Versicherung?Vollkasko?

15 Antworten

Was sagst Du denn, wenn Du belogen wirst? Ist dir das egal und wenn Dich jemand daraufhin zu einer Zahlung auffordert? Würdest Du bezahlen oder das A...loch anzeigen?

Bei einer Schadensmeldung zu lügen ist eine ganz schlechte Idee.

Das kommt heraus, und der Versicherer ist von der Leistung frei. Außerdem kannst du davon ausgehen, dass du eine Anzeige wegen Betruges bekommst

Kommt drauf an wobei du lügst. Gibst du z.B. eine Fahrleistung von 9.000km/Jahr an (das ist auch noch nicht wirklich eine Lüge, da wir noch von variablen Werten sprechen), fährst dann aber 18.000km/Jahr und nach einem selbstverschuldeten Unfall kommt das raus, kann die Haftpflicht sich definitiv nicht vor der Zahlung an den Unfallgegner drücken. Der weit verbreitete Mythos, dass die Versicherung nicht zahlen würde, stimmt bei der Haftpflicht auf keinen Fall. Sie ist schließlich dafür da, dass kein Unfallopfer auf dem nicht verschuldeten Schaden sitzen bleibt. Die Versicherung kann allerdings eine Regressforderung stellen, welche bis zu 5.000€ gehen kann. Ebenso musst du natürlich den Betrag für die Fahrleistung nachzahlen. Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob das ggf. auch mit der Regressforderung verrechnet wird.

Auch wenn du keinen Unfall baust und das rauskommen sollte, wird die Versicherung sich das Geld rückwirkend von dir holen. Ebenfalls kann sie dir natürlich kündigen. Auch eine Vertragsstrafe ist möglich (siehe unten).

Bei der Vollkasko kann das hingegen ganz anders aussehen. Zitat:

Wer gegenüber seiner Vollkaskoversicherung objektiv unrichtige Angaben zum Unfallgeschehen macht und hierdurch arglistig seine vertraglich vereinbarte Aufklärungsobliegenheit verletzt, kann keine Ansprüche gegen den Versicherer geltend machen. Der Versicherung ist dann vollständig von ihrer Leistungsfreiheit befreit. Das hat das Landgericht Coburg entschieden.

Quelle: deubner-recht.de

Hier kannst du also auf deinem Schaden sitzen bleiben, wobei wir da nicht von einer falschen Fahrleistung sprechen, die nun einmal auch variabel ist, sondern z.B. vom falschen Alter um besser eingestuft zu werden oder sowas.

Und in beiden Fällen ist eine Vertragsstrafe möglich:

Machst Du als Versicherungsnehmer  absichtlich falsche Angaben, kann Dir sogar eine Vertragsstrafe drohen. Ob das so ist, und in welchem Ausmaß, lässt sich nicht allgemein beantworten. Es steht in Deinen Versicherungsbedingungen – doch, Hand aufs Herz, lass das Lügen einfach sein.

Quelle: finanztip.de

und was würde passieren wenn die Herausfinden dass ich gelogen habe?

Das kommt auf den konkreten Fall drauf an. Das kann von Beitragsnachforderungen über Ablehnung aller Leistungen und Vertragsstrafen bis zu einer Anzeige wegen Versicherunsbetruges reichen. Damit ist jedenfalls nicht zu spaßen.

Du unterschreibst beim Vertragsabschluss, das was du angibst..

lügen kommen so gut wie immer auf..

du kannst auch noch eine Anzeige wegen Vortäuschung falscher Tatsachen bekommen und dann wird es extrem schwer, eine neue Versicherung zu finden