Vertragsbruch? Kann. Ich schuldig gesprochen werden?
Hallo ich habe jemanden für eine Dienstleistung beworben ( ich zahle für eine Tätigkeit ) wir haben uns mit email ausgetauscht und uns auf einen Termin vereinbart, am nächsten Tag benötigte ich die Arbeit nicht und wollte den Herren stornieren, als ich ihm schrieb dass es nicht mehr nötig ist, sagte er ich habe Vertragsbruch begangen und er den Anwalt und die Staatsanwalt einschalte, ich habe gesagt dass ich widerrufen möchte und er meinte geht nicht weil es ein privater Vertrag ist, und 2 Stunden später hat sich jemand in meinem E-Mail Konto angemeldet und jetzt meine Frage: bin ich schuldig? Muss ich mit Konsequenzen rechnen?
6 Antworten
Guten Tag,
erstmal ganz schnell stop nichts zahlen nichts schreiben gar nichts.
Punkt 1 Google ich bezweifel sehr das er deinen Account geknackt hat daher ändere dein Passwort und fertig solche Mail sind sehr oft auch fake oder einfache IP Fehler.
Das 2 Entschuldigung dir droht jemand mit der Staatsanwaltschaft bei allen guten dingen mach dir bitte mal die mühe und schau was die Staatsanwaltschaft ist.
desweiteren würde so ein verfahren Monate bis Jahre gehen.
ganz kurz und knapp ein E-Mail vertag ist ungültig es wurde eine Übereinkunft getroffen aber keine unterschrift geleistet.
du hast darüberhinaus ein Widerrufsrecht bis die arbeit geleistet ist.
ansonnten ist aus den Androhungen zu erkennen das der junge mann auf jeden Fall keinerlei Ahnung vom deutschen recht hat.
Ignoriere ihn einfach damit war es das wenn er deine Nummer oder anschrift haben sollte erstatte anzeige bei der Polizei und reiche eine Unterlassungsklage beim Landesgericht ein.
Und zeige ihn wegen Androhung falscher Tatsachen im hinblick auf die Androhung mit der Staatsanwaltschaft an damit hat sich der Fall erledigt.
ich wünsche dir einen wunderschönen angenehmen tag.
Möglicherweise besteht gegen dich ein Schadenersatzanspruch.
Die Staatsanwaltschaft interessiert sich nicht dafür.
Allerdings kann man vereinbarte Dienstleistugen nicht einfach stornieren, wie eine Bestellung. Einige dich mit dem Handwerker. Schießlich hat er den Termin für dich freigehalten.
Wer hat sich bei dir im e Mail Konto angemeldet?
Wie hoch ist denn der Auftrag? Er kann dir nur eine Rechnung schreiben für geleistete Arbeit. Kommt es nicht zur Ausgührung, kann er nur seine Gewinnerwartung einklagen.
Du kannst nicht einfach jemanden buchen und dann widerrufen. Immerhin hat derjenige dich eingeplant und somit Leerlauf gehabt.
Es gibt immer Kündigungsfrsiten die man einhalten muß.
2500€ und google hat mir eine Mitteilung gesendet dass sich jemand in Wien versucht sich anzumelden und es auch geschafft hat