Mein Handy ist kaputt durch Fremdverschulden?
Also, ich besitze ein Sony Xperia Z, gegenwärtig ist es "defekt". Meine Freundin (15) ist auf meine Hose getreten in der sich das Handy befand. Jetzt befinden sich auf dem Display ungefähr in 1/4 Höhe des Displays ein Kernpunkt aus dem mehrere Kleine, welche nicht weit reichen und ein paar größere die durchaus bis an den Bildschirmrand der gegenüberliegenden Seite gehen. Der Touch funktioniert nicht mehr. Desweiteren ist mir aufgefallen, dass das Handy nicht mehr flach ist. Ihr Vater ist selbstständig aber ich würde jetzt einmal spontan behaupten, dass er nicht bezahlen wird. Würde seine Versicherung (Haftpflicht?!) dies tun? Ich weiß nicht welche Versicherungen meine Mutter beim Kauf abgeschlossen hat. Für den Fall, dass es nur die Standard-Versicherungen sind (sprich gegen Vorlage des Bons bla bla...) wie viel würde mich das Austauschen des Displays kosten?
6 Antworten
Das hat nichts mit Selsbständig oder etwas anderem zu tun. In Deutschland hat jeder eine private Haftpflichtversicherung und die würde in dem Fall zahlen. Es muss nur ersichtlich sein, dass es sich nicht um Fahrlässigkeit oder Absicht gehandelt hat. Dann sollte die Versicherung dir schon das Geld für die Reparatur zahlen.
Jeder hat die leider nicht, obwohl sie Jeder haben sollte. Es gibt abe rLeute, auch nund gerade Wohlhabende, die sich das Geld dafür sparen wollen.
Hallo,
1.) die Antwort impliziert eine Pflicht, dass jeder in D eine PHV haben MUSS. Dies ist nicht der Fall.
2.) gerade bei Fahrlässigkeit ist die Versicherung eintrittspflichtig. Liegen weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit vor, ist man auch nicht haftpflichtig.
3.) ob die Reparaturkosten - komplett - übernommen werden, hängt davon ab, ob diese unter dem Wiederbeschaffungswert (Zeitwert) des Handys liegen.
Die Haftpflichtversicherung der Eltern deiner Freundin kontaktieren. Erst mal nachfragen ob Leistungspflicht besteht.
Die Haftpflicht des Vaters deiner Freundin, sofern es eine Familienhaftpflicht ist. Allerdings werden sie anhand des "Unfallhergangs" wahrscheinlich etwas misstrauisch werden. Versicherung deiner Mutter beim Kauf wird wohl kaum zahlen. Deine Mutter sollte übrigens wissen, was sie da abgeschlossen hat und was nicht. Schließlich hat sie dann ja auch dafür Geld bezahlt.
Ja natürlich aber da hab ich ja nicht den Überblick und ich hab im Moment noch nicht die Möglichkeit gehabt sie zu Fragen^^
Die Haftpflicht des Vaters ( Familienhaftpflicht ) könnte zahlen, wenn die Schuld der Tochter dargelegt werden kann
Ich würde jetzt erst einmal auch keinen wirklich regulierungspflichtigen Schaden vermuten. Ja, deine Freundin hat dein Handy kaputt gemacht, theoretisch sollte sich hier also auch ein haftpflichtiger Schaden vermuten lassen.
Aber was hat deine Freundin gemacht? Sie ist auf deine auf dem Boden liegende Hose getreten und musste erst einmal nicht damit rechnen, dass sich hier dein Handy in der Hosentasche befindet. Das sollte auch theoretisch kein Ort sein, an dem man ein Handy vermuten muss...
Von daher, ja, wenn, dann wäre hier die ggf. existente Haftpflichtversicherung zu kontaktieren. Aber vermutlich wird diese dies als unberechtigte Forderung zurückweisen.
Trotzdem gerne mal versuchen ;)