Vertrag endet ohne das es einer Kündigung bedarf..
Hallo Community,
diese Frage wurde oft gestellt, jedoch ist meine Frage nie beantwortet worden also frage ich nochmal:
In meinem AV steht dass der AV zum 30.05 diesen Jahres endet ohne, dass es einer Kündigung bedarf.
Bedeutet das, dass ICH auch nicht kündigen muss. Die Klausel sollte dann für AN und AG gelten oder?
Also am 30.05 verabschieden und am 31.05 nicht auf die Arbeit gehen. Dürfte ich also zum 01.06. 2013 ein neues Arbeitsverhältnis anfangen -ohne die Kündigungsfrist von vereinbarten 4 Wochen einzuhalten, das gilt wahrscheinlich nur wenn man vorher aufhören möchte, richtig?
Bitte um eure zahlreichen Antworten.
5 Antworten
Wenn das Arbeitsverhältnis endet ist es zu ende!!! Da braucht niemand mehr kündigen. Du kannst zum 1.6 jeden anderen Job annehmen weil du ab 1.6. in keinem Arbeitsverhältnis mehr stehst. Das es allerdings der 30.5. ist wundert mich, normal wäre der 31.5. . Da würde ich an deiner Stelle nochmal nachfragen bevor ich nicht mehr hingehe.
Ich hatte mich auch schon gewundert, aber in meinem Vertrag steht der Tag genauso drin.
Hallo,
wenn es in deinem AV so drinnen steht dann ist es auch so. Du kannst dann ab 01.06. einen neue Arbeite beginnen. Außer Sie kommen noch auf dich zu ob du an einer Verlängerung des AV interessiert bist. Aber soweit ich informiert bin, musst du bei einem Zeitvertrrag wenn du noch nichts neues hast 3 Monate vor Ablauf zum Arbeitsamt um dich Arbeitssuchend zu melden.
Hm, da bin ich mir allerdings nicht sicher. Ich würde sagen wenn es dir nur mündlich zugesichert worden ist dann brauchst du nicht zu unterschreiben und kannst gehen. Wenn du eine private Rechtschutzversicherung hast, würde ich da nochmals nachfragen.
du hast in allen Punkten recht. Weder du noch dein AG müssen kündigen, du gehst nach dem 30.05. nicht mehr zur arbeitund kannst sogar schon ab 31.05. eine neue Stelle antreten.
Genau so isses. Das ist ein befristetes Arbeitsverhältnis, und der Arbeitsvertrag wurde von vorneherein so abgeschlossen. Es endet einfach.
Einen befristeten Vertrag müssen weder ARbN noch ArbG kündigen, wenn sie ihn nicht vorzeitig beenden wollen.
Mir wurde ein unbefristeter Vertrag zugesichert, jedoch ist das schon Anfang Februar gesagt worden und erst vor 1 Woche kam der neue Vertrag.
Ich habe mich in der Zwischenzeit anderweitig umgeschaut und ein besseres Angebot bekommen.
Wenn ich den unbefristeten nicht unterschreibe, kann ich ja trotzdem zum 30.05. das Verhältnis beenden, oder?