Schadensfreiheitsklassen - HUK und Allianz stufen trotz gleicher Daten unterschiedlich ein

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Hallo, also vorab eine wichtige Mitteilung über die Schadenfreiheitsklasseneinteilung: Seit dem Ende 2012 bzw. Anfang 2013 existieren 2 Rabattstaffeln! ! ! Eine für die Altverträge (bis SF 25 und einem Beitragssatz von 30% in d. Regel und eine für Neuverträge (erweitert auf SF 35 mit einem Beitragssatz von 20% bei den meisten Versicherern)!

Zur Frage 1: Die Allianz ordnet ihn aber in SF 29 (30 %) ein, die HUK mit SF 25 (30 %) Frage ist das ok - der Versicherer darf den Versicherten einordnen, wie er möchtet ? Ist das sattelfest?

Der HUK-Vertrag ist ein alter Vertrag, demnach korrekte Einstufung mit SF 25 und einem Beitragssatz von 30% nach altem Stand! Ausserdem existiert für die meisten Altverträge ab SF 25 ein kostenloser Rabattretter, d.h. nach altem Stand ist quasi 1 Schaden frei ohne Verschlechterung im Beitragssatz (bei einem Schaden wird man auf SF 22 schlechtergestuft, jedoch bleibt der Beitragssatz bei 30%! Nach 3 Jahren hat man nach altem Stand wieder 1 Schaden frei).

Bei der Allianz nun ist dies nach den neuen, geänderten Tabellen zum Schadenfreiheits-Rabattsystem die neue Tabelle mit Einstufung bei SF 29 und je nach AKB (also nicht willkürlich) ein neuer Beitragssatz!

Was der "windige" Vertreter der Allianz dem Vater unterschlagen hat, ist die Info, dass der kostenlose Rabattretter für die meisten Versicherungskunden abgeschafft worden ist ! ! ! Das heißt für ihn, im Schadenfall wird er eindeutig schlechtergestellt und wird je nach AKB rückgestuft bei Neuverträgen!!!

Zur Frage 2: Dann Beruf: mein Vater ist seit 7 Jahren in Rente: Bei der HUK hat er einen Bonus als studierter Dipl. Ing. , in dem VErtrag der Allianz steht er unter "Landwirtschaft" - ist das ein Trick des Allianzvertreters den Tarif zu drücken?

Dies ist eindeutig eine Falschangabe von Merkmalen von dem Allianzvertreter! Landwirtschaft gehört zum A-Tarif in der Kfz-Haftpflichtversicherung und ist entsprechend etwas günstiger (ca. 5 % vom Beitrag) - wogegen die Einstufung als studierter Dipl.-Ing. bei der HUK ein satten Rabatt vorsieht!

Also war meine Annahme dieses "windigen" Allianzvertreters schon berechtigt. Von der Vorgehensweise mit Vollmacht usw. ganz zu schweigen!

Ich persönlich würde ihn anzeigen wg. Falschberatung: er hat doch bestimmt die Protokolle im Hause bei den Eltern zurücklassen - wenigstens eine Visitenkasollte doch im Hause sein um überhaupt mal zu prüfen, ob er überhaupt ordnungsgemäß gemeldet ist...

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

Sehr gut ! Deine Antwort war bisher am detaillierstens! mit Faktenwissen dröselst Du das Problem angemessen auf mit genauen Angaben. Normerweise bin ich auch Aktenfresser, aber ich kam von ner Feier zurück und bin gerade nicht zu 100 % aufnahmefähig. Ich schaue es morgen nochmal genau an ! Aber danke schon mal!

@findesciecle

mein Vater hat nochmal nachgefragt:

mein Vater war ja Dipl Ing. in der Lebensmittelindustrie:

der Vertreter sagt: das zählt unter Landwirt "das sei der gleiche Komplex" , mittlerweile glaub ich ihm - zu mindest haben wir ja nun alles zumutbare getan (ich und mein Bruder sind Zeuge)

Mit den RAbattstaffeln: Also da habe ich ja nun gelernt - dass die nicht standardsiert sind. Ich kann mich ja nun eigentlich nicht beschweren - 28 % neu wären das.

Der Rabattretter - war der früher tatsächlich üblich?Die HUK wurde im Herbst 2011 abgeschlossen. in den HUK-Unterlagen hab ich den ebenfalls nicht gefunden.

@findesciecle
...mein Vater war ja Dipl Ing. in der Lebensmittelindustrie:    

War er denn wirklich Bauer oder Landwirt???

