Vertragsstrafe umgehen?
Folgendes:
Ich habe ab 01.03 eine neue Arbeiten angetreten, Vertrag unterschrieben voller Vorfreude. Nun war gestern mein erster Arbeitstag und der Job war die reinste Hölle, es wurde alles schön geredet, ich wurde sehr schlecht behandelt, meine Aufgaben waren andere als ausgemacht, es war schon soweit, dass ich emotional total fertig war und jetzt noch Bauchschmerzen habe, wenn ich daran denke. Nun wollte ich diesen Vertrag kündigen, habe jedoch gelesen dass im Vertrag eine Vertragsstrafe steht. Ich habe ein Firmenauto, welches ich heute hinbringen werde, habe jedoch Angst, dass ich diese Strafe bekomme. Kann ich sie irgendwie umgehen? Eventuell Krank schreiben bis ich gekündigt werde?
3 Antworten
Was steht denn zu dieser Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag? Bitte mal genau schreiben.
Solche Klauseln gibt es immer wieder, oft stellen sie sich aber als unwirksam heraus
Diese Klausel ist wirksam. Sie bedeutet aber nicht, dass Du Strafe zahlen musst, wenn Du kündigst.
Während der Probezeit (die Du vermutlich hast) kannst Du selbstverständlich kündigen. Wichtig ist, dass Du die vereinbarte Kündigungsfrist einhältst, die vermutlich zwei Wochen dauert.
Vertragsstrafe wäre nur fällig, wenn Du fristlos kündigen würdest oder die vereinbarte Kündigungsfrist nicht einhältst.
Hallo Hexle,
sehe ich weitestgehend auch so, aber mich irritiert das hier explizit auch auf die Kündigung in der Probezeit verwiesen wird?
Wenn ich es richtig gelesen habe, steht im Vertrag dass erst nach der Probezeit (6 Monate) eine Frist von 4 Wochen besteht
Genau deshalb ist diese Klausel wirksam.
Während der Probezeit gilt sehr wahrscheinlich die verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Würde der AG hier eine Vertragsstrafe von einem ganzen Monatsgehalt verlangen, wäre die Klausel unwirksam.
Deshalb wird die Höhe der Vertragsstrafe gestaffelt. Nach der Probezeit wird wohl eine Frist von vier Wochen gelten und ab dann auch ein ganzes Monatsgehalt
Das heißt ich müsste theoretisch noch 2 Wochen arbeiten, da ich sonst die Strafe zahlen muss? Kann ich sie mit einer Krankmeldung umgehen? Ich bin wirklich nicht anfällig, aber dieser Job und die Leute bereiten mir durchgehend Bauchschmerzen..
Wenn Du heute kündigen würdest, müsstest Du die Frist von zwei Wochen einhalten.
Von einer gleichzeitigen Kündigung und Krankmeldung würde ich dringend abraten. Da gab es erst kürzlich ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, dass der AG in solchen Fällen berechtigte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit haben kann.
Wenn Du Dich nicht wohl fühlst, geh zum Arzt. Vielleicht hat sich das mit der Kündigung Deinerseits dann sowieso erledigt und der AG kündigt Dir.
Entgeltfortzahlung bekommst Du sowieso nicht, da der AG diese erst nach ununterbrochener vierwöchiger Beschäftigung zahlen muss. Du musst Dich entsprechend an die Krankenkasse wenden, damit Du Krankengeld bekommst
Die Dntgeldfortzahlung möchte ich garnicht, mir geht es tatsächlich rein um die Vertragsstrafe.. Dann werde ich es so versuchen und hoffen, dass ich schnell gekündigt werde..
Hast Du denn schon einen anderen Job? Du weißt ja bestimmt, dass Du nach einer Eigenkündigung eine Sperre des ALG für 12 Wochen bekommst. Da wäre eine Kündigung des AG für Dich schon besser
Ich hätte schon etwas anderes in Aussicht und familiäre Unterstützung für die Überbrückung.. Deshalb mache ich mir wirklich nur Sorgen um die Vertragsstrafe.. Danke aber schonmal für die Hilfe!
Bitte, sehr gerne und wie gesagt, eine Vertragsstrafe ist nur fällig, wenn Du die Kündigungsfrist nicht einhältst (falls Du selbst kündigst)
Könntest du mal den Satz mit der Vertragsstrafe 1:1 schreiben, damit man sich die Formulierung und die Zusammenhänge ansehen kann.
Eine Vertragsstrafe kann normalerweise nur greifen wenn deine Kündigung vertragswidrig ist, eine Kündigung in der Probezeit ist aber völlig legitim und sollte keine Verletzung des Vertrages darstellen.
„Der Arbeitnehmer verpflichtet sich für den Fall, dass er das Arbeitsverhältnis nicht vertragsgemäß antritt, oder das Arbeitsverhältnis vertragswidrig beendet, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe einer halben Bruttomonatsvergütung für die genannten Vertragsverletzungen bis zum Ende der Probezeit und in Höhe einer Bruttomonatsvergütung nach dem Ende der Probezeit zu zahlen. Das Recht des Arbeitgebers, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt“
Habe nur Angst, dass ich wegen meines fehlens heute eine Vertragsstrafe eingehe
Ich werde heute die Kündigung einreichen, dass ich morgen nichtmehr hin muss, kann er dann für den heutigen Tag trotzdem einen Schadensersatz anfordern? Wenn ja, kann ich es mit einer Krankmeldung für heute umgehen?
Du hast dich doch hoffentlich heute krank gemeldet und nicht unentschuldigt gefehlt?
Ja aber erst um ca. 9.30 Uhr, da ich lange überlegt habe.. Eine Krankmeldung würde ich am Nachmittag einschmeißen
Willst du dir nicht ein paar Tage Zeit geben und auch erst einmal mit dem Chef sprechen?
Ich habe mit meinem Chef schon gesprochen, dieser reagierte ganz unverständlich und sagte ich MUSS arbeiten, er wollte es sich garnicht anhören..
In der Probezeit kündigen und krankmelden wäre mein Weg.
„Der Arbeitnehmer verpflichtet sich für den Fall, dass er das Arbeitsverhältnis nicht vertragsgemäß antritt, oder das Arbeitsverhältnis vertragswidrig beendet, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe einer halben Bruttomonatsvergütung für die genannten Vertragsverletzungen bis zum Ende der Probezeit und in Höhe einer Bruttomonatsvergütung nach dem Ende der Probezeit zu zahlen. Das Recht des Arbeitgebers, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt“