Immergrün Vertrag kündigen?

3 Antworten

In den AGBs kann so vieles drin stehen. Wenn Du jetzt erst erfahren hast, dass Du eine neue Wohnung bekommst, sind die 4 Wochen nicht haltbar.

Dahingehend sehe ich kein Problem.

Ansonsten: Wenn Du den Vertrag nicht mitnehmen willst, dann findest Du in den AGBs auch Kündigungsfristen.

Danke für die Antwort :)
Ja die Frist ist 6 Wochen vor Vertragsende und der war leider letzten Monat

@MikuChanxXx

Dann wirst Du den Vertrag wohl auch mitnehmen müssen. Unabhängig davon würde ich bei den Stromanbietern immer darauf achten, dass die Verträge monatlich kündbar sind.

@ChristianLE

Ja das wäre auch ok für mich nur jeder Kontaktversuch mit Immergrün scheitert leider :/

Dein Vertrag für die Wohnung endet frühestens zum Tag der Übergabe ...

Wenn der Stromlieferant am neuen Wohnort Strom liefert, besteht kein Kündigungsrecht. Anzumelden ist der Strom für die neuen Wohnung zum Tag der Übernahme .... rückwirkend bis zu 6 Wochen möglich, wenn es den Hinweis Einzug gibt.

Wegen solchen Gründen gibt es im Mietrecht Kündigungsfristen die man auch einhalten sollte.

Möchte der Mieter früher ausziehen, muss er natürlich auch die weiteren Unkosten selbst übernehmen.

Hier geht's aber nicht um Mietrecht, sondern um Vertragsrecht.

@stefan1531

Ach so die Wohnung aus der du ausziehst, hattest du also nicht gemietet?

@Apolon

Der Mietvertrag hat mit dem Energieliefervertrag nichts zu tun.

@stefan1531

Du hast scheinbar meine Antwort nicht verstanden.

Mietrecht und Vertragstecht betrifft unterschiedliche Vertragspartner.

ABER Deine Intention ist richtig. Der Stromliefervertrag für die alte Wohnung kann zum Tag der Übergabe beendet werden.