Immergrün Vertrag kündigen?
Hallo
Zu meinem Problem, ich habe gestern erfahren, dass ich nähste Woche aus meiner jetzigen Wohnung ausziehen kann aber das das alles recht kurzfristig ist muss ich mich nun auch um einiges relativ schnell kümmern. Ich beziehe zzt. meinen Strom über immergrün aber da ich ja nun recht bald hier ausziehe ist meine Frage, wie ich da jetzt vorgehen soll, weil laut den AGB wie ich das verstanden habe muss ich den Vertrag mit in die neue Wohnung nehmen würde ich nur ungern aber zur Not mache ich das. Nun erreiche ich aber keinen einzigen Mitarbeiter bei Immergrün weder per Telefon noch per Mail, damit ich das abklären kann. Wie soll ich da jetzt vorgehen? Außerdem steht noch in deren AGB dass man denen einen Umzug in einer Frist von 4 Wochen vor dem Einzugsdatum mitteilen muss ansonsten muss ich eine Vertragsstrafe zahlen, jetzt habe ich das ja aber erst gestern erfahren, muss ich jetzt auch die Vertragsstrafe zahlen?
Danke schonmal für alle Antworten :)
3 Antworten
In den AGBs kann so vieles drin stehen. Wenn Du jetzt erst erfahren hast, dass Du eine neue Wohnung bekommst, sind die 4 Wochen nicht haltbar.
Dahingehend sehe ich kein Problem.
Ansonsten: Wenn Du den Vertrag nicht mitnehmen willst, dann findest Du in den AGBs auch Kündigungsfristen.
Dann wirst Du den Vertrag wohl auch mitnehmen müssen. Unabhängig davon würde ich bei den Stromanbietern immer darauf achten, dass die Verträge monatlich kündbar sind.
Ja das wäre auch ok für mich nur jeder Kontaktversuch mit Immergrün scheitert leider :/
Dein Vertrag für die Wohnung endet frühestens zum Tag der Übergabe ...
Wenn der Stromlieferant am neuen Wohnort Strom liefert, besteht kein Kündigungsrecht. Anzumelden ist der Strom für die neuen Wohnung zum Tag der Übernahme .... rückwirkend bis zu 6 Wochen möglich, wenn es den Hinweis Einzug gibt.
Wegen solchen Gründen gibt es im Mietrecht Kündigungsfristen die man auch einhalten sollte.
Möchte der Mieter früher ausziehen, muss er natürlich auch die weiteren Unkosten selbst übernehmen.
Hier geht's aber nicht um Mietrecht, sondern um Vertragsrecht.
Ach so die Wohnung aus der du ausziehst, hattest du also nicht gemietet?
Der Mietvertrag hat mit dem Energieliefervertrag nichts zu tun.
Du hast scheinbar meine Antwort nicht verstanden.
Mietrecht und Vertragstecht betrifft unterschiedliche Vertragspartner.
ABER Deine Intention ist richtig. Der Stromliefervertrag für die alte Wohnung kann zum Tag der Übergabe beendet werden.
Danke für die Antwort :)
Ja die Frist ist 6 Wochen vor Vertragsende und der war leider letzten Monat