Vertragsstragen, rechtswidrig?

2 Antworten

In einem solchen Betrieb wollte ich nicht arbeiten. Da wirst du ja vonBeginn an quasi als Missetäter betrachtet.

Vor allem sind die beschriebenen "Vergehen" zu ungenau gefast und ich vermisse eine Angabe über die Höhe der Vertragsstrafe.

Das Arbeitsrecht  kennt genügend Pflichten und auch Sanktionsmöglichkeiten. Da braucht man nicht noch einen Katalog mit Vertragsstrafen anzulegen.

Die Höhe der VertragStrafen ist auch im Vertrag gefasst. Nun werde ich morgen zur Arbeit gehen müssen, sonst werde ich mit eine Strafe rechnen und rechtzeitig mein Rechtsanwalt kontaktieren. 

@Michaelw123

Allein schon der Begriff "Arbeitsbummelei" ist eine Frechheit. Niemand kann sagen, was man darunter versteht.

Vor rund 150 Jahren gab es in den Webereien schon die sogenannten "Strafenbücher", in denen zum Beispiel aufgeschrieben wurde, wer während der Arbeit mit Kollegen "geschwätzt" hat und derjenige musste eine Geldstrafe dafür bezahlen. Zitat:

"...die Dampfmaschine geht den ganzen Tag, die Räder, Riemen und Spindeln schnurren und rasseln ihm in einem fort in die Ohren, und wenn er nur einen Augenblick ruhen will, so hat er gleich den Aufseher mit dem Strafenbuch hinter sich."

aus Friedrich Engels: Die Lage der arbeitenden Klasse in England

Gib das mal einem Arbeitsrechtler, der wird Hände und Füsse über dem Kopf zusammenschlagen. Mit Sicherheit sind 1 oder 2 Gründe rechtswidrig oder unwirksam.

Sind Sie sich sicher?

@Michaelw123

Da ist mit Sicherheit einiges im Argen! So, wie das abgelaufen ist.