Schwanger: unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertag annehmen

7 Antworten

Hallo Zoraida,

ende des Monats (in 17 Tgaen) endet nach 6 Monaten meine Probezeit. Nun hat meine Chefin gesagt, dass sie mich nur dann übernimmt, wenn ich einen neuen, auf ein Jahr befristeten, AV annehme.

zum besseren Verständnis- dir liegt ein unbefristeter Arbeitsvertrag vor in dessen Rahmen du beschäftigt bist, aktuell noch in der Probezeit. Dieser soll gekündigt- und stattdessen ein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen werden?

In diesem Fall gilt es zu überprüfen ob diese Vorgehensweise überhaupt rechtens ist und diese Befristung greift.

der § 14 Abs. 2 TzBfG sagt zur Zulässigkeit der Befristung:

Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1 festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren.

Lies ihn dir im Ganzen durch. http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html

Hallo Wolf, hallo Hexe, erstmal danke für eure Antworten. Ob die befristung rechtens ist habe ich immernoch nicht wirklich verstanden. Ich habe mich natürlich vorher schon informiert, werde aber aus den Gesetzestexten nicht schlau. Laut Chefin Begründung für Befristung: habe mich am Anfang etwas schwer in den Betrieb einfinden können. Meine Chefin hat erst vor zwei Monaten im Betrieb ihre neue Stelle angetreten und ist natürlich auf die Aussagen meiner Kollegen angewiesen. Die stellvertretende Chefin ist meine direkte Kolleigin und diese kann mich einfach nicht leiden (hat zb. ALLE Kollegen (15 Stück) zum Geburtstag eingeladen außer mich). Gott sei Dank haben sich alle anderen Kollegen wohl für mich eingesetzt, sonst wäre mir gekündigt worden. Ich habe halt große Angst, dass ich mich quasi auf meine Unkündbarkeit berufe, auf den unbefristeten AV poche und dann in der Zeit bis zum 31. (Ende der Probezeit) eine Fehlgeburt erleide, die ich dann ja auch bekannt geben muss. Außerdem frage ich mich, ob meine mündliche "Zusage" bindend ist? Gott, ist das alles kompliziert Danke für eure Anteilnahme

Außerdem frage ich mich, ob meine mündliche "Zusage" bindend ist?

Keine Sorge,daran bist du nicht gebunden.Ein unbefristeter Vertrag kann nicht einfach in einen befristeten geändert werden.

@lenzing42

Danke, das Vereinfacht die Sache natürlich

Was soll denn im befristeten Arbeitsvertrag stehen? Will die neue Chefin nur einen kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrag? Den könntest Du ohne Probleme unterschreiben und ihn dann, falls man Dich nicht übernehmen oder eine neue Befristung anbieten will, entfristen lassen.

Nach der jetzigen Vorbeschäftigung kann man Dir nur noch eine Befristung mit Sachgrund geben, die rechtens wäre.

Hallo ihr lieben, melde mich übermorgen wieder, habe da einen Arzttermin und werde dann den aktuellen Stand ( es ist was gesundheitliches) erklären. Bis jetzt vielen Dank für eure Hilfe

Du solltest nicht auf den Vorschlag deiner Arbeitgeberin eingehen,einer befristeten Weiterbeschäftigung zuzustimmen.

Du befindest dich zwar noch einige Tage in der Probezeit eines aber unbefristeten Arbeitsverhältnisses.Das spielt für dich aber keine Rolle,da du dich schon jetzt im Einflußbereich des Mutterschutzes befindest.

Du hast nach § 9 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einen gesetzlichen Kündigungsschutz,und danach ist die Kündigung einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung unzulässig,wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird.

Auch während der Probezeit besteht der Kündigungsschutz.

Hallo ihr lieben, jetzt will ich euch doch über den aktuellen Stand informieren: ich bin automatisch nach Bekanntgabe bei meinem Arbeitsgeber in dem unbefristeten AV geblieben. Meine Sorge, dass ich bis zum Ende der Probezeit eventuell eine Fehlgeburt erleiden würde hatte sich allerdings als berechtigt herausgestellt: ich habe mich mit Ringelröteln infiziert. Ich schreibe jetzt erst, da die Gefahr einer FG relativ gering, aber noch nicht ganz gebannt ist. Zudem möchte ich allen Frauen die vielleicht in einer ähnlichen Lage (bzgl. Arbeitsvertrag/Ende der Probezeit/Schwangerschaft) sind noch folgendes sagen: als ich erfahren habe, dass ich mich infiziert habe und eine reelle Lebensgefahr für mein Kind besteht habe ich die Sorgen um meine Arbeit zu 100% vergessen!!! Die Sorge, dass ich zwichen Bekanntgabe der SS und Ende der Probezeit eine Fehlgeburt erleide und dann noch schnell gekündigt werde hatte sich in diesem Moment für mich in Luft aufgelöst und ich habe erst wieder an das Thema hier gedacht, als ich wusste, dass die größte Gefahr vorüber ist. Meine Sorge galt nur noch meinem Kind. Es wird mir nie wieder passieren, dass ich mich wegen solcher "Kleinigkeiten"( das kann ich jetzt sagen) wahnsinnig mache!!! LG

du musst deinem Arbeitgeber die Schwangerschaft nicht verkünden. Gemäß Arbeitsschutzgesetz bist du sogar berechtigt, bei Fragen bezüglich Schwangerschaft zu lügen.

Triff deine Entscheidung also völlig unabhängig davon, ob du schwanger bist oder nicht.

Hallo Gajustempus, dass ich die Schwangerschaft nicht melden muss ist mir bewusst. Aber durch die Schwangerschaft hat sich ja erst die Möglichkeit ergeben, dass ich ich vielleicht noch den unbefristeten Vertag erhalten kann. Ohne Schwangerschaft würde ich natürlich den befristeten unterschreiben und mir in aller Ruhe was anderes suchen, aber danke für die Antwort