Vertragsstrafe obwohl Vertrag nicht zu Stande kommt?
Hallo,
folgendes: Leiharbeitsvertrag in dem steht: Bei unentschuldigtem Nichterscheinen am ersten Arbeitstag gilt dieser Vertrag als nicht zu Stande gekommen.
aber unter dem Punkt Vertragsstrafe steht: eine Vertragsstrafe gilt als vereinbart wenn der Arbeitnehmer den ihm vom Arbeitgeber übertragenen Einsatz im Kundenbetrieb unentschuldigt nicht zum vereinbarten Termin antritt..
Meine Fragen nun: Wenn der Vertrag durch Nichterscheinen nicht zu Stande kommt, ist die Vertragsstrafe dann trotzdem relevant????
Danke schonmal!!!!!!
3 Antworten
Das ist eigentlich ganz einfach, wenn du am ersten Arbeitstag nicht erscheinst, gilt der Vertrag als nicht zu Stande gekommen und du bekommst keine Vertragsstrafe. Solltest du aber erscheinen und bekommst einen Einsatz im Kundenbetrieb und erscheinst dort unentschuldigt nicht, droht dir eine Vertragsstrafe.
danke! und wenn der erste arbeitstag=der erste arbeitstag im kundenbetrieb ist? :)
Vermutlich gilt Absatz 2 für spätere Tage. Hoffentlich wirst du nicht zu sehr ausgebeutet.
So einen wirren Vertrag würde ich von einem Anwalt prüfen lassen.
Allerdings. Leiharbeit ist eh immer etwas heikel, lass dich da nicht vera******