Vertragsstrafe obwohl Vertrag nicht zu Stande kommt?

3 Antworten

Das ist eigentlich ganz einfach, wenn du am ersten Arbeitstag nicht erscheinst, gilt der Vertrag als nicht zu Stande gekommen und du bekommst keine Vertragsstrafe. Solltest du aber erscheinen und bekommst einen Einsatz im Kundenbetrieb und erscheinst dort unentschuldigt nicht, droht dir eine Vertragsstrafe.

fraeuleinXY 
Fragesteller
 04.06.2015, 17:20

danke! und wenn der erste arbeitstag=der erste arbeitstag im kundenbetrieb ist? :)

Vermutlich gilt Absatz 2 für spätere Tage. Hoffentlich wirst du nicht zu sehr ausgebeutet.

So einen wirren Vertrag würde ich von einem Anwalt prüfen lassen.

Artsuhtaraz  04.06.2015, 17:07

Allerdings. Leiharbeit ist eh immer etwas heikel, lass dich da nicht vera******