Ist die Wohnadresse Pflicht im Impressum bei Reisegewerbe?

3 Antworten

Sie muss nicht die Privatadresse angeben, sie muss den Geschäftssitz angeben. (Wenn der mit der Privatdaresse identisch ist, ist das ihr Problem).

Ein Reisegewerbe hat aber keinen Geschäftssitz. So wurde ihr das auch gesagt vom Steuerberater. Daher bin ich da unschlüssig.

@sonejder81

Wo will sie denn als REISEGEWERBE-Treibende ein Impressum brauchen? Auf der Fahrkarte, dem Fahrzeug? Sie betreibt wohl parallel eine Webseite, das ist kein Reisegewerbe, das ist wohl ein Shop oder eine Angebotsseite.

@Novos

Zur Kontaktaufnahme potenzieller Kunden, um eine Terminvereinbarung beim Kunden zu treffen.

§ 5 TMG

(1) Dienstanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

  1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
  2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

[...]

Es reicht die Adresse des Geschäftssitz/Büros. Stimmt diese mit ihrer Privatadresse überein, hätte sie die Möglichkeit sich Büroräume anzumieten und diese als Adresse anzugeben.

Wenn du nur ein Reisegewerbe hast, darfst du gar keine Kontakte vorab vereinbaren. Wenn du deine Dienste im Netz anbietest, dann musst du ein stehendes Gewerbe anmelden. Und dann muss natürlich auch ein vollständiges Impressum angegeben werden. Dazu gehört auch die Anschrift des Betriebssitzes, den du bei einem Reisegewerbe ja nicht hast ;-)