Versicherungsspiegel

3 Antworten

Hallo Joachim1785,

ein klares „ Jein“ …

Eine Versicherung darf Kundendaten nicht so einfach austauschen. Der Datenschutzbeauftragte würde bei so einem Vorgehen sofort eingreifen. Was Versicherungen jedoch dürfen, ist bei der Vorgesellschaft (sofern vorhanden) eine Anfrage über die gemeldeten Schäden stellen. Die Vorgesellschaft wird dann deiner neuen Gesellschaft die Vorschäden mitteilen. Solltest Du keine Vorgesellschaft angeben, besteht Des Weiteren z.B. die Möglichkeit, über die Auskunftdatei „HIS“ Informationen über dich einzuholen. So beugt eine Versicherung Versicherungsbetrug vor.

Aber sicher tauschen die Versicherungen diese Daten aus. Auch muss man ja bei Abschluss der Versicherung angeben, ob und wenn ja wie viele "Vorschäden" man hatte.

Ja, natürlich tauschen wir uns aus und achten auch sehr darauf, ob es denn wirklich Fälle sind. Alles eigentlich ganz einfach, oder?