Verstoß gegen Paragraph 22 Urheberrecht?
Guten Tag
Ich bin 20 und war bisher noch nicht polizeilich auffällig. Ich habe mich bei einer Dating Plattform mit dem Bild einer anderen Person angemeldet. Diese Person hat jetzt rausbekommen das ich das gemacht habe und hat mich angezeigt. Was für eine Strafe droht mir?
Kann ich etwas zur Minderung tun?
4 Antworten
https://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/33.html
§ 33(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt
Nein,wenn überhaupt eine Geldstrafe.
@andie61 was denkst du denn was es werden wirft, weil ich schon eine Vorladung bekommen habe
Wenn du dem Opfer eine Freiwillige Entschädigung anbietest kannst du das in deiner Vorladung erwähnen. Das kann posivtiv für dich gewertet werden.
Ich denke das wird eingestellt werden wenn Du dem Rat von Christiangt folgst,versuche Dich mit dem betreffenden zu einigen dann kann er einen möglichen Strafantrag auch zurückziehen.
@andie61 kann ich noch irgendwas tun zur Minderung?
Dich entschuldigen, mehr kannst Du dann aber nicht machen.
Sollte ich mir einen Anwalt holen oder wäre das unnötig?
Das ist da völlig unnötig,der kann da überhaupt nichts mehr erreichen als Du selber,warte ersteeinmal ab ob überhaupt Strafantrag gestellt wird
@andie61 ich habe doch schon einen Strafantrag gegen mich dadurch habe ich doch die Vorladung
Das ändert nicht unbedingt etwas,da ist eine Bagatelle,sage das es Dir leid tut und das Dir bewusst ist das es ein Fehler war,leugnen oder rausreden bringt da ja nichts also zeige Reuhe.
Kennst Du die Adresse und den Namen desjenigen der Dich angezeigt hat?
Ich kenne nur den Namen. Ja das mit der Reuhe wollte ich eh machen. Ich habe der Person auch angeboten freiwillig eine Entschädigung zu zahlen und eine Unterlassungserklärung zu machen
Ja,dann hast Du da ja schon einiges angeboten,warte jetzt dann aber ab und warte ab ob er das Angebot annimmt.
Er hat aber auf meine Nachricht nicht geantwortet, aber sie gelesen. Ich denke Mal das sie das jetzt nicht annehmen wird und die Polizei das klärt. Ich hoffe das die Geldstrafe nicht allzu hoch wird.
Wenn es eine Geldstrafe gibt dann richtet die sich nach Deinem Einkommen, wenn Du wenig Geld hast dann fällt die Geldstrafe auch niedrig aus, und kannst Du die nicht auf einmal zahlen dann beantrage sofort eine Ratenzahlung, wer Geldstrafen nicht zahlt muss die dann absitzen.
Danke für den Stern, Gruss andie
Na mit einer Geldstrafe wäre ich einverstanden, aber was kann es doch noch werden?
Mehr wird es da nicht geben wenn es das erste Mal war.
das entscheidet der richter, falls es überhaupt zur verhandlung kommt. da spielen schon viele faktoren mit rein.
§ 238 StGB Nachstellung
Wo besteht da ein Zusammnenhang mit dem was der Fragesteller hier geschildert hat zum § 238 StGB ?
Strafgesetzbuch (StGB) § 238 Nachstellung
die räumliche Nähe dieser Person aufsucht,
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu dieser Person herzustellen versucht,
Du musst es richtig Zitieren - du hast vergessen weiter zu lesen. Da steht noch folgendes: "Dritte veranlasst, Kontakt mit ihr [Person] aufzunehmen" - was ja bei einer Datingplattform wohl in Frage kommt-
Da ist nur das Bild und keinerlei Kontaktdaten zu der Person,das greift da überhaupt nicht,es kann überhaupt niemand Kontakt zu der betreffenden Person aus dem Bild aufnehmen.
Ja wie denn auch, die Person auf dem Bild hat den Account auch nicht erstellt.
Somit wurde niemand veranlasst zu DER Person kontakt aufzunehmen,es wurde da nur ein Bild missbräuchlich verwendet,das hat nicht einmal ansatzweise was mit Nachstellung zu tun!
Kommt drauf an wie alt du bist.
Er sagt doch er ist 20 xD
Ach echt 🤦🏼
Warum sagst du dass dann
Steht im Text
Ja aber Freiheitsstrafe droht mir doch jetzt nicht oder?