Mc Donalds Vertrag rechtmäßig kündigen (Vertragsstrafe)?

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Es kommt darauf an, wie genau diese Vertragsstrafe formuliert ist. Bitte nenne den exakten Wortlaut.

Bei Paragraph 10 steht das so in etwa: wer seinen Vertrag ohne wichtigen Grund vor Ende oder Kündigungsfrist beendet bekommt einr Strafe..Was ist denn ein wichtiger Grund und was nicht..

"So in etwa" ist nicht ausreichend. Das scheint sich auf eine fristlose Kündigung zu beziehen. Wenn du also ordentlich (unter Einhaltung der Kündigungsfrist) kündigst, ist alles ok.

Aber nochmal: abschließend kann man das erst genau beurteilen, wenn man den exakten Wortlaut kennt.

"Nimmt der Arbeitnehmer vorsätzlich und rechtswidrig die Arbeit nicht auf oder beendet er das Beschäftigungsverhältnis vor Ablauf der vereinbarten Vertragszeit oder Kündigungsfrist ohne wichtigen Grund (???) , so verpflichtet sich der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber eine Vertragsstrafe zu zahlen."

@joni0099

Diese Vertragsstrafe soll den AG vor Vertragsbruch durch den AN schützen. Wenn du die Kündigungsfrist einhältst, ist alles ok.

Ok danke. Der Grund ist also auch nicht sooo wichtig?

@joni0099

Wenn du ordentlich kündigst - also unter Einhaltung der Kündigungsfrist - brauchst du als AN keinen Grund zu nennen.

eine Vertragsstrafe ?  bei einem Arbeitsvertrag, oder was?   also das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.  Das wäre mit Sicherheit nicht zulässig.

Bei Paragraph 10 steht das so in etwa: wer seinen Vertrag ohne wichtigen Grund vor Ende oder Kündigungsfrist beendet bekommt einr Strafe..Was ist denn ein wichtiger Grund und was nicht..

Doch, das ist u. U. absolut zulässig.

@DarthMario72

aber nicht bei McDonalds,  er muss die Kündigungsfrist einhalten, das ist vermutlich gemeint, aber nicht dass man nicht kündigen kann. Sklavenarbeit ist schon länger abgeschafft worden

@Barolo88

So habe ich das auch nicht gesagt! Vertragsstrafen sind in Arbeitsverträgen nichts exotisches und dienen dem AG als Schutz vor vertragswidrigem Verhalten des AN.

@DarthMario72

hat doch aber überhaupt nichts  mit Kündigung zu tun !

@Barolo88

hat doch aber überhaupt nichts  mit Kündigung zu tun !

Mit ordentlicher Kündigung nicht, da hast du Recht. Die Klausel hier ist so zu verstehen, dass eine Vertragsstrafe fällig wird, wenn der AN fristlos kündigt ohne eine zulässigen Grund dafür zu haben.

Einen Arbeitsvertrag kannst du unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigungsfrist für dich als Arbeitnehmer beträgt normalerweise 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende, falls nichts anderes vereinbart wurde. Wenn du kündigst musst du also noch vier Wochen bis zum darauf folgenden 15. oder Monatsende weiterarbeiten.

Wenn du allerdings die Frist nicht einhältst, also heute kündigst und morgen nicht mehr zur Arbeit erscheinst musst du die Vertragsstrafe zahlen.

Danke für die Antwort! Ist der Grund auch relevant?

@joni0099

Bei ordentlicher Kündigung muss man als AN niemals einen Grund nennen.