Steuerfreibetrag Firmenwagen 1% ohne 0,03 versteuerung

4 Antworten

übernimmt mein Arbeitgeber die 0,03 % pro km zum Arbeitsplatz welche normalerweise versteuert werden müsste

Der Arbeitgeber kann die Fahrten zur Arbeitsstätte mit 15% pauschal versteuern, was in Deinem Fall wohl geschieht; damit scheidet ein Werbungskostenabzug (Entfernungspauschale) für Dich aus.

§40 Abs. 2 Nr. 2 Satz 3,

Die nach Satz 2 pauschal besteuerten Bezüge (die angesprochenen 15%) mindern die nach §9 Abs.1 Satz3 Nr. 4 (Entfernungspauschale) abziehbaren Werbungskosten.

Die mit 15% besteuerten Bezüge dürfen die EP (Entfernungspauschale) nicht übersteigen, aber vom Ausschluss als WK (Werbungskosten) steht da nichts.

@v1kt0r

Der Fragesteller schreibt, daß der ArbG die Entfernungspauschale übernommen hat - ich bin davon ausgegangen, daß er den gesamten möglichen Betrag pauschal versteuert hat.

Im Grunde hast Du natürlich recht - die Pauschalversteuerung wird gegengerechnet - dann wäre es ggf. Null - ich habe das unpräsise ausgedrückt ("ausscheiden Werbungskosten")

Man sollte die Entfernungspauschale bei den Werbungskosten eintragen und den Betrag aus Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 39 Anlage N eintragen...

Entfernungspauschale: Anzahl Arbeitstage * 0,30 * km (einfache Fahrt)

@DerSchopenhauer

So wie ich das raus lese, will er/sie einen Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag stellen. Die oben genannte Zahl ist etwas seltsam, weiß nicht was das sein soll.

Wenn Du mit einem Wagen fährst den Du versteuerst, kannst Du die Entfernungspauschale abziehen.

220 Tage * 75 km * 30 Ct. = 4.950,- Euro

Die Mobilitätspauschale abziehen.

Ich habe das ähnlich. Ich kriege von meiner Firma auch einen Wagen gestellt und muss nur die 1% Listenpreis zahlen. Ich bin Consulting tätig und die meiste zeit bei Kunden. Kann ich erwarten von der Steuererklärung für die Entfernung durch z.b der "Entfernungspauschale" eine rückerstattung zu kriegen? Zurzeit bin ich seit 8 Monaten bei einem kunden tag täglich. 100 Km beträgt die Entfernung zu dem kunden.

Hast du einen Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag gestellt?? Und hast da für die Fahrten was eintragen lassen?

Auch bei dir gelten für die Fahrten zum Kunden Reisekostensätze. Die km-Angaben müssen nachgewiesen werden. Am besten eine Aufstellung der Fahrten gleich der Erklärung beifügen. Als Nachweis der Fahrleistung können TÜV-Belege oder Kundendienstrechnungen dienen.

Grundsätzlich ist eine Rückerstattung möglich, kommt auf die persönlichen Verhältnisse an.

@v1kt0r

Super, vielen Dank für die Antwort!!!

Ich war beim Finanzamt und habe die Kilometer genannt die ich zurzeit täglich fahre und habe dafür was eintragen lassen. die Person hat mir 290 pro Monat als steuerfreibetrag eingetrage.. ich weiss aber irgendwie nicht wie diese person auf die Zahl gekommen ist.

Habe jetzt aber nicht erwähnt das ich einen Firmenwagen gestellt bekommen habe. Ah ok, ja belege hab ich genug. Inwiefern persönliche Verhältnisse?

@Michael5454

Weiß ja nicht was du verdienst. Je höher der Verdienst, desto höher der Steuersatz.

Da du was eingetragen bekommen hast, bist du verpflichtet eine Erklärung abzugeben. Mit einer "höheren" Erstattung würde ich nicht rechnen, ggf. 0euro, da durch die Eintragung weniger Steuern einbehalten werden. Weiß auch nicht was du sonst für Werbungskosten hast.

Erst noch einige Fragen..

Was ist das für eine Zahl?? €?? km??

Was machst du beruflich?? Außendienst? Feste Betriebszuordnung??

Wie oft fährst du in die Arbeit?

Danke für die schnellen Antworten erstmal.

Also ich bin im Consulting tätig. Ich habe von meinem Arbeitgeber einen Firmenwagen bekommen und muss bei diesem nur die 1 % versteuern ( Privatnutzung ) Momentan bin ich oft beim Kunden und fahre jeden Tag 75 km zum Kunden.

Ich arbeite Vollzeit. 5x die Woche und bin größtenteils beim Kunden und wenn ich mal nicht beim Kunden bin, bin ich im Office meines Arbeitgebers.

290 x 12 = 3480 € (Steuerfreibetrag im Jahr). Das war der Betrag den ich auf meiner Lohnsteuerkarte habe eintragen lassen. Hat die Person beim Finanzamt mir errechnet bei den 75 Km......

Meine frage wäre dann , kann ich erwarten das ich obwohl ich einen Firmenwagen nutzen, durch die langen Strecken trotzdem eine Rückerstattung kriege? Kann ich Allgemein etwas erstattet bekommen für die Entfernung?

@TachoCacho

Eine Aufstellung der Fahrten mit km - Angaben könnten bei der Steuererklärung wichtig sein. So wie ich das sehe, wurde dir zu wenig eingetragen, da du angegeben hast, dass du zum ARBEITGEBER fährst.

Für Fahrten zu den Kunden gelten Reisekostensätze, also statt "einfache Fahrt" hin UND zurück.

Wie weit ist das Office von deinem Arbeitgeber weg??