Der Rabattretter - war der früher tatsächlich üblich?Die HUK wurde im Herbst 2011 abgeschlossen. in den HUK-Unterlagen hab ich den ebenfalls nicht gefunden.    

Ist ganz einfach, dies nachzuprüfen: Im Schadenfall nach altem Vertrag wird er von SF25 (mit einem Beitragssatz von 30%) rückgestuft auf SF22 und ebenfalls mit weiterhin 30% Beitragssatz berechnet!!!

Jedoch beim Neuvertrag über die Allianz wird er bei aktuell SF 29 auf die SF 11 !!! rückgestuft! Und SF11 hat einen Beitragssatz von 39%!!!, also eine wesentliche Verschlechterung!

@siola55

Danke für deinen Stern - also da hast du wirklich eine Lawine losgetreten!

Mich würde trotzdem noch interessieren, wie der Allianzvertreter in dem Formular für den A-Tarif für landwirtschaftliche Unternehmer diese erforderliche Bescheinigung, hier: Ich erkläre hiermit ferner, daß ich Mitglied der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in __________________ bin. Der letzte Jahresbeitrag in Höhe von __________ EURO an jene Berufsgenossenschaft wurde am _________ durch mich gezahlt.

Den für Altverträge noch gültigen Rabattretter, also die Rückstufung im Schadenfall von SF 25 auf die SF 22 mit jeweils 30% Beitragssatz kannst du ja in den alten Rückstufungstabellen nachsehen: dein Vater hat im Schadenfall nach altem Stand in 3 Jahren wieder diesen Rabattretter erreicht und somit auch wieder diese SF 25! Beim Neuvertrag bei der Allianz wird dein Vater im Schadenfall rückgestuft von SF 29 auf die SF 11 !!! Das heißt für ihn, er muß wirklich 18 Jahre wieder schadenfrei fahren, um wieder in die SF 29 eingestuft zu werden! Da wird dein Vater ja fast schon 90 und benötigt das Auto gar nicht mehr - er kommt also nie wieder in den Genuß seiner bisherigen SF-Klasse, geschweige denn einen zu einem Rabattretter wie bisher nach der alten Regelung!

Fazit: Ich sehe hier wirklich nur Verschlechterungen, und diese noch durch Falschangaben erschlichen! Sorry - aber so sehe ich dies als langjährig im Versicherungsgeschäft tätig.

Wäre echt nett für eine letzte Antwort - wenn ich auch nicht mehr aktiv tätig bin als Versich.maklerin - informiert bin ich trotzdem - es gibt ja schließlich noch die AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen), welche Gültigkeit haben, und nur dieses Kleingedruckte zählt! Die Aussagen eines Versicherungsvertreters haben keine Gültigkeit - er kann nur Anträge aufnehmen und die Gesellschaft entscheidet!

Die übergreifenden SF-Klassen gehen nach AKB bis 25. Von daher rechnet die HUK auch nur mit 25. Bei einem Wechsel von der Allianz zu einer anderen Versicherung würde die Allianz auch nur SF25 bestätigen. ist aber hier ja auch gar nicht entscheidend, da beides 30% bei den Unternehmen darstellt.

Bei dem weichen Tarifmerkmal der Berufe gilt normalerweise der aktuell ausgeübte Beruf. Damit wird natürlich eben noch ein Rabatt eingeräumt. Hier werden Erhebungen durchgeführt, welche Berufsgruppen wie viele Schäden verursachen. Wenn die Gruppe der Landwirte hier besser abschneidet, erhalten sie zum normalen Tarif einen Rabatt.

Hey skychecker,

hast du leider ganz falsch gecheckt!!! Die Beantwortung ist ganz einfach: seit Ende 2012 bzw. Anfang 2013 gibt es 2 Rabattstaffeln - eine für Altverträge und eine für Neuverträge seit Ende 2012 bzw. Anfang 2013!

Wenn die Gruppe der Landwirte hier besser abschneidet, erhalten sie zum normalen Tarif einen Rabatt.    

Wenn der Vater aber gar nicht Landwirt (dies wäre der A-Tarif für Agrarier!) sondern eben Dipl-Ing. ist, dann ist er eindeutig falsch versichert bei der Allianz und spätestens im Schaden darf er dann rückwirkend die korrekte Prämie bezahlen und evtl. noch eine Strafprämie dazu! Diese Vorgehensweise entspricht nicht einem vertraulichen Versich.vertreter, sondern eher einem "windigen" Vertreter!

Vielen Dank! Entschuldigung ein Schreibfehler von mir, wie beschrieben:

HUK SF 25 (30 %)

aber Allianz SF 29 (28 %)

  • also die Erklärung - die Allianz hat mehr Abstufung auf die Länge für Leute, die vor Jahrzehnten den Führerschein machten - das wär tatsächlich eine Erklärung!

