Verweis wegen Notwehr?

3 Antworten

Hierzu kann ich keine genaue Antwort geben, da ich die genaue Situation nicht kenne. Wenn es so ist, wie du es dargelegt hast, würde ich nochmal mit der Lehrerin sprechen und ihr darlegen, dass du dich ja schlecht verprügeln lassen kannst. Um mit dem Paragraphen 32 des StGBs zu argumentieren müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:Der Angriff muss rechtswidrig sein -> laut deiner Darlegung erfüllt. Der Angriff muss gegenwärtig sein, also gerade stattfinden -> laut deiner Darlegung erfüllt. Die Notwehr muss erforderlich sein -> das heißt du musst die mildeste Möglichkeit wählen, den Angriff sicher zu beenden. Ob das erfüllt ist weiß ich nicht, da ich die Situation nicht gesehen habe. Es ist allerdings generell schwierig in der Schule mit Notwehr zu argumentieren, da ein Verweis keine strafrechtliche Konsequenz darstellt, der Lehrer sie also nach eigenem Ermessen ausstellen kann. Außerdem solltest du beachten, dass du dann nicht wegen etwas anderem einen Verweis bekommst, weil du den Schlägern beispielsweise eine Mütze geklaut und sie somit provoziert hast (was natürlich trotzdem keine Körperverletzung rechtfertigt. Wenn die Vergabe des Verweises also doch unbegründet ist, würde ich mit Beratungslehrern und Schulleitung darüber sprechen, dann wird der Verweis u.U. zurückgezogen.

Deine Lehrerin konnte vermutlich nicht feststellen, wer angefangen hat. Vielleicht hat sie dich nur gesehen, wie du andere vermöbelt hast. Mit gutem Gewissen, dass du keine andere Wahl hattest, wird sich jede Strafe leichter ertragen lassen.

Ka glaub schon:(

TheRealManiko  03.01.2019, 01:53

Wenn du keine Ahnung hast, warum antwortest du dann?