Videoclip mit urheberlich geschützte Musik auf Facebook hochladen?

4 Antworten

Es ist ja heute allgemein üblich, jeden Mist ins Netz zu stellen. Egal ob wer tanzt, rülpst oder 2h Spielerlebnis hochlädt. Allerdings ist halt darauf zu achten, dass Du nichts nutzt, was urheberrechtlich einem anderen gehört. Da hat FB vollkommen recht ! Bei YT fällt das zwar nicht so auf, gelöscht wurde aber auch dort schon einiges.

Es geht nicht darum, dass es nicht das ECHTE Video ist. Es geht darum, dass Du dabei Musik benutzt, zu deren Nutzung Du nicht die Rechte hast !

Das ist leider nicht legal. Ihr braucht die Erlaubnis des Rechteinhabers des Liedes.

Wenn ich ungefragt dein Fahrrad nehme und damit durch die Stadt gondele, würde dir das gefallen?

Mir als Urheber geschützter Werke würde es jedenfalls nicht gefallen, wenn du mit meinem Lied ungefragt durch das Internet gondeltest.

Ich würde dann meinen Anwalt bitten, eine UrhG § 97a Abmahnung an dich zu verschicken wegen meines UrhG § 97 Anspruch[s] auf Unterlassung und Schadensersatz. http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html

Gruß aus Berlin, Gerd

wie du selbst sagt, ist das Lied urheberrechtlich geschütz. Was an dem Wort "geschützt" verstehst du nicht?

Natürlich darfst du das nciht, ganz egal wo du es hochlädtst und ganz egal wo du es teilst!? Genau genommen darfst du ja auch schon nicht einfach irgendwas auf Facebook teilen was nicht du delbst gemacht hast und wofür du auch nicht explizit die Erlaubnis hast. Wenn man dich erwischt musst du zahlen!