Aber es ist im Prinzip Sache des VErsicherers , wie er jemanden in der SF einstuft? Hab ich das richtig verstanden?

Seht ihr das genauso: Der Vertreter hat mit der Einstufung als Landwirt den PReis nochmal drücken gewollt um zu einem ABschluss zu kommen?

@findesciecle

...also die Erklärung - die Allianz hat mehr Abstufung auf die Länge für Leute, die vor Jahrzehnten den Führerschein machten - das wär tatsächlich eine Erklärung!

... ist totaler Schachsinn! Das Führerscheindatum ist hier mal zweitrangig! Ich wiederhole mich taglich hier in dieser Ratgeber-Community: es gibt bereits seit Ende 2012 bzw. Anfang 2013 2 Rabattstaffeln (wissen nicht mal manche Versich.verteter - wie wollen diese Kerle eigentlich Kfz-Versicherungen verkaufen???) ! Also die alte Rabattstaffel ist noch gültig für Altverträge mit der SF 25 und 30% Beitragssatz in der Regel und für Neuverträge gilt nur noch das neue, geänderte Schadenfreiheits-Rabattsystem mit der Erweiterun auf SF 35 und bei den meisten Versicherern einen Beitragssatz von 20%! Man oder frau darf jetzt nicht so blauäugig sein und denken, dann müßte meine neue Prämie auch 10 % günstiger sein bei einem Neuvertrag - die Grundprämien wurden rechtzeitig mit der Einführung der neuen Rabattstaffel um bis zu 50% erhöht!

@siola55

Ein Beispiel hierfür: Bei langjährig schadenfreien Fahrern nach altem Vertrag bei einer Grundprämie von 1000 € im Jahr und mind. SF 25 wären dies nach altem Stand mit 30% Beitragssatz eine Jahresprämie von 300 € !

Nach der neuen, erweiterten SF-Klasse mit SF 35 und einem Beitragssatz von 20% ergibt dies für langjährig schadenfreies Fahren nach der Erhöhung der Grundprämie um ca. 50%, demnach 1500 € x 20% = 300 € wiederum als Jahresprämie - war wohl nichts mit 10% günstiger???

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

Hui, ganz schön viel los. Hier noch meine "2 Cents".

zu 1.) Kann eine Schreib- bzw. Übertragungsfehler sein, oder eine Frage der Darstellung bei unterschiedlichen Rabattstaffeln. Einfachste Klärung: Kurz bei der HUK nachfragen, wieviele schadenfrei Jahre sie bei Wechsel übertragen würden. Das können die Mitarbeiter im Callcenter auf Knopfdruck ermitteln.

Grundsätzlich: Ja, es gibt unterschiedliche Rabattstaffeln (m.E. sogar mehr als zwei) und auch unterschiedliche Rückstufungstabellen. Wir haben in Deutschland Vertragsfreiheit und es gibt da die wildesten Konstruktionen.

zu 2.) das ist Pfusch. Viele Vermittler (oder auch Führungskräfte) meinen, sie wüssten, wie die eigene Gesellschaft mit Mogeleien umgeht. Jahrelange Praxis gibt diesen Leuten dann das Vertrauen, den Kunden hier einen Rabatt zu erschleichen. Niemand weiß aber heute, wie die Gesellschaft das in zwei Jahren sieht.

Fazit: Für 21 EUR Ersparnis würde ich da kurzen Prozess machen und den Wechsel abblasen. Zuviele Fragezeichen.

mein Vater hat nochmal nachgefragt:

mein Vater war ja Dipl Ing. in der Lebensmittelindustrie:

der Vertreter sagt: das zählt unter Landwirt "das sei der gleiche Komplex" , mittlerweile glaub ich ihm - zu mindest haben wir ja nun alles zumutbare getan (ich und mein Bruder sind Zeuge)

Mit den RAbattstaffeln: Also da habe ich ja nun gelernt - dass die nicht standardsiert sind. Ich kann mich ja nun eigentlich nicht beschweren - 28 % neu wären das.

Der Rabattretter - war der früher tatsächlich üblich?Die HUK wurde im Herbst 2011 abgeschlossen. in den HUK-Unterlagen hab ich den ebenfalls nicht gefunden.

