Vertragsstrafe umgehen?

3 Antworten

Was steht denn zu dieser Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag? Bitte mal genau schreiben.

Solche Klauseln gibt es immer wieder, oft stellen sie sich aber als unwirksam heraus

GitteLeo1992 
Fragesteller
 02.03.2022, 10:11

„Der Arbeitnehmer verpflichtet sich für den Fall, dass er das Arbeitsverhältnis nicht vertragsgemäß antritt, oder das Arbeitsverhältnis vertragswidrig beendet, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe einer halben Bruttomonatsvergütung für die genannten Vertragsverletzungen bis zum Ende der Probezeit und in Höhe einer Bruttomonatsvergütung nach dem Ende der Probezeit zu zahlen. Das Recht des Arbeitgebers, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt“

Hexle2  02.03.2022, 10:14
@GitteLeo1992

Diese Klausel ist wirksam. Sie bedeutet aber nicht, dass Du Strafe zahlen musst, wenn Du kündigst.

Während der Probezeit (die Du vermutlich hast) kannst Du selbstverständlich kündigen. Wichtig ist, dass Du die vereinbarte Kündigungsfrist einhältst, die vermutlich zwei Wochen dauert.

Vertragsstrafe wäre nur fällig, wenn Du fristlos kündigen würdest oder die vereinbarte Kündigungsfrist nicht einhältst.

Habpix  02.03.2022, 10:16
@Hexle2

Hallo Hexle,

sehe ich weitestgehend auch so, aber mich irritiert das hier explizit auch auf die Kündigung in der Probezeit verwiesen wird?

GitteLeo1992 
Fragesteller
 02.03.2022, 10:16
@Hexle2

Wenn ich es richtig gelesen habe, steht im Vertrag dass erst nach der Probezeit (6 Monate) eine Frist von 4 Wochen besteht

Hexle2  02.03.2022, 10:19
@Habpix

Genau deshalb ist diese Klausel wirksam.

Während der Probezeit gilt sehr wahrscheinlich die verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Würde der AG hier eine Vertragsstrafe von einem ganzen Monatsgehalt verlangen, wäre die Klausel unwirksam.

Deshalb wird die Höhe der Vertragsstrafe gestaffelt. Nach der Probezeit wird wohl eine Frist von vier Wochen gelten und ab dann auch ein ganzes Monatsgehalt

GitteLeo1992 
Fragesteller
 02.03.2022, 10:21
@Hexle2

Das heißt ich müsste theoretisch noch 2 Wochen arbeiten, da ich sonst die Strafe zahlen muss? Kann ich sie mit einer Krankmeldung umgehen? Ich bin wirklich nicht anfällig, aber dieser Job und die Leute bereiten mir durchgehend Bauchschmerzen..

Hexle2  02.03.2022, 10:24
@GitteLeo1992

Wenn Du heute kündigen würdest, müsstest Du die Frist von zwei Wochen einhalten.

Von einer gleichzeitigen Kündigung und Krankmeldung würde ich dringend abraten. Da gab es erst kürzlich ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, dass der AG in solchen Fällen berechtigte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit haben kann.

Wenn Du Dich nicht wohl fühlst, geh zum Arzt. Vielleicht hat sich das mit der Kündigung Deinerseits dann sowieso erledigt und der AG kündigt Dir.

Entgeltfortzahlung bekommst Du sowieso nicht, da der AG diese erst nach ununterbrochener vierwöchiger Beschäftigung zahlen muss. Du musst Dich entsprechend an die Krankenkasse wenden, damit Du Krankengeld bekommst

GitteLeo1992 
Fragesteller
 02.03.2022, 10:35
@Hexle2

Die Dntgeldfortzahlung möchte ich garnicht, mir geht es tatsächlich rein um die Vertragsstrafe.. Dann werde ich es so versuchen und hoffen, dass ich schnell gekündigt werde..

Hexle2  02.03.2022, 10:50
@GitteLeo1992

Hast Du denn schon einen anderen Job? Du weißt ja bestimmt, dass Du nach einer Eigenkündigung eine Sperre des ALG für 12 Wochen bekommst. Da wäre eine Kündigung des AG für Dich schon besser

GitteLeo1992 
Fragesteller
 02.03.2022, 10:55
@Hexle2

Ich hätte schon etwas anderes in Aussicht und familiäre Unterstützung für die Überbrückung.. Deshalb mache ich mir wirklich nur Sorgen um die Vertragsstrafe.. Danke aber schonmal für die Hilfe!

Hexle2  02.03.2022, 11:02
@GitteLeo1992

Bitte, sehr gerne und wie gesagt, eine Vertragsstrafe ist nur fällig, wenn Du die Kündigungsfrist nicht einhältst (falls Du selbst kündigst)

Könntest du mal den Satz mit der Vertragsstrafe 1:1 schreiben, damit man sich die Formulierung und die Zusammenhänge ansehen kann.

Eine Vertragsstrafe kann normalerweise nur greifen wenn deine Kündigung vertragswidrig ist, eine Kündigung in der Probezeit ist aber völlig legitim und sollte keine Verletzung des Vertrages darstellen.

GitteLeo1992 
Fragesteller
 02.03.2022, 10:13

„Der Arbeitnehmer verpflichtet sich für den Fall, dass er das Arbeitsverhältnis nicht vertragsgemäß antritt, oder das Arbeitsverhältnis vertragswidrig beendet, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe einer halben Bruttomonatsvergütung für die genannten Vertragsverletzungen bis zum Ende der Probezeit und in Höhe einer Bruttomonatsvergütung nach dem Ende der Probezeit zu zahlen. Das Recht des Arbeitgebers, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt“

Habe nur Angst, dass ich wegen meines fehlens heute eine Vertragsstrafe eingehe

GitteLeo1992 
Fragesteller
 02.03.2022, 10:15

Ich werde heute die Kündigung einreichen, dass ich morgen nichtmehr hin muss, kann er dann für den heutigen Tag trotzdem einen Schadensersatz anfordern? Wenn ja, kann ich es mit einer Krankmeldung für heute umgehen?

verreisterNutzer  02.03.2022, 10:22
@GitteLeo1992

Du hast dich doch hoffentlich heute krank gemeldet und nicht unentschuldigt gefehlt?

GitteLeo1992 
Fragesteller
 02.03.2022, 10:37
@verreisterNutzer

Ja aber erst um ca. 9.30 Uhr, da ich lange überlegt habe.. Eine Krankmeldung würde ich am Nachmittag einschmeißen

Willst du dir nicht ein paar Tage Zeit geben und auch erst einmal mit dem Chef sprechen?

GitteLeo1992 
Fragesteller
 02.03.2022, 10:06

Ich habe mit meinem Chef schon gesprochen, dieser reagierte ganz unverständlich und sagte ich MUSS arbeiten, er wollte es sich garnicht anhören..

verreisterNutzer  02.03.2022, 10:07
@GitteLeo1992

In der Probezeit kündigen und krankmelden wäre mein Weg.