Vertragsabschluss über Skypechat rechtsgültig?
Hallo,
ich habe neulich mit einem Serveranbieter dessen Namen ich hier jetzt nicht nennen werde einen Werbevertrag abschließen wollen, ich habe per Skypechat vorab zugesagt allerdings nie einen Vertrag unterschrieben. Nun bekomme ich wenige Wochen später nachdem ich mich umentschieden habe, eine Nachricht in der mir dieser Serveranbieter mit einer Mahnung droht, da ich ja angeblich durch die Zusage über den Chat den Vertrag rechtsgültig gemacht hab.
In den Wochen vor dieser Email war die Werbung des Serverabieters vertragslos freigeschaltet und ich erhielt im Gegenzug einen Server bereitgestellt (eine Leistung also).
Das ganze ging noch weiter, dass bevor ich diese "Drohmail" bekommen habe dieser Serveranbieter meine Datenbank ausgelesen, die Emailadressen meiner Benutzer geklaut und an diese eine Werbemail rausgeschickt hat. Das war einer der Gründe warum ich mich auch umentschieden hab. Das ganze erfuhr ich übrigens durch die Benutzer meiner Website, die mir alle diese Werbeemail freundlicherweise weitergeleitet haben.
Da ich das auf meiner Website den Benutzern aufklären wollte (hierbei habe ich darauf geachtet, niemanden etwas zu unterstellen und habe lediglich Andeutungen gemacht) schrieb er mir auch in der Mail zusätzlich das er Strafanzeige aufgrund Verleumdung erstatten und zusätzlich eine einstweilige Verfügung über seine Rechtsschutzversichung stellen möchte.
So, jetzt ist die Frage, ist dieser Vertrag durch meine Zustimmung inform eines einfachen "ja"`s über den Skypechat rechtsgültig geworden und kann er gegen die Klarstellung bezüglich der Emailadressen etwas unternehmen?
Mit freundlichen Grüßen, Sascha
6 Antworten
Ein Vertrag ist immer gültig, sobald
- er nicht sittenwidrig ist
- er nicht gesetzeswidrig ist
- niemand getäuscht wird
- alle Parteien freiwillig zugestimmt haben
Die Form des Vertragsabschlusses spielt keine Rolle.
Ein Vertrag kann überall und in jeder Form abgeschlossen werden.
Wenn Du selbst bestätigst, den Vertrag geschlossen zu haben, entfällt auch ein sonst ggf. aufgetretenes Nachweisproblem.
Bei Fernabsatz (Vertrag per Post, Telefon, Internet uä.) kannst Du binnen 14 Tagen nach Abschluss zurücktreten. Natürlich musst Du den Vertragspartner dann davon auch klar in Kenntnis setzen.
Bei Dir ist unklar, wann Du Dich "umentschieden" hast und in welcher Form Du das der anderen Seite mitgeteilt hast. Ein Umentscheiden im stillen Kämmerlein ist selbstverständlich belanglos.
Eine andere Frage wäre, inwieweit das Verhalten Deines Vertragspartners ggf. vertragswidrig wäre und zur ausserordentlichen Kündigung berechtigen könnte. Das wäre eine kompliziertere Frage, zu deren Beantwortung man die aktuelle Rechtsprechung kennen müsste.
In jedem Falle reicht es nicht aus, einfach nur für sich die Meinung zu haben, dass der Vertrag nicht mehr bestehe. Solange nicht gekündigt wurde, besteht der Vertrag unzweifelhaft.
Ein Vertrag ist im juristischen Sinne, einfach ausgedrückt, schlicht eine "Vereinbarung", unabhängig von der Form. Es muss nicht auf einem Stück Papier und unterschrieben sein, sondern mündlich geht es auch. Von daher, so, wie du es beschreibst: Ja, es ist ein Vertrag zustande gekommen.
Informiere uns doch mal über den Inhalt des Vertrages.
Ich weiß, dass z.B. bei Telefongeschäften eine Zustimmung mit einem eindeutigen "Ja" als Vertragsabschluss gilt. Die gespräche werden in der Regel mitgeschnitten.
Da es sich um ein Internetgeschäft handelt, fällt es unter das Fernmeldeabsatz Gesetzt und du hast grundsätzlich 14 Tage Zeit einen solchen Vertrag Rückgängig zu machen.
Die Frage aller Fragen ist, wann und wie hast du diesen Vertrag gekündigt?
Ich habe ihm am 23. Dezember also genau 12. Tage nachdem ich zugestimmt habe, geschrieben das ich ihn als Serveranbieter nicht mehr haben möchte und gewechselt habe. Heute ist der 13. Tag, soll ich nochmal eindeutig schreiben das ich mich vom Vertrag distanziere und gilt diese 14 Tage frist in dem Fall auch wirklich?
Ja, genau das würde ich dir empfehlen, und weise ihn am besten gleich auf das Fernmeldeabsatz Gesetz hin und die Gesetzlich Frist von 14 Tagen für eine Stornierung.
Schöne Feiertage
Fernmeldeabsatz Gesetzt
Mal abgesehen davon, dass das Fernabsatzgesetz schon lange nicht mehr gibt, sondern entsprechende Regelungen im BGB, halte ivh es für eher unwahrscheinlich, dass diese Regelungen hier anwendbar sind.
Das Fernabsatzgesetz, welches dir ein 14-tägiges Widerrufsrecht einräumt, existiert sicherlich noch. Solltest du eine Kopie des Kündigungsschreibens haben (Email, Brief) ist der Vertrag, unabhängig der Vertragsverletzung durch die Gegenseite (sollte diese bestanden haben), gegenstandslos bzw. gekündigt. Gruß
Das Fernabsatzgesetz, welches dir ein 14-tägiges Widerrufsrecht einräumt, existiert sicherlich noch.
Es ist vor fast 12 Jahren außer Kraft getreten. Das Widerrufsrecht für verschiedene Arten der Verbraucherverträge ist im BGB geregelt.
War es aber kein Vertragsbruch seinerseits als er die Email Adressen meiner Benutzer gestohlen hat und eine Werbemail (was nicht im Vertrag stand) rausgeschickt hat?