindet.

In größeren Städten gibt es Bürogemeinschaften. Dort mietet man sich quasi nur einen Schreibtisch, hat aber dann auch die Möglichkeit, dass mit anderen Beteiligten dieser Gemeinschaft der Empfang von Sendungen vereinbart werden kann.