Videoaufnahme anderer Personen vom Auto aus um Rechtsverstöße bei der Polizei zu melden...

4 Antworten

Nur mal so eine Frage: Der Mittelspurfahrer aus deinen Beispielen bist nicht zufällig du?

Es hat schon seine Gründe, weshalb wir in Deutschland eine Polizei haben und weshalb die für die Verkehrsüberwachung zuständig ist.

Nämlich genau deshalb, damit es keine selbsternannten Hilfs-Sheriffs gibt, die meinen dass sie die bösen Raser filmen und dann anzeigen müssen. Und die, während sie Filmen, selbst gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen und so andere behindern...

Bei deiner 1. Frage stellt sich die Gegenfrage: Warum ist überhaupt jemand in der Mitte unterwegs, wenn die rechte Spur komplett frei ist? Das ist ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot und eigentlich ist der Mittelspurschleicher derjenige, den man anzeigen müsste. Und nicht derjenige, der rechts überholt.

Bei deiner 2. Frage stellt sich die Gegenfrage: Warum fährt der Mittelspurschleicher schonwieder in der Mitte, obwohl rechts alles frei ist? Auch hier ist er derjenige, der gegen das Rechtsfahrgebot verstößt. Es ist nicht strafbar, vor einem Mittelspurschleicher auf die rechte Spur zu wechseln, wenn man diesen dadurch nicht gefährdet. Denn es ist ja vorgeschrieben, die rechte Spur zu benutzen, wenn sie frei ist. Und wenn der Mittelspurschleicher dann noch mit dem Handy filmt, wie er neben dem Rechtsfahrer herfährt, ohne ihn zu überholen, dann filmt er sogar noch seinen eigenen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, weil er ohne Überholabsicht neben dem Rechtsfahrer herfährt.

Und bei deiner 3. Frage stelle ich die Gegenfrage: Warum setzt das Wohnmobil zum Überholen an, wenn die linke Spur nicht frei ist und sich dort ein Fahrzeug mit 200 km/h nähert?

Das Filmen von anderen Verkehrsteilnehmern mit Dashcams oder mit dem Smartphone verletzt die Privatsphäre des gefilmten Fahrers und auch der Verkehrsteilnehmer, die sonst noch auf dem Video zusehen sind.

Außerdem müsste für eine Anzeige der Fahrzeugführer zweifelsfrei identifizierbar sein. Denn wir haben in Deutschland eine Fahrerhaftung und keine Halterhaftung. Wenn man also nur das Kennzeichen hat und man den Halter verantwortlich machen will, dann kann dieser auch behaupten, dass er nicht weiß, wer zu dem Zeitpunkt der Fahrzeugführer war. Und dann muss man ihm erst einmal das Gegenteil beweisen, was durchaus schwer werden könnte.

Mir fällt da auch ein Argument ein das gegen Dein Vorhaben spricht:

Es gibt keine Fahrerfeststellung, wen will man also zur Rechenschaft ziehen?

Der 2.te Punkt Deiner Gegenargumentation trifft nur zu, solltest Du die Videos veröffentlichen und Dritten zugänglich machen.

Ansonsten kann ich nur sagen: "Typisch Deutsch"

Lass' die Anderen doch einfach fahren wie sie wollen, es ist die Aufgabe der Polizei sich darum zu kümmern, nicht die eines "Ich hab nichts besseres zu tun, als Andere zu denunzieren"-Autofahrers.

Snipe13051 
Fragesteller
 04.04.2014, 10:06

Die Polizei / das Gericht wären doch Dritte oder? Somit wäre ein vorzeigen dieser Videos / Fotos was auch immer, Strafbar und würde gegen den Datenschutz verstoßen.

TheGrow  04.04.2014, 12:59
@Snipe13051

Hallo Snipe13051,

Die Polizei / das Gericht wären doch Dritte oder?>

Der Einwand ist zwar richtig, aber dennoch nicht strafbar, da die Polizei nach folgenden Gesetz berechtigt ist das Video als Beweismittel sicherzustellen.


§ 94 StPO  (Beweisgegenstände)

(1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.

(2) Befinden sich die Gegenstände in dem Gewahrsam einer Person und werden sie nicht freiwillig herausgegeben, so bedarf es der Beschlagnahme.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Führerscheine, die der Einziehung unterliegen.


Somit wäre natürlich auch für den Fragesteller die Herausgabe der Vidos nicht strafbar.

Schöne Grüße
TheGrow

TheGrow  05.04.2014, 20:11
@Driver401

Da gibt es aber auch zahlreiche andere Meinungen.

Der folgende Artikel sagt (zwar mit Abstrichen) genau das Gegenteil von dem aus, was der von Dir angeführte Artikel aussaget.

http://www.bild.de/auto/service/verkehrsunfall/urteil-dashcams-erlaubt-31502970.bild.html

Ich persönlich habe bei jeder Fahrt die Kamera laufen.

Ob die Aufnahme im Falle des Falles vor Gericht als Beweismittel wird, entscheidet sowieso der Richter im Einzelfall.

Das entscheidenden ist eher das von chrack angeführte Argument, dass mit der Bildaufnahme immer noch nicht automatisch der Fahrer festzustellen ist.

DitmarMD  06.04.2014, 02:33
@Driver401

@Driver 401: Das ist falsch. In Deutschland verstößt das Fotografieren/Filmen von Personen laut KUG §§ 22, 23 nicht gegen das Gesetz, lediglich das Veröffentlichen der Aufnahmen ohne Einwilligung des Aufgenommenen, wobei es selbst davon Ausnahmen gibt, z.B. Demos u.ä.

das Problem ist der Datenschutz - und dazu gibts aktuell einiges an Berichterstattung:
http://de.autoblog.com/2014/04/04/datenschutz-dashcams-im-auto-sind-nicht-zulassig/

Damit sollte Deine Frage beantwortet sein - und vergiss die Handykamera, die Benutzung ist ja nicht erlaubt.

TheGrow  05.04.2014, 20:11

Da gibt es aber auch zahlreiche andere Meinungen.

Der folgende Artikel sagt (zwar mit Abstrichen) genau das Gegenteil von dem aus, was der von Dir angeführte Artikel aussaget.

http://www.bild.de/auto/service/verkehrsunfall/urteil-dashcams-erlaubt-31502970.bild.html

Ich persönlich habe bei jeder Fahrt die Kamera laufen.

Ob die Aufnahme im Falle des Falles vor Gericht als Beweismittel wird, entscheidet sowieso der Richter im Einzelfall.

Das entscheidenden ist eher das von chrack angeführte Argument, dass mit der Bildaufnahme immer noch nicht automatisch der Fahrer festzustellen ist.

Driver401  06.04.2014, 13:19
@TheGrow

Zuerst gibts schon mal keine "Meinungen" zu Rechtslagen. Ein Link auf die "Bild" ist zudem kein adäquates Mittel, eine seriöse Aussage zu treffen. Dann gucke bitte auf das Datum Deines Artikels - der ist vom Juli 2013 - und wir haben jetzt April 2014.

Würdest Du Dich richtig informiert haben, oder meinen Link auch gelesen haben, hättest Du das hier auch gelesen:

Laut jüngstem auf Februar 2014 datierenden Beschluss der deutschen Aufsichtsbehörden für den Datenschutz ist der Einsatz solcher Kameras datenschutzrechtlich grundsätzlich unzulässig

So, und nun hätte ich gerne eine rechtlich gefestigte Aussage von Dir, wie man dies auch anderweitig interpretieren kann?!