Mietvertrag fristgrecht gekündigt + keine Schlüsselübergabe = Vertrag ungültig?

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Hallo, wenn die Wohnung nicht zur Verfügung steht, kurze Frist setzen mit anschliessender auserordentlicher Kündigung aus wichtigen Grund. Schriftlich dem Vermieter am besten per Boten zustellen. Würde auch keine Miete zählen, da die gemietete Sache nicht zur Verfügung steht. Wenn der Vermieter dann wirklich Klage einreicht, dann soll es der Richter entscheiden und da weiß man nie genau wie, er wird aber beim ersten Güteterminein Signal senden, wohin die Reise gehensoll! Einfach hart bleiben und nicht zählen. Ihr habt gute Karten, da die Mietsache Nichtzutreffende Verfügung stand und das trotz Aufforderung!

Danke für alle Antworten. Bisher haben wir nichts mehr vom Vermieter gehört und warten einfach weiter ab, ob noch etwas passiert.

Zwei Dinge sind ungewöhnlich: Der Mietbeginn am 16.04.14, der durch den Vermieter nicht sichergestellt wurde, und das Mietende nach ordentlicher Kündigung mit einer Frist von 2,5Monaten. Wann wurde der Mietvertrag unterschrieben und wann wurde gekündigt? M.E. kann erst zum 31.07.14 gekündigt werden. und die Kündigung zum 30.06.2014 hätte spätestens dem Vermieter nachweislich bis zum 3.4.14 vorliegen müssen.

Wenn der Vertrag am 16.04.2014 durch den Vermieter nicht erfüllt werden konnte, wäre am gleichen Tag eine außerordentliche Kündigung des MV möglich gewesen. Vielleicht ist diese Kündigung auch jetzt noch möglich, wenn euch die Wohnung nicht übergeben werden kann, unabhängig von der bereits erfolgten ordentlichen Kündigung. Ein Zurücktreten vom Mietvertrag ist nicht machbar. Die Auflösung des Vertrages im gegenseitigen Einvernehmen wäre noch eine Option.

Sorry, du hast Recht. Der Vertrag bzw. die ordentliche Kündigung erfolgte im April und wurde zum 31.07. gekündigt. Also April anteilig, Mai, Juni, Juli = 3,5 Monate

@tiwa86

Ergänzung: Abgesehen von einer außerordentlichen Kündigung sehe ich es nicht ein für eine Mietwohnung zu zahlen, die zum Zeitpunkt der Übergabe/ des Mietbeginns nicht bezugsfertig war. Somit hat doch der eine Teil der Partei sich nicht an die Vertragsbedingungen (Start: 16.04.) gehalten. Dazu kommt ja noch, dass Küche, Schlafzimmer und Bad noch bewohnt/in Benutzung waren. Fotos und Augenzeuge haben wir im Notfall.

@tiwa86

Also hättest du am 16.04. außerordentlich und fristlos kündigen müssen um den Vertrag auf der Stelle zu beenden. Nun hasst du vermutlich schon vor dem 16.4.14 ordentlich gekündigt und wolltest nicht am 16.04.14 die Mietsache übernehmen sondern nur die Zählerstände ablesen. Wenn du Miete bezahlst, solltest du die Mietsache in Besitz nehmen. Versuchst du es am 2.5.14 noch einmal, der Vermieter wohnt immer noch in der Wohnung, dann kündige sofort außerordentlich und fristlos. Die Miete für die Zeit bis 2.5. musst du nicht bezahlen, weil du die Wohnung nicht in Besitz nehmen konntest.

ich und meine Freundin haben einen Mietvertrag zum 16.04. unterschrieben, haben aber noch vor dem eigentlichen Einzug den Vertrag fristgerecht zum 01.07. gekündigt und wurden nun vom Vermieter gebeten, die restlichen drei Monatsmieten (kalt) bis zum besagten Vertragsende zu bezahlen. (April anteilig, Mai und Juni).

Das ein Vermieter nur die Kaltmiete verlangt ist ja noch nett, gesetzlich muss man bis zum Ende der Kündigungsfrist die Warmmiete zahlen.

Nun haben wir am 16.04. natürlich die Wohnung gerne übergeben haben wollen, damit wir auch die Zählerstände bis zum Vertragsende kontrollieren können. Zumal es unser Recht ist, bis 1.7. den Schlüssel zu haben bzw. die Wohnung zu nutzen.Leider war zu diesem Zeitpunkt der Vermieter noch in der Wohnung wohnhaft (Bilder belegen das) und nicht wie vereinbart rechtzeitig ins EG umgesiedelt. Somit hab en wir keine Schlüsselübergabe erhalten.

Dann hättet Ihr Möglichkeit den Mietvertrag außerordentlich zu kündigen, bzw. Ihr habt sie vielleicht noch, doch dazu solltet Ihr schnell einen Rechtsbeistand einschalten.

Der Vermieter hat jedenfalls seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt und wenn er das nicht macht, muss man halt entsprechend reagieren.

Hier mal ein Link:

http://www.t-online.de/wirtschaft/immobilien/id_61046196/mietrecht-vermieter-muss-wohnung-termingerecht-uebergeben.html

In unserem Mietvertrag ist neben dem Vertrag auch ein Übergabeprotokoll als Bestandteil des Vertrags angegeben/angekreuzt. Da uns dieses Protokoll nun zum 16.04. fehlte, war für uns der Mietvertrag somit ungültig/unvollständig.

Ungültig nicht, nur unvollständig.

Wir sind also schriftlich per Einschreiben vom Mietvertrag zurückgetreten und haben keine Miete überwiesen.

Im Mietrecht gibt es kein Rücktrittsrecht.

Jetzt wäre meine Frage, ob hier der Vermieter doch noch auf seine 3 Monate Miete pochen kann oder nicht? In unseren Augen hat er am Tag der eigentlichen Übergabe "Vertragsbruch" begangen.

Ihr hattet den Vermieter schriftlich umgehend auffordern müssen, den Schlüssel zu übergeben, siehe Link.

Schaltet einen Anwalt ein und last ihn da erledigen.

MfG

Johnny

Er hat ja die Wohnung nicht vertragsgemäß zur Verfügung gestellt. Das wäre eine Voraussetzung zur Mietforderung.

Ich würde den Mietvertrag wegen Nichtbereitstellung des zugesicherten Wohnraumes fristlos kündigen.

Wir sind also schriftlich per Einschreiben vom Mietvertrag zurückgetreten und haben keine Miete überwiesen.

Es gibt keinen Rücktritt vom Mietvertrag, auch in einem solchen Fall nicht. Ein Vertragsbruch macht einen Vertrag nicht ungültig, er verpflichtet nur zur Nachbesserung. Insofern läuft der Mietvertrag derzeit weiter, da Euer Rücktritt unwirksam ist...