@findesciecle

Dann habt ihr mein Formular noch nicht gelesen! Es heißt ausdrücklich, daß der Vater "landwirtschaftlicher Unternehmer" gewesen sein muß, um in den Genuß diesen A-Tarifs zu kommen! Hat mit Lebensmittelindustrie erst mal nichts am Hut - ausser er war wirklich Bauer bzw. Landwirt!?

http://www.krist-versicherungsmakler.de/pdf/kfz-a-bescheinigung.pdf

Mit den Rabattstaffeln: Also da habe ich ja nun gelernt - dass die nicht standardsiert sind. Ich kann mich ja nun eigentlich nicht beschweren - 28 % neu wären das...   

Man muß hier immer die Grundprämie (bei 100%) vergleichen um zu einer richtigen Aussage zu kommen!

Der Rabattretter - war der früher tatsächlich üblich?   

Durch den Rabattretter wurde man bis vor 2013 bei einem Schaden von SF 25 (mit einem Beitragssatz von 30% nach alter Rabattstaffel) in die SF 22 rückgestuft, hatte aber weiterhin den selben Beitragssatz von 30% trotz Schaden!

Bei den neuen Verträgen wird dieser Rabattretter ausdrücklich ausgeschlossen, also für langjährig Versicherte eine Verschlechterung im Schadenfall, wie z.B. hier: I.3.7 Kein Rabattretter In diesem Tarif ist kein beitragsfreier Rabattretter enthalten.

Zum Beruf: Es gibt verschiedene Berufsgruppen, die einen Rabatt in der KFZ-Versicherung bekommen. Wahrscheinlich deshalb, weil sie statistisch gesehen weniger Unfälle bauen als andere Berufsgruppen. Natürlich muß man hier bei der Wahrheit bleiben, sonst kann die Versicherung, wenn auffällt das falsche Angaben gemacht wurden, mindestens die Beitragsdifferenz nachfordern. Schlimmstenfalls wird eine Vertragsstrafe fällig, die schonmal 2 Jahresbeiträge betragen kann.

Die SF-Klasse: Hier wird IMMER die SF-Klasse des Vorversicherers übernommen. War die bei Deinem Vater SF 25, übernimmt auch die Allianz die SF 25. Allerdings können sich hinter der SF-Klasse unterschiedliche Prozentsätze verbergen. Ausschlaggebend ist aber immer, welcher Beitrag letztendlich dabei rauskommt. Es gibt aber eine Ausnahme: Manchmal sind die SF-Tabellen bei verschiedenen Versicherungen unterschiedlich lang. So könnte es sein, dass die SF-Tabelle bei der HUK mit der SF 25 endet. Und bei der Allianz endet sie erst mit der SF 30. In diesem Fall würde die Allianz dann tatsächlich in die SF 29 einstufen, wenn Dein Vater dazu berechtigt ist.

Zu Deinem Fall: Es sieht mir ganz danach aus, als wenn der Allianz-Vertreter hier unbedingt einen günstigeren Beitrag anbieten möchte. Dies aber mit nicht erlaubten Mitteln. (Falsche Berufseinstufung)

Mein Tipp: Ruft mal bei der HUK an und fragt, ob es sich für Deinen Vater lohnen würde, in den neuesten Tarif der HUK zu wechseln. Bei KFZ-Versicherungen gibt es nämlich jedes Jahr neue Tarife. Am Versicherungsschutz ändert sich meist gar nichts, aber am Beitrag. Ein aktueller HUK-Tarif könnte also günstiger sein, als sein Aktueller.

"Hier wird immer die SF-Klasse des Vorversicherers übernommen" - stimmt so nicht! Es werden schadenfreie Jahre übernommen, (und nicht SF-Klassen!) immer bezogen auf das Rabattgrundjahr. Wenn der Papa also den Führerschein vor 29 Jahren erworben hat, geht die SF 29 bei der Allianz in Ordnung.

@suzisorglos

Hatte ich doch auch geschrieben. ;-)

Grundsätzlich wird die SF-Klasse vom Vorversicherer übernommen. Hat der alte Versicherer aber eine Staffelung nur bis SF-25, und der neue Versicherer eine Staffelung bis SF-35, bekommt er beim neuen Versicherer natürlich die SF-29, wenn dem Versicherungsnehmer dies zusteht.

@Klammlosewelt

Lieber Klammlosewelt,

du bist einfach unbelehrbar: Nicht die SF-KLassen werden bei den Versicherern intern geführt, sondern nur die schadenfreien Jahre werden gezählt und weitergemeldet, wie suzisorglos auch schon richtig geantwortet hat!

