Arbeitgeber hebt Arbeitsvertrag wegen Nichtantritt trotz Krankschreibung auf!?

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Das Arbeitsgericht Magdeburg hat entschieden, dass die Zeitarbeitsfirma den Arbeitnehmer anzumelden hat bei der Sozialversicherung für den Zeitraum, hat die Forderung nach Vergütung durch den Kläger bejaht - aber nur deshalb weil die Beklagte nicht darlegen konnte, dass ein unentschuldigtes Fehlen vorlag

Es ist also davon auszugehen, dass das Arbeitsverhältnis schon bestand - aufgrund des Abschlusses vom 02.01.2013,

§ 1 (1) ...... Das Arbeitsverhältnis als Zeitarbeitnehmer beginnt am 02.01.2013 und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

die Ablehnung unter Berufung auf den Arbeitsvertrag aber unwirksam ist - weil mutmaßlich keine Gründe glaubhaft gemacht werden können, dass ein unentschuldigtes Fehlen vorlag - das Arbeitsverhältnis müsste also wenn, dann Regulär gekündigt werden.

Deine Aufgabe

  • Anmeldung bei der Krankenkasse verlangen
  • Vergütung geltend machen ab dem Zeitraum ab dem die Lohnfortzahlung greift (31.01.2013)
  • Krankengeld auf der Kasse beantragen
  • Klage einreichen wenn man sich quer stellt
  • Beschwerde bei der örtlichen AfA als Aufsichtsbehörde für die Arbeitnehmerüberlassung und die fachliche Prüfung des Inhabers verlangen
  • Beschwerde bei der zuständigen Regionaldirektion der BA über die Firma selbst und den Disponenten namentlich wegen offensichtlichen Missbrauch und fachliche Uneignung

Mir fällt noch was auf - hatte sie denn Einsatz ab dem 02.01 ?? - denn der Satz "Das Arbeitsverhältnis als Zeitarbeitnehmer beginnt am 02.01.2013 [...]" würde den Arbeitgeber in Annahmeverzug setzen und zur Vergütung verpflichten - selbst dann wenn der erste Einsatz erst am 17.01 wäre...

  1. Es ist bereits ein Arbeitsvertrag zustande gekommen
  2. Es besteht Anspruch auf Vergütung ab dem 02.01
  3. Das Arbeitsverhältnis besteht fort bis zur ordentlichen Kündigung

Also - ab zum Anwalt und mindestens Feststellugsklage einreichen, dass bereits ein Arbeitsverhältnis besteht und nicht wie aus dem Schreiben hervorgeht, es sei keines entstanden

Ich bin schon der Meinung, dass die Leihfirma Euch versucht über den Tisch zu ziehen.

Das Arbeitsverhältnis begann am 02.01. Seit dem Tag sind Ansprüche gegenüber der Leihfirma entstanden. Der 17.01. ist somit auch nicht als erster Arbeitstag zu werten.

Ganz davon abgesehen, dass kein Unentschuldigter Fehltag vorhanden ist. Aber das werdet Ihr vermutlich nachweissen müssen. Und zumindest mit der AUB auch können.

Ihr werdet wohl anwaltliche Hilfe brauchen.

Dort steht ja "Bei unentschuldigten Nichterscheinen am ersten Arbeitstag ..." und sie war ja entschuldigt.

Allerdings ist das möglicherweise ein Beweisproblem. Wenn weder die Person am Einsatzort noch die Chefin zugeben, den Anruf erhalten zu haben, sieht es schlecht aus.

Was ich nicht ganz verstehe: Wenn das Arbeitsverhältnis am 2. Januar beginnen sollte, warum war dann erst am 17. Jan der erste Arbeitstag?

Ihr könnt leider soweit gar nichts machen.

Sie hatte ja noch keinen Arbeitsvertrag also ist das was die Firma da gemacht hat rechtlich voll in Ordnung.

Den deine Frau wurde erst gar nicht aufgenommen. Deswegen auch keine Ansprüche.

Wieso hatte sie keinen Arbeitsvertrag? Steht doch oben "Sie hat am 02.01. ein Arbeitsvertrag bei einem Dienstleistungsunternehmen (Leihfirma im Bereich Gesundheitswesen) unterschrieben."

Doch im Arbeitsvertrag steht, dass das Arbeitsverhältnis am 02.01. beginnt. Am 17.01. war erst der erste Einsatz, weil die vorher nichts hatten, aber bezahlt wird seit 02.01.

Krankschreibung ist auch schon unterwegs und meine Frau hat gestern mit der Chefin gesprochen.

Dann legt sofort Widerspruch ein, sucht euch einen Anwalt und/oder klagt beim Arbeitsgericht!