Arbeitsverweigerung = Vertragsbruch?

9 Antworten

Du bekommst kein Geld aber vermutlich eine Abmahnung und dann eine Kündigung.

Da Du das Ende der Tätigkeit selbst herbei geführt hast wird es eine Sperre beim ALG geben.

Schadensersatz wäre möglich ist aber selten.

Was passieren könnte ist, das der Betrieb ausstehenden Lohn einfach nicht auszahlt. Schliesslich bist Du auch einfach nicht auf Arbeit gegangen. Dann bist Du dran Dich zu kümmern wo das Geld bleibt....

Du könntest regreßpflichtig belangt werden, wenn du der Firma nachweisbar finanzielle Verluste eingefahren hast!

Ich würde dir absolut davon abraten!

Alleine die Tatsache, dass ein Arbeitnehmer für eine Erkrankung keinen Nachweis erbringt - also unentschuldigt fehlt -, führt nicht zu einem Schaden und folglich einer Regresspflicht des Arbeitnehmers (sofern der Arbeitgeber einen Schaden denn überhaupt nachweisen könnte), der nicht auch bei entschuldigten Fehlen entstanden wäre!

Es handelt sich im von Dir genannten Beispiel nicht um "Arbeitsverweigerung", sondern um "unentschuldigtes Fehlen", wenn Du wegen Erkrankung nicht zur Arbeit erscheinst, ohne den Arbeitgeber unverzüglich zu informieren und eine verlangte ärztliche Bescheinigung vorzulegen..

Beim ersten Mal reicht eine solche Verfehlung lediglich zu einer Abmahnung durch den Arbeitgeber; bei Wiederholungen kann ein solches vertragswidriges Verhalten zur Kündigung (je nach konkreten Gegebenheiten ordentlich oder fristlos) führen, wenn eine Kündigung in der vorangegangenen Abmahnung/in den vorangegangenen Abmahnungen für den Widerholungsfall angekündigt worden ist.

Der Arbeitgeber darf aber die Entgeltzahlung für unentschuldigte Fehltage einbehalten, muss sie jedoch bei Nachreichung einer ärztlichen Bescheinigung nachzahlen.

Eine Vertragsstrafe für vertragswidriges Verhalten darf der Arbeitgeber nur dann verhängen, wenn es eine entsprechende vertragliche Vereinbarung gibt und die diesbezügliche Klausel einer Inhaltskontrolle nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB standhält, also angemessen ist, den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligt und auch Verstöße durch den Arbeitgeber einschließt.

Im Falle von Arbeitslosigkeit wegen einer Kündigung aus diesem Verhalten droht aber mit Sicherheit eine Sperre beim Bezug von Arbeitslosengeld, weil die Arbeitsagentur zu Recht davon ausgeht, dass Du Deine Arbeitslosigkeit schuldhaft selbst herbei geführt hast.

In ganz besonderen Einzelfällen könntest du dich schadensersatzpflichtig machen, wenn du vorsätzlich ohne Ankündigung nicht zur Arbeit erscheinst und deinem Arbeitgeber hierdurch nachweislich ein Schaden entsteht, den du schuldhaft verursacht hast. 

Allerdings müsste er das im Zweifel schon genau nachweisen. 

Aber eine Abmahnung droht mindestens. Wenn er nachweisen kann, dass du das ganz bewusst machst, kann das unter Umständen auch einen erheblichen Vertrauensbruch darstellen, der ggf. eine Kündigung rechtfertigt, wenn du bereits eine Abmahnung wegen ähnlichem Verhalten erhalten hast.

Unentschuldigtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung führt in aller Regel zunächst zu einer Abmahnung. Bei Wiederholungen früher oder später aber fast immer zur Kündigung.