Ist es Vertragsbruch, wenn wir unwissentlich Welpen bekommen haben, obwohl wir das nicht dürfen?

9 Antworten

Sagen wir mal so, auch wenn es nicht gerade toll ist mit seinem Hund Mischlinge in die Welt zu setzen, hat die Züchterin überhaupt keine Handhabe gegen euch. Der Hund ist euer Eigentum. Diese art Verträge sind schon nichtig, in dem Moment wo sie unterschrieben werden.

Egal was im Vertrag steht, ihr habt den Hund gekauft, somit gehen alle Rechte und Pflichten auf euch über. Ich habe gelernt, das egal was man in einen Schutzvertrag schreibt, dieser nicht gilt. Ich bin auch Züchter (aber von Pferden) und musste auch lernen, das das Tier das ein mal verkauft ist, nicht mehr in meinem Einflussbereich liegt. Die neuen Besitzer dürfen das Tier verkaufen, an wen auch immer sie Lust haben, auch wenn im Vertrag ein Rückkaufrecht z.B. mit eingeschrieben ist.

Jeder darf mit seinem Eigentum machen was er beliebt, soweit es nicht mit dem Gesetz (hier Tierschutzgesetz) kollidiert.

Ist ja nett, das sich da sogar ein Anwalt mit reinziehen lässt.

Keiner kann dir untersagen zu züchten oder sagen, was du mit deinem Hund tun darfst oder nicht.

Doch darf man, wenn der Hund im Zuchtrecht verkauft wurde. Das ist ja offensichtlich im Vertrag ausgewiesen.

Egal, ob die Züchterin mit ihrer Klage durchkommt (was ich ihr wünschen würde) oder nicht. Auf jeden Fall ist sie verantwortungsbewußt und unternimmt wenigstens den Versuch, unkontrollierte Vermehrung, wie sie ja in Eurem Fall leider stattfindet, zu verhindern.

Schade, daß Ihr Euch trotzdem nicht dran gehalten habt. Ihr könnt mir nicht erzählen, daß Ihr einen Rüden der selben Rasse mal eben mit Eurer in den Stehtagen befindlichen Hündin "spielen lassen" wolltet.... Ihr habt, wenn nicht vorsätzlich, dann zumindest grob fahrlässig gehandelt, wenn Ihr Euren Besuch mit einem intakten Rüden nicht vorher über die Läufigkeit Eurer Hündin informiert habt...

Aber alle Verträge wo so eine Klausel enthalten sind eh ungültig (die Klausel jedenfalls). Der Hund ist das Eigentum der Frager, rein rechtlich dürfen sie mit dem Hund machen was sie möchten, der Züchter hat hier keine Hand mehr drauf, warum auch?

Ich trage in meine Pferdeverkaufsverträge auch immer ein, das ich benachrichtigt werden muß, wenn das Tier wieder verkauft werden soll und das ich ein Vorkaufsrecht habe. Die Tinte könnte ich mir auch sparen.

Aber versuchen kann ich es ja mal.

Übrigens sind sogar die Schutzverträge vom Tierheim das Papier nicht wert auf dem sie gedruckt sind. Im falle eines kaufes, ist immer der neue Besitzer Handlungsberechtigt und das Tierheim nicht mehr.

Darum geht es überhaupt nicht. Es geht um den Vertrag, ob er er so rechtens ist oder nicht.

Tja das ist unschön gelaufen. Das Problem seh ich darin das ihr glaubhaft erklären müsst, das ihr von Hunden keinerlei Ahnung habt und auch nicht wisst was eine Läufigkeit ist. Das nimmt euch schlicht niemand ab, das ihr völlig ahnungslos seit und ganz rein zufällig auch noch Besuch von ein Rüden der gleichen Rasse bekommen habt und da auch noch rein zufällig vom Deckakt (dauert manchmal länger als 15 Min) nix mitbekommen habt. 

Allerdings hat die Züchterin das gleiche Problem, sie muss euch im Gegenzug erstmal nachweisen das ihr das besser wusstet und es extra getan habt. Zumal viele Klauseln in den Verträgen sich zwar wichtig lesen, aber vorm Gesetzgeber keinerlei Wert haben. 

Passieren wird da ausser viel Gerenne nix. Und was mir auffällt die Bezeichnung Familienhund, mal so als Frage habt ihr überhaupt die VDH Papiere bekommen? Wenn er ohne Papiere verkauft wurde, stimmt da was absolut nicht.

Wir haben Papiere. Es war ja auch nicht beabsichtigt. Unsere Freunde wussten ja nicht das was passieren könnte, weil unsere Hündin alleine hinten auf unserem Grundstück war. Sie sollten nur miteinander spielen wie sonst auch.

@HexeLuna2804

Im Regelfall weiss man ja das die Hündin läufig ist, merkt man an den Blut, vergrößerte Vulva und am Verhalten. Das geht ca 2 Wochen, wo nur an Stehtagen erfolgreich gedeckt werden kann. Da würde kein Hundehalter ein potenten Rüden dran lassen, weil man halt weiss das es dann Welpen gibt. hätte man den Deckakt mitbekommen,hätte man auch zum Tierarzt gehen können (da gibts eine Spritze für danach). Also ist das schon eine tierisch lange Kette an Zufällen, will euch nix unterstellen, aber so ganz ungewollt kann das nicht passieren, wenn man auch nur ein bisschen was über Hunde weiss. 

Ist ja auch nicht so wild, Strafe müsst ihr nicht befürchten, das einzige ist das die Welpen nun eben keine Papiere bekommen, weil die Zucht nicht vom VDh kontrolliert wurde, da kann man halt keine 1.000 eur pro Welpe nehmen. 

Vergiss es - diese Klausel ist rechtlich nicht durchsetzbar. Der Hund ist euer Eigentum.

Genau das - die Klauseln sind zwar schön zum lesen, aber rechtlich unhaltbar.

Ein Mischlingswurf mit einer Rassehündin hat aber noch ganz andere Folgen: dir bleiben vermutlich dein Leben lang die Mitgliedschaft in einem VDH Rassehundevereinen verschlossen und deine Züchterin hat Höllenqualen auszustehen, weil sie einen Welpen in die Dissidenz abgegeben hat. Schon mal überlegt, wie schlimm das für die Züchterin ist? Es ist ungefähr das unangenehmste was Züchtern passieren kann.

Wir hatten Besuch von Freunden, die Hunde gleicher Rasse haben. Ist also kein Mischling.

Es ist ein Mischling, wenn außerhalb VDH gezüchtet wurde.

@FantaFanta76

Wir wollten ja keine Welpen. Außerdem würde ich nie in so einen Verein eintreten, weil ich von solchen Vereinen nichts halte. Aber das ist eine andere Sache. Außerdem ist das ja keine Antwort auf meine Frage.

So ein Quatsch - meinst du echt, das es auf den Züchter eines Hundes zurückfällt, wenn einer ihrer Käufer Mischlinge mit dem von ihr verkauften Hund zieht.

Das ist dem VDH vollkommen egal.