Etwas bestellt, rechnung und dann koma?

3 Antworten

Der Gläubiger wird durch (erfolglose) Vollstreckungsversuche schon mitbekommen, wenn der Schuldner komatös ist.

Zudem wird sich dann jemand um die Angelegenheiten des Patienten kümmern.

Überdies kann ggf. der Unfallgegener in Regress genommen werden.

Ja, aber das ist Pech. Derjenige, der geliefert hat, kann ja auch nichts dafür.

Außerdem wird bei Komapatienten, wo nicht abzusehen ist, dass es nach einer Woche wieder vorbei ist, vom Amtsgericht eine Betreuer eingesetzt. Der ist dann dafür verantwortlich, dass keine Schulden auflaufen. Er bekommt dann zum Beispiel Kontovollmacht und Postvollmacht.

und dann wenn der mensch wieder gesund ist hat er soviele schulden

Nein, weil er in der Regel nicht in Verzug geraten wird während er im Koma liegt. Es sei denn aufgrund Verschulden seines Bevollmächtigten oder Betreuers.