Geht man beim Friseur einen Dienst- oder einen Werkvertrag nach BGB ein?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich tippe auf Werkvertrag. Er schuldet ein bestimmtes Ergebnis (Frisur), das der Coiffeur ja selbst beeinflussen kann.

Ein Anwalt oder Arzt hingegen schuldet kein Ergebnis, sondern nur sorgfältiges Tätigwerden. Hier liegt kein Werkvertrag vor, da das Ergebnis noch von vielen anderen Umständen abhängt. Vlt findest du ja was bei den Urteilen des BGerH. lg

Das lässt sich nicht eindeutig sagen. Grundsätzlich ist eine Frisur durchaus ein Werk, wodurch normalerweis ein Werkvertrag zustande kommt.

was soll der friseur den großartig "herstellen"? nur wenn er aus deinen haaren z.b. eine perücke machen würde, ist es ein werkvertrag; ansonsten ist es eine dienstleistung ohne physikalische ware.

auch ohne diesen unterschied hast du immer einen gesetzlichen anspruch auf eine mangelfreie leistung; nachbesserung oder minderung kommen bei friseur-pannen infrage, rückgängig kann man das haareschneiden aus verständlichen gründen nicht machen.

Man hat doch beim Friseur ein Recht auf Nachbesserung (bis zu 3x Nachschneiden) und eine Abnahme des "Werkes" (Spiegel), dachte ich...

was soll der friseur den großartig "herstellen"?

Eine Frisur.

Jedenfalls sieht das hanseatische OLG Bremen (3 U 69/10) bei einem Vertragsverhältnis mit einem Friseur unproblematisch einen Werkvertrag.

@jurafragen

Dh. bei einem Werkvertrag ist der Erbringer einen Erfolg schuldig. Bei einer Frisur ist der Erfolg aber doch etwas sehr subjektives... wenn mir das Endergebnis (die Frisur) nicht gefällt, muss ich also nicht zahlen?

@thetee99

Bei einer Frisur ist der Erfolg aber doch etwas sehr subjektives

Bei anderen Sachen aber auch. Ein maßgefertigtes Hochzeitskleid muss auch nicht jeder schön finden, ein Werk ist es dennoch.

wenn mir das Endergebnis (die Frisur) nicht gefällt, muss ich also nicht zahlen?

Der Friseur schuldet den Erfolg (Herstellung des Werkes ohne Sach- und Rechtsmägel), es ist nicht erforderlich, dass das Werk dem Besteller gefällt, sondern nur, dass es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst. für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann (§ 633 (2) BGB).

Es ist ein Werkvertrag, denn bei einem Dienstvertrag müsstest du gegenüber dem Friseur eine Leistung erbringen, denn du bist nicht Arbeitgeber für den Friseur sondern Kunde, der eine Dienstleistung verlangt.