Es gibt aber eine Ausnahme: Manchmal sind die SF-Tabellen bei verschiedenen Versicherungen unterschiedlich lang. So könnte es sein, dass die SF-Tabelle bei der HUK mit der SF 25 endet. Und bei der Allianz endet sie erst mit der SF 30. In diesem Fall würde die Allianz dann tatsächlich in die SF 29 einstufen, wenn Dein Vater dazu berechtigt ist

Hallo Klammlosewelt,

das solltest du aber auch inzwischen mitbekommen haben, dass bereits seit Ende 2012 bzw. Anfang 2013 es 2 Rabattstaffeln gibt ! ! !

Die alte SF-Klasseneinteilung bis SF 25 und einem Beitragssatz von 30% bei den meisten Versicherern und die neue, geänderte SF-Klasseneinteilung erweitert bis SF 35 und bei den meisten Versicherern einem Beitragssatz von 20% ! ! !

@siola55

Richtig siola. Deshalb schrieb ich ja, dass es unterschiedliche SF-Tabellen gibt.

Und deshalb auch mein Tipp. Denn auch die HUK hat mitlerweile die SF-Einstufung bis 35.

Die SF-29 entspricht dort 23%

Aber nochmal: Wichtig sind nicht die Prozente, sondern der Beitrag, der letztendlich dabei raus kommt. ;-)

@Klammlosewelt

Hey Klammlosewelt,

deine Antwort ist jetzt fast genau so -sorry- "windig" die des Allianzvertreters. Die meisten wissen noch gar nicht (sogar die meisten Versich.vertreter wissen dies nicht mal!), dass es bereits seit Anfang 2012 bei den meisten Versicherern 2 Rabattstaffeln gibt - hat mit deinem Satz "dass es unterschiedliche SF-Tabellen gibt" erst mal überhaupt nicht zu tun: es gibt eine Tabelle für Altverträge, und die geht nun mal nur bis SF 25 und in der Regel mit einem Beitragssatz von 30% und es gibt eine Rabattstaffel für für Neuverträge, welche generell auf SF 35 erweitert wurde und bei den meisten Versicherern mit einem Beitragssatz von 20% !!! Dies hat mit "unterschiedlichen SF-Tabellen" erst mal nichts zu tun!

Beim Beitragssatz stimm ich dir zu - diese sind in der Tat unterschiedlich von Gesellschaft zu Gesellschaft!

Gute Nacht wünscht dir siola

@siola55

Ja siola, ich meinte das Gleiche mit den SF-Tabellen, aber Du formulierst es bedeutend deutlicher.

Ich stimme Dir natürlich zu, und wünsche Dir auch eine gute Nacht.

@Klammlosewelt

Am Versicherungsschutz ändert sich meist gar nichts, aber am Beitrag. Ein aktueller HUK-Tarif könnte also günstiger sein, als sein Aktueller.   

Durch die Einführung der neuen, geänderten Rabattstaffel ändern sich sehr die neuen Bedingungen zu Ungunsten der Versicherten: z.B. sind die Rückstufungstabellen im Schadenfall wesentlich verschlechtert worden - bei der alten HUK-Rabattstaffel wird bei einem Schaden von SF 25 auf die SF 22 rückgestuft und der Beitragssatz von 30 % bleibt dabei erhalten als Rabattretter! Nach 3 schadenfreien ist der VN wieder auf SF 25 und kommt wiederum in den Genuß dieses Rabattretters.

Nun zur neuen Rabattstaffel bei der Allianz: der Vater fährt wohl mit der SF 29, jedoch wird er nach der neuen Rabattstaffel im Schadenfall rückgestuft auf die SF 11 und benötigt sage und schreibe 18 Jahre!!! um wieder in die selbe Rabattstufe bessergestuft zu werden! Dies wird er evtl. gar nicht mehr erleben als Autofahrer, da er ja bereits auf die 7o Jahre zugeht!

Ausserdem wurden mit der Einführung dieser neuen Rabattstaffel, welche ja für alle Neuverträge gültig ist, die Grundprämien um bis zu 50% erhöht! siehe hierzu auch mein Beispiel weitr unten vom 28.10.13

Schönen Abend noch wünscht siola

...in dem VErtrag der Allianz steht er unter "Landwirtschaft" - ist das ein Trick des Allianzvertreters den Tarif zu drücken?   

Hallo nochmal,

dies ist kein Trick des Allianzvertreters, sondern dies ist eindeutig Versicherungsbetrug gegenüber der eigenen Versich.gesellschaft von diesem "windigen" Allianzvertreter!!!

Er muß ja seiner Gesellschaft den Vordruck für die Landwirtschaft und damit diesen A-Tarif (für Agrarier) vorweisen können - siehe Formular hierfür in dem Link: http://www.krist-versicherungsmakler.de/pdf/kfz-a-bescheinigung.pdf