Verzichtserklärung wegen Trennung bei noch nicht bezogener Wohnung?
Guten Morgen,
ich habe schon viele ähnliche Fragen hier gefunden, aber keine beantwortet meine Frage. Wie die Headline schon sagt geht es um eine Trennung und den zuvor unterschriebenen Mietvertrag.
Mir ist klar, dass eine Verzichtserklärung erfolgen muss. Sie möchte die Wohnung unbedingt behalten. Ich möchte gar nicht erst einziehen. Vermieter ist damit einverstanden, ich auch. Sie hingegen verweigert vorsätzlich die Unterschrift auf der Verzichtserklärung.
Sie kann mich ja nicht vorsätzlich an diesen Vertrag festhalten wenn ich das gar nicht möchte. Sie hätte genug Zeit gehabt sich eine andere Wohnung zu suchen falls diese doch finanziell nicht in ihrem Budget läge. Die neue Wohnung ist zum 30.09, das ganze geht jetzt bestimmt schon 2 Monate. Seit 1 Monat knapp habe ich die Unterschrift des Vermieters.
Da Sie das ganze nun schon extra über Wochen herauszieht, und wie gesagt Vermieter und ich unterschrieben haben, sehe ich auch nicht ein nur einen Cent für die Wohnung zu zahlen.
Weiß jemand ob ich es jetzt einfach dabei belassen kann, oder muss ich erst einen Anwalt kontaktieren der sie gewissermaßen darauf hinweißt. Hatte jemand so einen Fall schoneinmal? Oder weiß jemand wie zu handeln ist?
LG
iTakeO
2 Antworten
Es geht objektiv um denke Entlassung aus dem Mietvertrag. Das hat mit Abfindung nix zu tun, zumindest nicht direkt. Oder fordert sie von dir, dass du sie finanziell "entschädigst"? Derzeit haftet ihr gemeinschaftlich für sämtliche Forderungen des Vermieters, einschl. Miete und Kaution. Ich glaube, darauf zielt sie hin, dass u da was zahlen sollst, bevor sie deiner Entlassung zustimmt. Allerdings muss sie nicht zustimmen. Zustimmen müsste sie der gemeinsamen Kündigung, die könntest du einklagen. Danach bliebe ihr die Möglichkeit, eigenständig einen neuen MV abzuschließen, wenn der Vermieter das auch will.
Sie hingegen verweigert vorsätzlich die Unterschrift auf der Verzichtserklärung.
Das soll wohl eine Vertragsentlassung sein.
Einfachste Lösung, gemeinsame fristgerechte Kündigung verfassen und ihr zur Unterschrift vorlegen.
Verweigert sie diese Klage auf Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung einreichen. Dann ersetzt das Urteil ihre Unterschrift unter die Kündigung.
Der Vertrag ist doch unbefristet und ohne Kündigungsverzicht?