Unbefristeter Arbeitsvertrag nach 2 Jahren

6 Antworten

Hallo Vanessa,

rein rechtlich ist, wie es oben im Gesetzestext steht eine Befristung nur für eine Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig. Ob du aufgrund der Tatsache, dass man deinen Vertrag länger als zwei Jahre befristet hat, rechtlichen Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag hast, wage ich zu bezweifeln, allerdings sollte das mit der Rechtsabteilung im Personalbereich abgesprochen werden. Geh' doch einfach mal auf einen Kollegen in diesem Bereich zu und schildere dein Problem. Meine Einschätzung ist, dass beim Aufsetzen des Vertrags (beziehungsweise bei der Verlängerung) ein Fehler unterlaufen ist, weshalb der Vertrag womöglich unwirksam ist. Aber das wird zu klären sein.

Ich hoffe ich konnte helfen. :)

Liebe Grüße Humbeas

Ob du aufgrund der Tatsache, dass man deinen Vertrag länger als zwei Jahre befristet hat, rechtlichen Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag hast, wage ich zu bezweifeln

Wenn es sich tatsächlich um eine kalendermäßige Befristung handeln würde - was aber nicht der Fall ist -, dann stünde sie wegen Überschreitung der gesetzlichen Höchstdauer jetzt tatsächlich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis!

Hier ist auch kein Fehler - jedenfalls kein rechtlich relevanter - unterlaufen, und "womöglich unwirksam" ist der Vertrag nicht!

Frag mal ganz vertraulich beim Betriebsrat nach...

Du hast die Frage ja schon einmal gestellt, wobei aber noch nicht ersichtlich war, um welche Art von Befristung es sich handelt.

Nach Deinen Angaben handelt es sich also um eine Befristung mit Sachgrund, der aber im Befristungsvertrag nicht angegeben ist. Diese Tatsache - die Nichtangabe des Befristungsgrundes - bewirkt nach allgemeiner Rechtsprechung alleine aber noch nicht die Unwirksamkeit der Befristung, wenn der Grund der Befristung objektiv erkennbar ist.

Die Befristung ist damit zunächst einmal wirksam.

Wenn jetzt allerdings erkennbar ist oder bereits feststeht, dass die Stelleninhaberin nicht auf ihren Arbeitsplatz zurückkehrt, Du aber weiterhin beschäftigt wirst, wird damit vom Arbeitgeber zum Ausdruck gebracht, dass für die Besetzung dieser Stelle ein Dauerbedarf besteht.

Auf diesen Dauerbedarf der von Dir zunächst nur befristet besetzten Stelle kannst Du bei Nichtrückkehr der Stelleninhaberin den Anspruch auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis für diesen Arbeitsplatz begründen.

Das gilt unabhängig vom verfügten "Einstellungsstopp, der mit diesem Fall nichts zu tun hat.

Wie Du das gegenüber Deinem Arbeitgeber durchsetzen kannst oder willst, ob Du dafür unter Umständen eine rechtliche Auseinandersetzung eingehen willst, ist natürlich eine andere Frage, die Du Dir selbst beantworten musst.

Das läuft dann wieder auf die allgemein gültige Phrase hinaus vom "Recht haben" und "Recht bekommen" ... ...

Ergänzung:

Ich bin 1.000%-ig sicher, dass es bei Thyssen-Krupp einen Betriebsrat (und ganz wahrscheinlich auch einen kompetenten) gibt.

Du solltest unbedingt mit dem Betriebsrat Rücksprache halten und Dich beraten, unterstützen lassen!!!!

Mein Chef möchte nur leider an allen Ecken sparen und hat angedeutet, dass es ja sein kann, dass man mich gehen lässt und dann einen Azubi anstellt, der gerade mit der Ausbildung fertig ist. Der wird dann auch wieder nur einen befristeten Vertrag bekommen, weil wir haben ja Einstellungsstopp und vergeben nur befristete...

Ich denke, ich werde mich mal an den Betriebsrat wenden.

@Vanne89

Eine etwas merkwürdige Vorstellung, die Besetzung der regulären Stelle einer Sachbearbeiterin mit einem Auszubildenden ...

Unter dem Nachfolgenden Link ist unter der Überschrift "Arbeitsverhältnisse dürfen grundsätzlich nicht bis zum [...]" ein Fall geschildert, der in manchen Aspekten mit Deinem vergleichbar sein könnte:

http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/seite117.htm

Vielleicht ist das ja auch etwas hilfreich, wenn Du den Betriebsrat aufsuchst.

Noch einmal: Die Tatsache des "Einstellungsstopps" und dass nur noch befristete Arbeitsverhältnisse geschlossen werden, hat nichts mit der rechtlichen Bewertung Deiner Situation und Deiner Ansprüche zu tun!

Ich bin zwar kein Jurist, aber nach den geschilderten Gesamtumständen halte ich bei Dir einen durchsetzbaren Anspruch auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis für gegeben.

@Familiengerd

Vielen Dank für Deine Hilfe!

@Vanne89

Gerne geschehen!

Naja, also, nach 2 Jahren muss er unbefrisstet werden. Wenn Dein Chef dich behalten will, muss er die einen unbefristeten Vertrag geben.

Übrigens: Falls Du nichts schriftliches Vorliegen hast und am 1.2. Deine Arbeit ausführst, dann bist du automatisch unbefristet beschäftigt. Dann gilt einfach Dein letzter Vertrag weiter. Allerdings ist es in so einem Fall Fair vorher das mal anzusprechen.

Und denke daran, Dich in jedem Fall schonmal beim Arbeitsamt zu melden. Denn falls Dein Vertrag doch nicht verlängert wird, bist Du ja ggf. auf das Arbeitsamt angewiesen und verpflichtet Dich 3 Monate vorher zu melden.

Berta

Hier treffen wir mal wieder auf Theorie und Praxis. Theoretisch muss, praktisch sind sich da nicht nm al unsere Gesetzesausleger wirklich sicher. Siehe dauernd irgendwelche prozesse.

Einstellungsstop kann für Dich nict als Grund gelten, Du bist ja schn da, wirst nicht extra eingestellt.

Und denk dran: auf jeden Fall 3 Monate vor vertragsende bei Arbeitsamt melden. Schönes gerede hast Du nicht schwarz auf der Hand,, meine AG haben mich auch ewig (nochmal Bef4ristung) hingehalten und AA sagte mir, ich habs genau richtig gemacht- gemeldet, denn noch hatte ich nix schriftlich. Und wenns dumm läuft, kommt dann doch das Nein und man kassiert, da man sich drauf verlassen hatte, ne Sperrzeit.