Verstoß gegen Paragraph 22 Urheberrecht?


25.06.2020, 14:36

Kann ich etwas zur Minderung tun?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

https://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/33.html

§ 33

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 2223 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt

Tableto3003 
Fragesteller
 24.06.2020, 20:28

Ja aber Freiheitsstrafe droht mir doch jetzt nicht oder?

andie61  24.06.2020, 20:29
@Tableto3003

Nein,wenn überhaupt eine Geldstrafe.

Tableto3003 
Fragesteller
 24.06.2020, 20:34

@andie61 was denkst du denn was es werden wirft, weil ich schon eine Vorladung bekommen habe

Christiangt  24.06.2020, 20:38
@Tableto3003

Wenn du dem Opfer eine Freiwillige Entschädigung anbietest kannst du das in deiner Vorladung erwähnen. Das kann posivtiv für dich gewertet werden.

andie61  24.06.2020, 20:41
@Tableto3003

Ich denke das wird eingestellt werden wenn Du dem Rat von Christiangt folgst,versuche Dich mit dem betreffenden zu einigen dann kann er einen möglichen Strafantrag auch zurückziehen.

Tableto3003 
Fragesteller
 25.06.2020, 15:00

@andie61 kann ich noch irgendwas tun zur Minderung?

andie61  25.06.2020, 15:19
@Tableto3003

Dich entschuldigen, mehr kannst Du dann aber nicht machen.

Tableto3003 
Fragesteller
 25.06.2020, 17:35

Sollte ich mir einen Anwalt holen oder wäre das unnötig?

andie61  25.06.2020, 19:04
@Tableto3003

Das ist da völlig unnötig,der kann da überhaupt nichts mehr erreichen als Du selber,warte ersteeinmal ab ob überhaupt Strafantrag gestellt wird

Tableto3003 
Fragesteller
 25.06.2020, 19:21

@andie61 ich habe doch schon einen Strafantrag gegen mich dadurch habe ich doch die Vorladung

andie61  25.06.2020, 19:24
@Tableto3003

Das ändert nicht unbedingt etwas,da ist eine Bagatelle,sage das es Dir leid tut und das Dir bewusst ist das es ein Fehler war,leugnen oder rausreden bringt da ja nichts also zeige Reuhe.

Kennst Du die Adresse und den Namen desjenigen der Dich angezeigt hat?

Tableto3003 
Fragesteller
 25.06.2020, 23:33

Ich kenne nur den Namen. Ja das mit der Reuhe wollte ich eh machen. Ich habe der Person auch angeboten freiwillig eine Entschädigung zu zahlen und eine Unterlassungserklärung zu machen

andie61  25.06.2020, 23:35
@Tableto3003

Ja,dann hast Du da ja schon einiges angeboten,warte jetzt dann aber ab und warte ab ob er das Angebot annimmt.

Tableto3003 
Fragesteller
 25.06.2020, 23:37

Er hat aber auf meine Nachricht nicht geantwortet, aber sie gelesen. Ich denke Mal das sie das jetzt nicht annehmen wird und die Polizei das klärt. Ich hoffe das die Geldstrafe nicht allzu hoch wird.

andie61  26.06.2020, 10:49
@Tableto3003

Wenn es eine Geldstrafe gibt dann richtet die sich nach Deinem Einkommen, wenn Du wenig Geld hast dann fällt die Geldstrafe auch niedrig aus, und kannst Du die nicht auf einmal zahlen dann beantrage sofort eine Ratenzahlung, wer Geldstrafen nicht zahlt muss die dann absitzen.

Danke für den Stern, Gruss andie

Tableto3003 
Fragesteller
 26.06.2020, 11:39

Na mit einer Geldstrafe wäre ich einverstanden, aber was kann es doch noch werden?

andie61  26.06.2020, 12:35
@Tableto3003

Mehr wird es da nicht geben wenn es das erste Mal war.

das entscheidet der richter, falls es überhaupt zur verhandlung kommt. da spielen schon viele faktoren mit rein.

§ 238 StGB Nachstellung

andie61  24.06.2020, 20:32

Wo besteht da ein Zusammnenhang mit dem was der Fragesteller hier geschildert hat zum § 238 StGB ?

Strafgesetzbuch (StGB) § 238 Nachstellung

die räumliche Nähe dieser Person aufsucht,

2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu dieser Person herzustellen versucht,

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__238.html#:~:text=Strafgesetzbuch%20(StGB),%C2%A7%20238%20Nachstellung&text=die%20r%C3%A4umliche%20N%C3%A4he%20dieser%20Person,3.

MrMiles  24.06.2020, 20:35
@andie61

Du musst es richtig Zitieren - du hast vergessen weiter zu lesen. Da steht noch folgendes: "Dritte veranlasst, Kontakt mit ihr [Person] aufzunehmen" - was ja bei einer Datingplattform wohl in Frage kommt-

andie61  24.06.2020, 20:38
@MrMiles

Da ist nur das Bild und keinerlei Kontaktdaten zu der Person,das greift da überhaupt nicht,es kann überhaupt niemand Kontakt zu der betreffenden Person aus dem Bild aufnehmen.

MrMiles  24.06.2020, 20:39
@andie61

Ja wie denn auch, die Person auf dem Bild hat den Account auch nicht erstellt.

andie61  24.06.2020, 20:49
@MrMiles

Somit wurde niemand veranlasst zu DER Person kontakt aufzunehmen,es wurde da nur ein Bild missbräuchlich verwendet,das hat nicht einmal ansatzweise was mit Nachstellung zu tun!

Kommt drauf an wie alt du bist.

N6zetsu  24.06.2020, 20:27

Er sagt doch er ist 20 xD

Anonymus528371  24.06.2020, 20:28
@N6zetsu

Ach echt 🤦🏼

Tableto3003 
Fragesteller
 24.06.2020, 20:28

Steht im Text